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Novemberhilfe: Weitere Auszahlungen über das Wochenende erfolgt

 Berlin

  • Fast 90 % der Anträge per heute vollausgezahlt
  • Bund ermöglicht nun Änderungsanträge bei Novemberhilfe

Novemberhilfe

Nach einem intensiven Arbeitswochenende hat die IBB bei den Novemberhilfen noch einmal die Anzahl der Auszahlungen erheblich steigern können. So konnten per heute 25.236 Anträge komplett ausgezahlt werden, das sind fast 88 % des aktuellen Antragsbestandes. Im Rahmen der Novemberhilfe wurden per 1. März damit 275 Mio. Euro an Auszahlungen geleistet. Das entspricht knapp 71 % des beantragten Fördervolumens. „Ich danke allen, die auch am Wochenende dafür gesorgt haben, dass die Unternehmen ihre Wirtschaftshilfen erhalten“, sagt Dr. Jürgen Allerkamp, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Berlin. „Wenn die gute Zusammenarbeit mit den prüfenden Dritten so weiter läuft und wir Rückmeldungen auf unsere gestellten Nachfragen erhalten, können wir mit den Auszahlungen weiter voranschreiten. Es gibt zwar weiterhin neue Anträge auf Novemberhilfe, jedoch ist die Bugwelle nun abgearbeitet“, ergänzt Jürgen Allerkamp.

Dezemberhilfe

Seit Ende Januar hat der Bund uns technisch dazu in die Lage versetzt, Anträge auf Dezemberhilfe zu bearbeiten. Rund 24.200 Anträge liegen hier derzeit vor, von denen knapp die Hälfte auf Direktanträge und gut die Hälfte auf Anträge über prüfende Dritte (Steuerberater etc.) entfallen. Hier haben wir bisher 77 % der Anträge (18.694) komplett bearbeitet.

Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe

Seit dem 16. Februar ist auch die Beantragung der Überbrückungshilfe III über die Plattform des Bundes möglich. Auch hier leistete der Bund bereits Abschlagszahlungen in erheblichem Umfang, nämlich 39,8 Mio. Euro für 1.470 Anträge, der insgesamt 1.542 Anträge.

Auch die Neustarthilfe, das Bundesprogramm für Soloselbstständige, lief gut an. Hier liegen mittlerweile 9.825 Anträge in Berlin vor, wovon bei 9.142 bereits Auszahlungen in Höhe von 52,5 Mio. Euro getätigt wurden.

Bund ermöglicht Änderungs- und Neuanträge von bisher fehlerhaften Anträgen

Bei bisher offensichtlich fehlerhaft gestellten Direktanträgen hat der Bund Soloselbstständigen inzwischen die Möglichkeit eingeräumt, diese erneut zu stellen. Das betrifft Direktanträge, die unter einer Bagatellgrenze von 5 Euro oder über der zulässigen Grenze von 5.000 Euro liegen. Auch Änderungen wie Kontoverbindungs-Korrekturen sind für Direktanträge seit vergangener Woche möglich. Ebenso können materielle Änderungen, also die Erhöhung eines bewilligten Zuschusses für Direktanträge und Anträge über prüfende Dritte, seit vergangener Woche gestellt werden Die IBB kann diese Änderungsanträge erst ab Mitte März bearbeiten, da die technische Bereitstellung durch den Bund erst dann vorliegt.

Antragsfristen

Für die November- und Dezemberhilfen können Anträge noch bis Ende April gestellt werden, für die Überbrückungshilfe III bzw. die Neustarthilfe bis Ende August. Auch die Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020 kann noch bis Ende März beantragt werden.

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