Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb
- Telefon: 030 / 2125-3488
- Email: genossenschaftsanteile@ibb.de
Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Berlin unterstützt Haushalte, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind, beim erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch zinslose Darlehen und Tilgungsverzichte.
Förderdarlehen für WBS-Inhaber:innen
Förderung des erstmaligen Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften zur Selbstnutzung
zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Haushalt
mit Tilgungsverzicht von bis zu 25 % Geld sparen und weniger zurückzahlen
Zinsbindung und Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren
Ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen, können Sie vorab online mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen überprüfen.
Der erstmalige Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft (e.G.) oder Genossenschaft in Gründung (i.G.) für den Bezug einer Wohnung in Berlin.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Telefon: 030 / 2125-3488
Auf das öffentliche Darlehen wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages zum Zeitpunkt der Auszahlung gewährt. Nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 90 % des Darlehensbetrages getilgt sind, wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % des ausgezahlten Darlehensbetrages gewährt, sofern der Anspruch auf Förderung weiterhin besteht. Für die Prüfung sind ein gültiger Wohnberechtigungsschein sowie die Bestätigung über die zwischenzeitlich fortdauernde Nutzung von Wohnraum bei der Genossenschaft vorzulegen. Der genaue Zeitpunkt der Prüfung wird im Fördervertrag festgelegt.
Für diesen Fall wird der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % nicht gewährt. Das zinslose Darlehen ist bis zum Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit in den vereinbarten Raten weiter zurückzuzahlen.
Der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % wird in diesem Fall nicht gewährt.
Ja. Sondertilgungen sind jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 EUR möglich.
Dann ist das Darlehen zurückzuzahlen.
Eine Übertragung ist nicht möglich.
Haushalte, die nicht im Besitz eines WBS sind, können alternativ eine Förderung über das zinsgünstige "KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)" bei der IBB beantragen.
Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb
Mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen können Sie prüfen, ob Sie die Vorrausetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.