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Kongressfonds für nachhaltiges Tagen

Zuschüsse für nachhaltige Fachveranstaltungen in Berlin

Sie planen eine nachhaltige Fachveranstaltung in einem Berliner Tagungshotel bzw. einer Veranstaltungsstätte? Mit dem Kongressfonds für nachhaltiges Tagen erhalten Sie einen Zuschuss pro Präsenzteilnehmer:in für analoge (ggf. ergänzt durch hybride oder dezentrale) Veranstaltungen.

Aktuelle Information zum Förderprogramm

Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024.

Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

"Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" auf einen Blick

  • Zuschuss für eine nachhaltige Veranstaltung

  • Extra-Bonus für hybride und dezentrale Veranstaltungen

  • Förderung bis zu 35 EUR pro Präsenzteilnehmenden pro Tag bei der Teilnahme an Fachveranstaltungen in Berlin

"Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" im Detail

    • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
    • Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
    • Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
    • Veranstalter:innen der durchzuführenden Veranstaltung
  • Veranstaltungen in Berlin,

    • die bis zum 31.12.2025 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen),
    • die ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand ökologisch und nachhaltig wirtschaftlich durchgeführt werden können und
    • die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung).


    Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)

    Was wird nicht gefördert?

    • Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind
    • Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen
    • Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellenden selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind
    • parteipolitische Veranstaltungen
    • bereits begonnene oder abgeschlossene Veranstaltungen
    • Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung bis max. 99.950 EUR pro Veranstaltung
    • Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe .
    • Basisförderung i.H.v. 25 EUR pro Präsenzteilnehmer:in pro Tag
    • Hybridzuschlag i.H.v. 10 EUR, wenn die Veranstaltung in Berlin und gleichzeitig interaktiv online stattfindet oder
    • Zuschlag für dezentrales Tagen i.H.v. 10 EUR pro Präsenzteilnehmer:in, wenn die Veranstaltung an mehreren Orten in Berlin gleichzeitig stattfindet und die Teilnehmenden mit Hilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind.
    Basisförderung Ergänzende Förderung (hybrid) ODER Ergänzende Förderung
    (dezentrales Tagen)
    Gesamt (max.)
    pro TN/pro Tag
    25 € 10 €   10 € 35 €

    Es kann entweder nur der Hybridzuschlag oder nur der Zuschlag für dezentrales Tagen beantragt werden.

    • Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.
    • Es müssen mind. 50 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.
    • Die Veranstaltung muss aus mind. 4 Kategorien der sog. Sustainable Event Scorecard mindestens 300 Punkte erreichen.
    • Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
    • Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
    • Für jede Veranstaltung ist ein Einzelantrag zu stellen.
    • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der IBB) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages.
    • Der Abschluss eines Vertrages mit einer Veranstaltungsagentur zum Zweck der Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung sowie der Abschluss von Verträgen, welche der Einnahmeseite der Veranstalter: innen zuzurechnen sind, sind förderunschädlich.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein. Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
    • Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung.
  • In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben leisten direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG):

    • 8 - Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
    • 9 - Industrie, Innovation und Infrastruktur
    • 12 - Nachhaltige/r Konsum und Produktion


    Die IBB schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.

    Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien und weitere einzuhaltende Bedingungen in der Förderrichtlinie .

    Untited Nations - 3 Sustainable Development Goals, Copyright: United Nations
    • Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen > Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen Ursprüngliche Fördersumme = Abschließende Fördersumme
      Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen Fördersumme verringert sich entsprechend
      Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < 50 Keine Förderung möglich!
      Kein Nachweis der Erfüllung der in der Sustainable Event Scorecard angekreuzten Ziele Keine Förderung möglich!
      Voraussetzungen für hybride oder dezentrale Veranstaltungen werden nicht erfüllt, obwohl sie ursprünglich beantragt wurden Fördersumme verringert sich entsprechend
      Tatsächlich entstandene förderfähige Ausgaben < auf Basis der tatsächlichen Präsenzteilnehmer:innen berechnete Fördersumme Fördersumme verringert sich entsprechend
    • Die Sustainable Event Scorecard wird als Basis zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Veranstaltung bzw. des Veranstaltungsmanagements zugrunde gelegt. Sie behandelt dabei aus 13 Handlungsfeldern verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, darunter soziale und Umweltauswirkungen und den CO2-Fußabdruck der Veranstaltung, Klimaschutz, Diversität, Regionalität und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.

      Um eine Förderung im Rahmen des „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ zu erhalten, müssen mindestens 300 von 930 möglichen Punkten in mindestens vier der 13 Handlungsfelder der Sustainable Event Scorecard erreicht werden.

Wie geht es weiter?

Kontakt

Weitere Informationen zum Programm und ein Kontaktformular finden sie beim Berlin Convention Office bei visitBerlin.

Antragsprozess

Stellen Sie Ihren Antrag komplett online im IBB Kundenportal oder drucken Sie den Antrag aus und senden ihn per Post.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de

Beratung durch visit Berlin: Nachhaltige Veranstaltungen planen

visitBerlin Convention Office Logo

Gern berät visit Berlin zur Ausrichtung von nachhaltigen Veranstaltungen, klärt individuelle Fragen und ist beim Befüllen der Sustainable Event Scorecard behilflich.

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