Ich/Wir versichere/versichern, dass der Beschwerdegegenstand weder bei einem Gericht noch bei einer Schlichtungsstelle nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes bzw. einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, anhängig ist oder in der Vergangenheit anhängig war. Auch wurde die Streitigkeit bislang noch nicht durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt.
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