Kongressfonds Berlin
Zuschüsse für Fachveranstaltungen in Berlin
Sie planen eine Fachveranstaltung in einem Berliner Tagungshotel bzw. einer Veranstaltungsstätte? Mit dem Kongressfonds Berlin erhalten Sie einen Zuschuss pro Präsenzteilnehmer:in für analoge (ggf. ergänzt durch hybride) Veranstaltungen. Außerdem wird ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagement gefördert.
Antragstellung nach der neuen Richtlinie 2024/2025
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung arbeitet mit Hochdruck an der neuen Richtlinie für die Jahre 2024 und 2025. Sobald uns diese vorliegt, können wir eine Antragstellung für die folgenden zwei Jahre ermöglichen.
Sie wollen über den Start der Antragstellung informiert werden? Dann schreiben Sie uns eine Mail an kongressfonds@ibb.de und wir informieren Sie, sobald das Antragsportal geöffnet ist.
"Kongressfonds Berlin" auf einen Blick
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Zuschuss für analoge, hybride und dezentrale Veranstaltungen
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Extra-Bonus für nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement
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Förderung bis zu 70 EUR pro Präsenzteilnehmenden pro Tag bei der Teilnahme an Fachveranstaltungen in Berlin



"Kongressfonds Berlin" im Detail
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechs sowie rechtsfähige Personengesellschaften
- Natürliche Personen als eingetragene oder nicht-eingetragene Einzelunternehmen (z.B. Einzelkaufleute oder Selbständige)
- Mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
- Veranstalter:innen der durchzuführenden Veranstaltung
Wer wird nicht gefördert?
- eine Förderung bereits begonnener oder abgeschlossener Veranstaltungen
Was wird gefördert?
- Veranstaltungen in Berlin, die ab dem 01.01.2023 stattfinden (z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen)
- Veranstaltungen in Berlin, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten (geschlossene Veranstaltung)
- Veranstaltungen richten sich an ein Fachpublikum, wenn die Teilnehmenden ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen (z.B. im Auftrag von Arbeitgeber: innen oder aus Forschungsgründen bei einem wissenschaftlichen Kongress)
Was wird nicht gefördert?
- Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind
- Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen
- Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellenden selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind
- Parteipolitische Veranstaltungen
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung bis max. 99.950 EUR pro Veranstaltung
- Basisförderung i.H. v. 25 EUR pro Präsenzteilnehmer:in pro Tag
- Hybridzuschlag i.H.v. 10 EUR, wenn die Veranstaltung in Berlin und gleichzeitig interaktiv online stattfindet
- Nachhaltigkeitszuschlag i.H.v. 25 EUR, wenn die Nachhaltigkeitskriterien 300 Punkte aus vier Kategorien der „Sustainable Event Scorecard“ erreichen.
- Zuschlag für dezentrales Tagen i.H.v. 10 EUR pro Präsenzteilnehmer:in, wenn die Veranstaltung an mehreren Orten in Berlin gleichzeitig stattfindet und die Teilnehmenden mit Hilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind.
Basisförderung | Hybridzuschlag | Ergänzende Förderung (Nachhaltigkeit) |
Ergänzende Förderung (Dezentrales Tagen) |
Gesamt (max.) pro TN/pro Tag |
25 € | 10 € | 25 € | 10 € | 70 € |
Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine De-minimis Beihilfe.
zu welchen Konditionen?
- Die Veranstaltung muss pro Kongresstag mind. 4 Stunden dauern.
- Es müssen mind. 50 Teilnehmer:innen in Präsenz in Berlin sein.
- Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden (Kumulierungsverbot).
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Die Zuschüsse für Veranstaltungen ab dem Jahr 2023 müssen über die IBB beantragt werden.
- Für jede Veranstaltung ist ein Einzelantrag zu stellen.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung (Antragseingang bei der IBB) noch nicht begonnen worden sind. Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages.
- Der Abschluss eines Vertrages mit einer Veranstaltungsagentur zum Zweck der Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung sowie der Abschluss von Verträgen, welche der Einnahmeseite der Veranstalter: innen zuzurechnen sind, sind förderunschädlich.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ drucken Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular aus und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Was passiert beim Ausfall einer Veranstaltung?
- Kann die Veranstaltung aufgrund von Beschränkungen der im Zeitpunkt der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung jeweils geltenden SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tatsächlich oder wirtschaftlich nicht durchgeführt werden, können tatsächlich angefallene förderfähige Ausgaben von maximal 80% der bewilligten Fördersumme als zuwendungsfähig anerkannt und abgerechnet werden.
- Voraussetzung ist, dass die Zuwendungsempfangenden dokumentieren, dass die entstandenen Ausgaben unvermeidbar waren und wie sich um ihre Minimierung (z.B. durch Stornierung/Kündigung) bzw. Rückforderung von geleisteten Zahlungen bemüht wurde.
Wie berechnet sich die abschließende Fördersumme?
Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen > Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen | Ursprüngliche Fördersumme = Abschließende Fördersumme |
Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < Erwartete Zahl der Präsenzteilnehmer:innen | Fördersumme verringert sich entsprechend |
Tatsächliche Zahl der Präsenzteilnehmer:innen < 50 | Keine Förderung möglich! |
Voraussetzungen für hybride, dezentrale oder nachhaltige Veranstaltungen werden nicht erfüllt, obwohl sie ursprünglich beantragt wurden | Fördersumme verringert sich entsprechend |
Tatsächlich entstandene förderfähige Ausgaben < auf Basis der tatsächlichen Präsenzteilnehmer:innen berechnete Fördersumme | Fördersumme verringert sich entsprechend |
Downloads
- Richtlinie zum Förderprogramm "Kongressfonds Berlin" (PDF)
- Sustainable-Event-Scorecard - Beratung durch visit Berlin (PDF)
- Publizitätsvorschrift EU 2014-2020 (PDF)
- Logo der Stadt Berlin (SVG)
- EU-Logo mit EFRE-Zusatz (JPG)
- Visit Berlin Convention Office (SVG)
-
Unterschriftsprobenblatt
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard/Professional
- Informationsblatt: Datenschutzinformation gemäß Art. 13, 14 und 21 DSGVO (PDF)
-
Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen
(PDF)
ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8.1.2 oder mit Adobe Acrobat Standard/Professional
- Erklärung "Maßnahmen zur Frauenförderung" gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung (LGV) (PDF)
-
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
(PDF)
Rechtsgrundlage - Anlage 2 AV § 44 LHO
Beratung durch visit Berlin: Nachhaltige Veranstaltungen planen

Gern berät visit Berlin zur Ausrichtung von nachhaltigen Veranstaltungen und klärt individuelle Fragen.
Die Sustainable Event Scorecard dient als Kriterienkatalog für nachhaltige Veranstaltungen und wird für die Beantragung einer erhöhten Förderung für nachhaltige Events. Auch beim Befüllen der Sustainable Event Scorecard ist Ihnen visit Berlin gern behilflich.