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Kongressfonds für nachhaltiges Tagen

Zuschüsse für nachhaltige Fachveranstaltungen in Berlin

Sie planen eine nachhaltige Fachveranstaltung in einem Berliner Tagungshotel bzw. einer Veranstaltungsstätte? Mit dem Kongressfonds für nachhaltiges Tagen erhalten Sie einen Zuschuss pro Präsenzteilnehmer:in für Veranstaltungen in Berlin.

Aktuelle Information zum Programm

Ab sofort können wieder Anträge für das Programm "Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt jetzt elektronisch im Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH.

"Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" auf einen Blick

  • Zuschuss für eine nachhaltige Veranstaltung

  • Extra-Bonus für internationale Präsenzteilnehmende und Veranstaltungen, die erstmalig in Berlin stattfinden

  • Förderung bis zu 32,50 EUR pro Präsenzteilnehmenden pro Tag bei der Teilnahme an Fachveranstaltungen in Berlin und ggf. einmalige Pauschale von 8.400 EUR.

"Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" im Detail

    • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
    • natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
    • mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
    • Veranstalter:innen der durchzuführenden Veranstaltung
  • Veranstaltungen in Berlin,

    • die bis zum 30.06.2028 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),
    • die besondere Nachhaltigkeitskriterien nachweisen,
    • die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).


    Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress).

    Was wird nicht gefördert?

    • Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind
    • Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen
    • Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellenden selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind
    • parteipolitische Veranstaltungen
    • vor Antragstellung begonnene oder abgeschlossene Veranstaltungen
    • nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung bis max. 99.950 EUR pro Veranstaltung
    • Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe .
    • Basisförderung i.H.v. 25 EUR pro Präsenzteilnehmer:in pro Tag
    • Zuschlag i.H.v. 30 % der Basisförderung bei mind. 30 % internationalen Präsenzteilnehmer:innen pro Tag
    • Zuschlag i.H.v. 8.400 €, wenn die Veranstaltung erstmalig in Berlin stattfindet
    Basisförderung Ergänzende Förderung (internationale Teilnehmende) Ergänzende Förderung
    (erstmalige Veranstaltung in Berlin)
    Gesamt (max.)
    pro TN/pro Tag
    20 € 30 % der Basisförderung 8.400 EUR 32,50 EUR+ 8.400 EUR

    Die Zuschläge können kombiniert werden.

    • Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.
    • Es müssen pro Tag mindestens 100 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.
    • Die Veranstaltung muss aus mind. 4 Kategorien der sog. Sustainable Event Scorecard mindestens 300 Punkte erreichen.
    • Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
    • Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
    • Für jede Veranstaltung ist ein Einzelantrag zu stellen.
    • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der IBB Business Team GmbH) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages.
    • Der Abschluss eines Vertrages mit einer Veranstaltungsagentur zum Zweck der Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung sowie der Abschluss von Verträgen, welche der Einnahmeseite der Veranstalter: innen zuzurechnen sind, sind förderunschädlich.
    • Die Beantragung erfolgt elektronisch im Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.
    • Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung.
  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:

    • 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
    • 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
    • 12 - Nachhaltige/r Konsum und Produktion


    Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .

    SDGs IBB Gruppe: 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum // 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur // 12 - nachhaltiger Konsum und Produktion

    Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:

    Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe

    Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.

    • Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen > Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen Ursprüngliche Fördersumme = Abschließende Fördersumme
      Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen Fördersumme verringert sich entsprechend
      Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < 100 Keine Förderung möglich!
      Kein Nachweis der Erfüllung der in der Sustainable Event Scorecard angekreuzten Ziele Keine Förderung möglich!
      Voraussetzungen für internationale Teilnehmende oder erstmalig in Berlin stattfindende Veranstaltungen werden nicht erfüllt, obwohl sie ursprünglich beantragt wurden Fördersumme verringert sich entsprechend
      Tatsächlich entstandene förderfähige Ausgaben < auf Basis der tatsächlichen Präsenzteilnehmer:innen berechnete Fördersumme Fördersumme verringert sich entsprechend
    • Die Sustainable Event Scorecard wird als Basis zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Veranstaltung bzw. des Veranstaltungsmanagements zugrunde gelegt. Sie behandelt dabei aus 13 Handlungsfeldern verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, darunter soziale und Umweltauswirkungen und den CO2-Fußabdruck der Veranstaltung, Klimaschutz, Diversität, Regionalität und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.

      Um eine Förderung im Rahmen des „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ zu erhalten, müssen mindestens 300 von 930 möglichen Punkten in mindestens vier der 13 Handlungsfelder der Sustainable Event Scorecard erreicht werden.

Wie geht es weiter?

Kontakt

IBB Business Team GmbH

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

Beratung durch visit Berlin: Nachhaltige Veranstaltungen planen

Gern berät visit Berlin zur Ausrichtung von nachhaltigen Veranstaltungen, klärt individuelle Fragen und ist beim Befüllen der Sustainable Event Scorecard behilflich.

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