Liquiditätshilfen Energie
Liquidität bei akutem Finanzierungsbedarf
- Verlängert: die Antragsstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich
Sie sind ein etabliertes, von der Energie- und Ukrainekrise betroffenes Unternehmen und haben einen hohen Liquiditätsengpass, der die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit bedroht? Mit den Liquiditätshilfen Energie bieten wir Unternehmen, die aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder im Rahmen einer Auftragsvorfinanzierung im Zusammenhang mit wesentlich erhöhten Energiekosten eine Liquiditätshilfe benötigen, Darlehen zur Stabilisierung an. Die Finanzierung soll Ihnen die Möglichkeit geben, zu Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zurück zu finden.
"Liquiditätshilfen Energie" auf einen Blick
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Liquidität für Unternehmen in Schwierigkeiten
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Bürgschaft und Kofinanzierung erforderlich
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ausschließlich digitale Anträge
"Liquiditätshilfen Energie" im Detail
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, Freiberufler und Selbstständige
- mit Betriebsstätte in Berlin,
- deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist,
- soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen
Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie,
- Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten,
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,
soweit sie nicht der Verarbeitung dienen.
Was wird gefördert?
- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen inklusive der Energiekosten.
Wie wird gefördert?
- Gewährung von Umstrukturierungsdarlehen auf Basis der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission
- Höhe des Darlehens gemäß Finanzierungslücke, bis zu 1 Mio. EUR
Zu welchen Konditionen?
- mittelfristige Laufzeit der Darlehen (in der Regel bis zu 5 Jahre)
- bis zu 2 Jahre können tilgungsfrei gewährt werden
- der Zinssatz liegt aktuell bei 6,1% p.a. (Änderungen vorbehalten)
- Kofinanzierung ist zwingend erforderlich
- bei kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mindestens 25 % der Umstrukturierungskosten
- bei mittleren Unternehmen mindestens 40 % der Umstrukturierungskosten
- bankübliche Besicherung, z.B. in Form einer Bürgschaft
Wie verläuft die Antragstellung?
- Eine Antragsstellung ist ab dem 20.10.2022 bis zum 31.12.2023 möglich.
- Sie können den Antrag ausschließlich online per eAntrag an die Investitionsbank Berlin stellen.
- Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die in unserer Checkliste zur Antragstellung genannten Unterlagen ein.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Mittel aus den „Liquiditätshilfen Energie“ können nur gewährt werden, wenn
- ein tragfähiges Sanierungskonzept vorliegt, aus dem sich die nachhaltige Renditefähigkeit des Unternehmens ergibt,
- die Energiekosten müssen sich von 2021 zu 2022 mindestens verdoppelt haben,
- arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen,
- die Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers (z. B. die Gesellschafter oder eine Geschäftsbank) in wesentlicher Höhe getätigt wird und
- die Hausbankkredite nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus diesem Programm zurückgeführt und keine Investitionen getätigt werden.
Downloads
- Checkliste "Liquiditätshilfen Energie" (PDF)
- Förderausschlüsse "Liquiditätshilfen Energie" (PDF)
- Förderhinweise für die Liquiditätshilfen Energie (PDF)
- Bundesrahmenregelung (PDF)
- Informationsblatt / Erklärung "Politisch exponierte Person" PEP (PDF)
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KMU - Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional
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KMU - Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen
(PDF)
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Merkblatt KMU-Kriterien
(PDF)
Informationen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
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Selbstauskunft "Liquiditätshilfen"
(PDF)
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Unterschriftsprobenblatt
(PDF)
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