IBB Ventures
Katrin Robeck und Markus Lehmann
Bundesallee 210
10719 Berlin
- Telefon: 030 / 2125-3201
- Email: info@ibbventures.de
Der Fonds bietet DeepTech-Startups eine Finanzierungsmöglichkeit von bis zu 400 TEUR, vorzugsweise durch Wandeldarlehen. Damit soll der Unternehmensaufbau über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten finanziert werden. Dabei sollen Voraussetzungen für eine überwiegend privat finanzierte Anschlussfinanzierung geschaffen werden.
Wandeldarlehen für DeepTech-Startups in der Gründungsphase
Finanzierung mit 100 TEUR bis 400 TEUR
Wandlung des Darlehens in Anteile im Rahmen privater Finanzierungsrunde nach 12 bis 24 Monaten
Finanzierung allein durch Pre-Seed Fonds oder im Konsortium
Für eine Finanzierung kommen Unternehmen in Frage, welche folgende Kriterien erfüllen:
Die Finanzierung stellt eine Unternehmensfinanzierung (keine Projektfinanzierung) dar. Die Mittel können daher zur Hebelung von Zuschüssen für eine Projektfinanzierungen zur Darstellung des Eigenanteils eingesetzt werden. Mit der Finanzierung sollen abzustimmende Meilensteine erreicht werden, welche eine überwiegend privat finanzierte Anschlussfinanzierung innerhalb von 12 bis 24 Monaten ermöglichen.
Die Finanzierung erfolgt vorzugsweise über Wandeldarlehen. Im Rahmen einer überwiegend privat finanzierten Anschlussfinanzierung erfolgt eine Wandlung des Darlehens gegen Anteilsbezug in die Kapitalrücklage.
Statt eines Wandeldarlehens kann auch direkt eine offene Beteiligung erfolgen, falls sich bereits an der initialen Finanzierung private Investoren signifikant beteiligen.
Das Finanzierungsvolumen beträgt 100 TEUR bis 400 TEUR. Die Wandeldarlehen sind mit einem Rangrücktritt ausgestattet und werden ohne Sicherheiten vergeben. Zinsen werden endfällig gestundet und bei Wandlung in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Wandlungsbewertung orientiert sich an der Bewertung der Anschlussfinanzierung.
Bei einer offenen Beteiligung unter Einbindung privater Investoren ist die Bewertung durch die privaten Investoren maßgeblich.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular unter www.bsharp.vc . Für eine erste Einschätzung wird dabei eine Unternehmenspräsentation / Pitchdeck oder ein Businessplan benötigt.
Die Finanzierungsentscheidung wird von einem Investmentausschuss nach Prüfung der Erfüllung der grundsätzlichen Finanzierungsvoraussetzungen getroffen. Maßgeblich ist dabei insbesondere die realistische Perspektive für eine Anschlussfinanzierung im Finanzierungszeitraum.
Bei der Finanzierung handelt es sich um eine „Beihilfe für Unternehmensneugründungen“ gemäß Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Pro Unternehmen dürfen unter dieser Beihilferegelung maximal 500 TEUR als Beihilfe gewährt werden. Beantragt das Unternehmen weitere Beihilfen nach Artikel 22, ist es für die Einhaltung der Beihilfeobergrenze verantwortlich.
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Katrin Robeck und Markus Lehmann
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