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VC Pre-Seed Fonds (B#)

Wandeldarlehen für DeepTech-Startups

Der Fonds bietet DeepTech-Startups eine Finanzierungsmöglichkeit von bis zu 400 TEUR, vorzugsweise durch Wandeldarlehen. Damit soll der Unternehmensaufbau über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten finanziert werden. Dabei sollen Voraussetzungen für eine überwiegend privat finanzierte Anschlussfinanzierung geschaffen werden.

"VC Pre-Seed Fonds (B#)" auf einen Blick

  • Wandeldarlehen für DeepTech-Startups in der Gründungsphase

  • Finanzierung mit 100 TEUR bis 400 TEUR

  • Wandlung des Darlehens in Anteile im Rahmen privater Finanzierungsrunde nach 12 bis 24 Monaten

  • Finanzierung allein durch Pre-Seed Fonds oder im Konsortium

"VC Pre-Seed Fonds (B#)" im Detail

  • Für eine Finanzierung kommen Unternehmen in Frage, welche folgende Kriterien erfüllen:

    • Technologieunternehmen mit Disruptions- und Skalierungspotenzial
    • Das Unternehmen ist in einer von der Union als strategisch definierten Branche tätig, dazu zählen:
      • Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, darunter etwa fortschrittliche Halbleitertechnologien, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Robotik und weitere digitale Schlüsseltechnologien,
      • Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, insbesondere sogenannte Netto-Null-Technologien wie Solartechnologien, Windkraft, Batterien, Wasserstoff, Technologien zur CO₂-Abscheidung, nachhaltige Kraftstoffe, Kreislaufwirtschaft und verwandte industrielle Innovationen,
      • Biotechnologien, einschließlich innovativer Verfahren und Produkte wie DNA/RNA-Technologien, Zell- und Gewebetechnik, Bioinformatik und biotechnologische Lösungen für Gesundheit und Nachhaltigkeit
    • Das Unternehmen verfügt über besonderes, möglichst schutzfähiges Wissen.
    • Die Technologie muss über einen Reifegrad verfügen, welcher innerhalb des durch den Fonds abgedeckten Finanzierungszeitraums eine überwiegend durch private Investoren darzustellende Anschlussfinanzierung innerhalb von 12 bis 24 Monaten realistisch erscheinen lässt; Voraussetzung für die Anschlussfinanzierung ist regelmäßig ein marktfähiger Prototyp oder erste (Pilot-)Kunden. Daher sollte zum Finanzierungszeitpunkt zumindest ein im Labormaßstab funktionsfähiger Prototyp vorliegen (TRL 4).
    • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin und die Geschäftstätigkeit bzw. der Teil der Geschäftstätigkeit, welcher Gegenstand der Finanzierung durch den Fonds ist, findet überwiegend in Berlin statt und generiert Wertschöpfung vorwiegend in der Region.
    • Es handelt sich um ein kleines Unternehmen, kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen.
    • Das Unternehmen ist zum Zeitpunkt der Finanzierung nicht älter als 5 Jahre.
    • Das Unternehmen hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine andere geeignete Rechtsform.
  • Die Finanzierung stellt eine Unternehmensfinanzierung (keine Projektfinanzierung) dar. Die Mittel können daher zur Hebelung von Zuschüssen für eine Projektfinanzierungen zur Darstellung des Eigenanteils eingesetzt werden. Mit der Finanzierung sollen abzustimmende Meilensteine erreicht werden, welche eine überwiegend privat finanzierte Anschlussfinanzierung innerhalb von 12 bis 24 Monaten ermöglichen.

  • Die Finanzierung erfolgt vorzugsweise über Wandeldarlehen. Im Rahmen einer überwiegend privat finanzierten Anschlussfinanzierung erfolgt eine Wandlung des Darlehens gegen Anteilsbezug in die Kapitalrücklage.

    Statt eines Wandeldarlehens kann auch direkt eine offene Beteiligung erfolgen, falls sich bereits an der initialen Finanzierung private Investoren signifikant beteiligen.

  • Das Finanzierungsvolumen beträgt 100 TEUR bis 400 TEUR. Die Wandeldarlehen sind mit einem Rangrücktritt ausgestattet und werden ohne Sicherheiten vergeben. Zinsen werden endfällig gestundet und bei Wandlung in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Wandlungsbewertung orientiert sich an der Bewertung der Anschlussfinanzierung.

    Bei einer offenen Beteiligung unter Einbindung privater Investoren ist die Bewertung durch die privaten Investoren maßgeblich.

  • Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular unter www.bsharp.vc . Für eine erste Einschätzung wird dabei eine Unternehmenspräsentation / Pitchdeck oder ein Businessplan benötigt.

    Die Finanzierungsentscheidung wird von einem Investmentausschuss nach Prüfung der Erfüllung der grundsätzlichen Finanzierungsvoraussetzungen getroffen. Maßgeblich ist dabei insbesondere die realistische Perspektive für eine Anschlussfinanzierung im Finanzierungszeitraum.

  • Bei der Finanzierung handelt es sich um eine „Beihilfe für Unternehmensneugründungen“ gemäß Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Pro Unternehmen dürfen unter dieser Beihilferegelung maximal 500 TEUR als Beihilfe gewährt werden. Beantragt das Unternehmen weitere Beihilfen nach Artikel 22, ist es für die Einhaltung der Beihilfeobergrenze verantwortlich.

Wie geht es weiter?

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Katrin Robeck und Markus Lehmann

Bundesallee 210
10719 Berlin

  • Telefon: 030 / 2125-3201
  • Email: info@ibbventures.de

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