KMU Energiehärtefallhilfe Berlin - beendet
Zuschuss zu Energieausgaben wegen stark gestiegener Energieausgaben in 2022
Die Antragstellung ist seit dem 31.10.2023 nicht mehr möglich
Die " KMU Energiehärtefallhilfe Berlin " unterstützt
- KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Selbstständige und Freiberufler
- gemeinnützige Unternehmen (Vereine, die unternehmerisch tätig sind)
- Sozialunternehmen (markttätig)
in Berlin wegen stark gestiegener Energiekosten.
Ab dem 15.05.2023 konnten Sie hier auf der Seite einen Online-Antrag stellen.
"KMU Energiehärtefallhilfe Berlin" auf einen Blick
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Die Antragstellung ist seit dem 31.10.2023 beendet
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Bezuschusst werden 90% der Ausgaben für Energie im Jahr 2022, die das 1,5-fache der Ausgaben in 2021 übersteigen
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Voraussetzung ist eine Energieintensität von mind. 3% im Jahr 2021 und ein negativer Cash-Flow im Jahr 2022 aufgrund gestiegener Energieausgaben
"KMU Energiehärtefallhilfe Berlin" im Detail
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Die " KMU Energiehärtefallhilfe Berlin" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) mit weniger als 250 Mitarbeitern, Berliner Freiberufler, Soloselbstständige und Sozialunternehmen wegen stark gestiegener Energieausgaben.
Bezuschusst werden 90 % der jeweiligen geleisteten kumulierten Ausgaben für Energie im Jahr 2022 in den Berliner Betriebsstätten, welche über die um den Faktor 1,5 gestiegenen Ausgaben für Energie im Vergleich zum Jahr 2021 liegen
Beispiel:
- Ein Unternehmen hatte im Jahr 2021 Energieausgaben in Höhe von 13.000,00 EUR
- Im Jahr 2022 betrugen die Energieausgaben 24.000,00 EUR
➜ 90% x (24.000 - 1,5 x 13.000) = 4.050,00 EUR
Der Zuschuss ist auf 300.000,00 EUR je antragsberechtigtem Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung erfolgt nur, sofern der errechnete Zuschuss mindestens 3.000,00 EUR beträgt.
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Für die „KMU Energiehärtefallhilfe Berlin“ sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- gemeinnützige Unternehmen sowie Vereine, die unternehmerisch tätig sind,
- Sozialunternehmen, die markttätig sind und nicht überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden,
- Soloselbständige und Freiberufler*innen
mit einem Unternehmenssitz (Betriebsstätte) oder selbst genutzten Gewerberäumen in Berlin antragsberechtigt, wenn sie mindestens seit dem 01.01.2021 bestehen. Keine Antragsberechtigung besteht für ein häusliches Arbeitszimmer.
Bei Unternehmen, die Betriebsstätten außerhalb von Berlin führen und / oder verbundenen Unternehmen, kann eine Unterstützung nur für die Energieausgaben erfolgen, die für die Berliner Betriebsstätten bzw. Gewerberäume angefallen sind.
Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind z.B. Unternehmen:
- die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
- die nach dem 01.01.2021 gegründet worden sind,
- die ihre Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt haben,
- öffentliche Unternehmen,
- Energieversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 18 des EnWG,
- Kredit- und Finanzinstitute nach § 1 des KWG.
- Weitere siehe FAQ, 3.2, "Wer ist nicht antragsberechtigt?"
Antragsvoraussetzungen- Ausgaben für Energie im gesamten Unternehmen in 2021 in Höhe von mindestens 3 % - gemessen am Umsatz des Jahres 2021
- Eine Erhöhung der Ausgaben für Energie der o.g. Energieträger im gesamten Jahr 2022 im Vergleich zum gesamten Jahr 2021 mindestens um den Faktor 1,5
- Ein negativer Cash-Flow im Jahr 2022 aufgrund von gestiegenen Ausgaben für Energie als Nachweis der besonderen wirtschaftlichen Härte
- Nachweis, dass trotz der Beantragung von Zuschüssen aus anderen Programmen für Energiehilfen (z.B. Energiekostendämpfungsprogramm, Heizkostenhilfe Berlin) ein negativer Cash-Flow verbleibt
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Die Antragstellung ist ab dem 15.05.2023 bis 30.10.2023 über die IBB Webseite möglich.
Für das Ausfüllen des Antragsformulars halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
- Unterlagen zur Identifikation des Unternehmens (bspw.: Handelsregisterauszug)
- Nachweise über Umsätze und Energieausgaben 2021 und 2022
- Energieträgerrechnungen aus 2021 und 2022
Nach Absenden des Antragsformulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Und so geht es weiter:
Nach der Antragstellung erhalten Sie per Email die Aufforderung, verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B.:
- Nachweis der Energieintensität
- schriftliche Rechnung(en) über die Energieausgaben aus den Jahren 2021 und 2022
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge bzw. Überweisungsbelege)
- Höhe der bereits in Anspruch genommenen Förderungen aus anderen Energieentlastungsprogrammen sowie Nennung dieser Programme
- Verbrauchsmenge pro Energieträger
Nach der Antragstellung kann einige Zeit vergehen, bis Sie zur Einreichung weiterer Unterlagen und zum Online-Identifikationsverfahren eingeladen werden. Vielen Dank für Ihre Geduld.
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Bei der Bearbeitung dieses Hilfsprogramms wird die IBB durch die IHK Berlin sowie durch die Handwerkskammer Berlin unterstützt.