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LastenradPLUS - beendet

Zuschüsse für Lastenräder und Transportanhänger

Sie sind ein Berliner Unternehmen, Verein oder selbständig tätig und möchten ein Lastenrad oder einen Transportanhänger anschaffen? Dann beantragen Sie einen Zuschuss durch das Programm "LastenradPLUS".

Antragstellung geschlossen

Aufgrund der positiven Resonanz auf das Förderprogramm sind die Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschöpft. Daher ist die Antragstellung geschlossen worden.

Nach der Bearbeitung der vorliegenden Anträge kann es dazu kommen, dass wieder Fördermittel zur Verfügung stehen werden.

Wir informieren Sie hier frühzeitig darüber, wann die Antragstellung wieder möglich ist.

"LastenradPLUS" auf einen Blick

  • Bis zu 2.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung eines gewerblich oder gemeinnützig zu nutzenden Lastenrads oder Transportanhängers

  • Antragsberechtigt sind Berliner Unternehmen, Vereine und selbständig Tätige, die das Lastenrad im innerstädtischen Berliner Verkehr nutzen möchten

"LastenradPLUS" im Detail

  • Antragsberechtigt sind in Berlin tätige Unternehmen, selbstständig Tätige und Vereine, die mindestens ein gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes Lastenrad, e-Lastenrad oder einen zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhänger anschaffen wollen.

    Zudem müssen die antragstellenden Personen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben

  • Die IBB fördert den Kauf von neuen ein- oder mehrspurigen Lastenrädern, e-Lastenrädern sowie zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängern.

  • Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zum Kauf gewährt.

    Für den Kauf von

    • Lastenrädern, die nicht elektrisch unterstützt werden, wird ein Zuschuss je Fahrzeug in Höhe von 1.000,00 EUR gewährt,
    • elektrisch unterstütze Lastenräder werden mit 2.000,00 EUR gefördert und
    • zum Lastentransport vorgesehene Fahrradanhänger werden mit 500,00 € je Fahrzeug bezuschusst.

    Die Förderung ist auf maximal zehn Fahrzeuge je Antragsteller begrenzt und kann mehrmals im Rahmen der Laufzeit des Förderprogramms gewährt werden.

  • Anträge sind elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmBh unter www.ibb-business-team.de/eantrag zu stellen.

    Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Bewilligung (Vorliegen des Zuwendungsbescheides) noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu verstehen (z .B. Abschluss des Kaufvertrags des Lastenrads, e-Lastenrads oder zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängers). Auch eine bindende Willenserklärung des Antragstellers zum Vertragsschluss (z.B. Bestellung eines Fahrzeugs) wird als Vorhabenbeginn gewertet.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

    • Die Mindestnutzungsdauer des geförderten Lastenrads, e-Lastenrads oder zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängers beträgt fünf Jahre.
    • Anträge werden bis zum 30.06.2021 entgegengenommen.
    • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Förderprogramm LastenradPLUS nicht möglich.

Wie geht's weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Antragsprozess

Aufgrund der positiven Resonanz auf das Förderprogramm sind die Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschöpft.

Kontakt

IBB Business Team GmbH

LastenradPLUS

  • Telefon: 030 / 2125-4480
  • Email: lastenradplus@ibb-business-team.de