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Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen (ProValid)

Zuschuss für Berliner Hochschulen

Das „Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen (ProValid)“ des Landes Berlin hat zum Ziel, die Qualifizierung von Forschungsergebnissen im Sinne einer anwendungsorientierten Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen beispielsweise durch Lizenzierung, Verkauf oder Ausgründung aus der Hochschule anzustoßen, und damit mögliche Anwendungen für die Wirtschaft zu erschließen. Damit soll auch ein Beitrag zur Umsetzung der in der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025) gesetzten Ziele, innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln und die Hauptstadtregion zu einem führenden Innovationsraum in Europa zu machen, geleistet werden.

„ProValid" auf einen Blick

  • Zuschüsse für Hochschulen des Landes Berlin

  • Förderung von Validierungsaktivitäten in nicht-marktreifen Stadien

  • Zuschüsse bis max. 140.000 EUR pro Projekt

  • Patentanalysen und- sicherungen (z.B. Patentierungen, Analysen der Schutzrechtsituation)

"ProValid" im Detail

  • Antragsberechtigt für eine Projektförderung sind gem. § 1 Hochschulgesetz (BerlHG) Hochschulen des Landes Berlin (staatliche Hochschulen). Staatliche Hochschulen sind Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).1

    Zugelassen sind ebenfalls gemeinsame Projekte dieser genannten Einrichtungen, sowie Projektpartnerschaften mit KMU der Hauptstadtregion, welche von den Hochschulen per Unterauftrag gemäß Nr. 3 ANBest-P und unter der Beachtung des Grundsatzes der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung von Fördermitteln in das Projekt involviert werden können. Förderfähig sind nur Leistungen auf Basis eines entsprechend differenzierten Angebotes. Die Anwendung der Vergabevorschriften für nationale Verfahren ist erforderlich.

    Sofern Aufträge an Dritte in Höhe von mehr als 10.000 EUR vergeben werden, ist zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung zu schließen, welche die Nutzung bzw. Vermarktung der Ergebnisse der Zusammenarbeit regelt. Aufträge an Dritte können auch an Nicht-Antragsberechtigte (z.B. Freiberufler) vergeben werden. Diese müssen gemäß Nr. 3 ANBestP nach wirtschaftlichen Kriterien vergeben werden und eindeutig der Zielstellung des Innovationsprojekts dienen.

    1 Übt eine derartige Einrichtung auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um eine Förderung nach dieser Richtlinie nur für die nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten erhalten zu können.

  • Es werden ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Nummer 2.1.1 Randnummern 18 und 19 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert.

    Förderfähig sind die zum Erreichen des Projektziels notwendigen Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Gegenstand der Förderung stehen:

    • Personal-2 , Sach- und Reiseausgaben3,
    • Ausgaben für Partizipationsverfahren sowie sonstige Dienstleistungen Dritter (z.B. Gutachten, Schulungen)

    Zusätzlich können förderfähige indirekte Projektausgaben in Form einer Pauschale von 40% der förderfähigen direkten Ausgaben gefördert werden.

    2 Das Besserstellungsverbot Nr. 1.3 ANBest-P ist zu beachten.

    3 Die förderfähigen Reiseausgaben dürfen den im Bundesreisekostengesetzt (BRKG) aufgeführten Maximalwert dabei nicht überschreiten.

  • Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

    Für eine Projektlaufzeit von max. 12 Monaten können bis zu 100.000 EUR direkter Projektausgaben sowie zusätzlich 40% der beantragten Förderung für direkte Ausgaben als Pauschale für indirekte Projektausgaben gefördert werden. Somit sind alle Projektausgaben auf maximal 140.000 EUR pro Projekt begrenzt.

  • Anträge sind durch die Unternehmen elektronisch bei der IBB Business Team GmbH zu stellen. Der Zugang zu dem elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem ist nur unter www.ibb-business-team.de möglich.

    Von den Antragstellenden sind im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem alle notwendigen Angaben zur Identifizierung und Authentifizierung sowie eine inhaltliche Projekt- bzw. Maßnahmenbeschreibung zu hinterlegen und mit aussagekräftigen Unterlagen zu belegen.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

IBB Business Team GmbH (ProValid)

Kontakt

IBB Business Team GmbH (ProValid)

Bundesallee 210
10719 Berlin

  • Telefon: 030 / 2125-2359
  • Email: provalid@ibb-business-team.de

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