IBB Business Team GmbH
ReparaturBONUS
Bundesallee 210
10719 Berlin
- Telefon: 030 / 2125-2367
- Email: reparaturbonus@ibb-business-team.de
Zuschuss für die Reparatur von nicht mehr funktionstüchtigen Elektro- oder Elektronikgeräten
Mit dem ReparaturBONUS fördert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin die Reparatur von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel des Programms ist die Vermeidung von Abfall durch die Verlängerung der Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur. Das Programm folgt damit der Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin.
für alle Berliner Bürger:innen ab 18 Jahren
Zuschuss für die Reparatur eines haushaltsüblichen Elektro- oder Elektronikgeräts
bis zu 200 EUR Zuschuss pro Reparatur
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Land Berlin mit dem Mindestalter von 18 Jahren. Die antragstellende Person muss mit dem Rechnungsempfänger identisch sein.
Die Zuwendung wird als Projektförderung und als Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt und als nichtrückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.
Reparatur durch einen Fachbetrieb:
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Zuwendungsfähig sind alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für die Reparatur, wie Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer.
Reparatur in einem Repair-Café bzw. einer Reparatur-Initiative:
Gefördert wird der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Das Repair-Café/die Reparatur-Initiative stellt einen Laufzettel aus. Dieser muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Die Rechnung für das Ersatzteil muss mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Gefördert wird das Ersatzteil mit maximal 200 Euro.
Sonstige Voraussetzungen
Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig mit Ausnahme von Reparaturen in Repair-Cafés oder Reparatur-Initiativen.
Reparaturen, die im Reparaturbetrieb, in dem die antragstellende Person werktätig ist, durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
Die Reparatur muss nach dem Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie durchgeführt worden sein. Das Rechnungsdatum muss entsprechend nach diesem Zeitpunkt liegen.
Die Antragstellung ist nur einmal pro Person im gesamten Förderzeitraum 2024 möglich.
Anträge sind elektronisch bei der IBB Business Team GmbH zu stellen. Der Zugang zu dem elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem ist nur unter www.ibb-business-team.de möglich.
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