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Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung
Zuschüsse für grenzüberschreitende Kooperationen
Das Programm richtet sich an wirtschaftsnahe Institutionen, die kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen wollen. Wir fördern Projekte zur Stärkung der Netzwerkbildung mit attraktiven Zuschüssen, um die grenzüberschreitenden Kooperationen nachhaltig zu verbessern.
"Förderung der Netzwerkbildung" auf einen Blick
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Zuschüsse für überregionale und grenzüberschreitende Vernetzungsprojekte
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bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Berliner Unternehmen
"Förderung der Netzwerkbildung" im Detail
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Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.
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- Vernetzungsprojekte inner- und außerhalb der Region, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Berlin beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen und den Aufbau und die Entwicklung von nachhaltigen internationalen Kooperationen fördern.
- Berliner Unternehmen werden bei der Vernetzung der Unternehmen untereinander und mit der Wissenschaft begleitet. Durch die Initiierung von überregionalen und grenzüberschreitenden Kooperationsprozessen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktionsprozesse sollen strukturelle Wettbewerbsnachteile Berliner Unternehmen ausgeglichen werden.
- Entsprechend dem Leitgedanken der Berliner Wirtschaftsförderung werden Projekte gefördert, die den im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg definierten Clustern zuzurechnen sind. Die Cluster sind von herausgehobener Bedeutung für den Strukturwandel in Berlin. Durch die Projekte soll der Aufbau strategischer Partnerschaften ermöglicht werden, um Lücken der regionalen Wertschöpfungsketten zu schließen und Potenziale im Sinne von Cross-Innovation auszuschöpfen. Insgesamt soll die Position des Landes Berlin als Wirtschafts- und Innovationsstandort ebenso wie die seiner Unternehmen verbessert werden. Die Netzwerkprojekte müssen daher im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
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- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung.
- Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bei einer Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben von 250.000 EUR.
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- Die Projektdauer sollte zwischen 1 und 3 Jahren betragen.
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
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- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein. Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Bereits nach Eingang des Antrags kann mit dem Projekt auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Das Risiko besteht hauptsächlich darin, dass das Projekt als nicht förderfähig oder nicht förderwürdig eingeschätzt werden kann.
- Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung durch die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung. Es werden nur Netzwerkprojekte gefördert, die im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Wirtschaft und unterstützt KMU bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland.
Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de