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Liquiditätshilfen BERLIN
Liquiditätssicherung bei akutem Finanzierungsbedarf
Sie benötigen eine Liquiditätshilfe aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung? Mit den "Liquiditätshilfen BERLIN" richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das Darlehen gibt Ihnen die Möglichkeit, zu Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zurückzufinden.
"Liquiditätshilfen BERLIN" auf einen Blick
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Darlehen zur Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
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bis zu 1 Mio. EUR in Kooperation mit weiteren Mittelgebern
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Vorlage eines Sanierungskonzeptes erforderlich
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bis zu 5 Jahre Laufzeit
"Liquiditätshilfen BERLIN" im Detail
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kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (drei Jahre) beendet ist, soweit sie nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen / Wirtschaftszweige fallen
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- Liquidität eines Unternehmens
- Mitfinanzierung der mit der Umstrukturierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen
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- Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen
- Höhe des Darlehens in der Regel bis zu 1 Mio. EUR
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- kurz- bis mittelfristige Laufzeit der Darlehen (i. d. R. 5 Jahre)
- bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
- Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins.
- Die Investitionsbank Berlin berechnet Refinanzierungszins zzgl. einer Marge.
- Kofinanzierung ist erforderlich
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- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste ). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
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Mittel zur Liquiditätssicherung können nur gewährt werden, wenn
- ein tragfähiges Sanierungskonzept vorliegt, aus dem sich die nachhaltige Renditefähigkeit des Unternehmens ergibt,
- arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte eine positive Entscheidung rechtfertigen,
- die Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers (z. B. die Gesellschafter oder eine Geschäftsbank) in wesentlicher Höhe getätigt wird und
- Hausbankkredite nicht außerplanmäßig zu Lasten der Mittel aus diesem Programm zurückgeführt werden.
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Ein Beitrag zur erforderlichen Kofinanzierung könnte zum Beispiel der Verkauf nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögens oder die Einbringung eigener Finanzierungsmittel sein. Neukredite, Zinsreduzierungen oder Tilgungsstundungen Ihrer Hausbank sind weitere Beispiele für eine mögliche Kofinanzierung, aber auch Stundungsvereinbarungen mit Ihren Lieferanten oder Stundungen anderer Aufwandspositionen (z. B. Personal, Miete usw.). Wichtig ist, dass sich Ihr Finanzierungsbedarf aufgrund der Beiträge verringert.
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Nein. Die Mittel aus den "Liquiditätshilfen BERLIN" dürfen nur nach Ausschöpfung aller anderen verfügbaren Mittel zusätzlich eingesetzt werden (Subsidiaritätsprinzip).
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Nein. Zur Finanzierung von Investitionen für das Wachstum Ihres Unternehmens oder zum Kapazitätsaufbau stehen andere Programme unseres Hauses zur Verfügung. Die "Liquiditätshilfen BERLIN" dient der Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität eines Unternehmens, zum Beispiel zur Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen und Miete.
Informationen zu Förderprogrammen für Investitionen finden Sie unter den Kategorien
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Nein. Unternehmen können nur dann innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung Liquiditätshilfen beantragen, sofern Sie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllen.
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Kontakt
Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung
- Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
- Email: wirtschaft@ibb.de