IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb
Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften
Berlin unterstützt Haushalte, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind, beim erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch zinslose Darlehen und Tilgungsverzichte.
"IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb" auf einen Blick
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zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Haushalt
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Tilgungsverzicht in Höhe von 25 %
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für WBS-Inhaber, die Geschäftsanteile an Wohnungsbaugenossenschaften zur Selbstnutzung erstmalig erwerben
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Zinsbindung und Darlehenslaufzeit bis maximal 30 Jahre

"IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb" im Detail
Wer wird gefördert?
- Haushalte mit Hauptwohnsitz in Berlin, die bei Antragstellung im Besitz eines gemäß § 27 Absatz 2 WoFG ausgestellten und im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind (Überschreitung der Einkommensgrenze nach §9 Abs.2 WoFG um max. 80%)
Ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen, können Sie vorab online mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen überprüfen.
WBS-RechnerWas wird gefördert?
Der erstmalige Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft (e.G.) oder Genossenschaft in Gründung (i.G.) für den Bezug einer Wohnung in Berlin.
Wie wird gefördert?
- zinsloses öffentliches Darlehen
- Darlehensvolumen zwischen 2.000 und 50.000 EUR (je nach Betrag für Geschäftsanteil bzw. für projektbezogene Beteiligung)
- Zinsbindung und Darlehenslaufzeit bis maximal 30 Jahre
- max. 5 tilgungsfreie Jahre, danach individueller Tilgungssatz in Abhängigkeit von Kapitaldienstfähigkeit und Darlehenslaufzeit (Mindesttilgung 50 EUR pro Monat)
- Tilgungsverzicht in Höhe von 15% zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehensbetrages
- zusätzlicher Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 90 % des Darlehensbetrages getilgt sind, sofern die Voraussetzungen (siehe Rubrik „Was gibt es sonst noch zu beachten?“) zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt werden
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag für den Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (siehe Finanzierungsplan/Antrag und Unterlagencheckliste im Downloadbereich).
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach der Bonitäts- und Förderwürdigkeitsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns.
Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb
Telefon: 030 / 2125-3488
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Welche Förderbedingungen gibt es?
- Die Förderung wird pro Haushalt lediglich einmal und nur für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung in Berlin gewährt.
- Die Genossenschaftswohnung ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags zu beziehen; bei neu errichtetem Wohnraum hat der Erstbezug spätestens sechs Monate nach Bezugsfertigkeit zu erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Tilgungsverzicht gewährt wird?
Auf das öffentliche Darlehen wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages zum Zeitpunkt der Auszahlung gewährt. Nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 90 % des Darlehensbetrages getilgt sind, wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % des ausgezahlten Darlehensbetrages gewährt, sofern der Anspruch auf Förderung weiterhin besteht. Für die Prüfung sind ein gültiger Wohnberechtigungsschein sowie die Bestätigung über die zwischenzeitlich fortdauernde Nutzung von Wohnraum bei der Genossenschaft vorzulegen. Der genaue Zeitpunkt der Prüfung wird im Fördervertrag festgelegt.
Was ist, wenn zum erneuten Prüfungszeitpunkt kein Anspruch mehr auf einen Wohnberechtigungsschein besteht?
Für diesen Fall wird der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % nicht gewährt. Das zinslose Darlehen ist bis zum Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit in den vereinbarten Raten weiter zurückzuzahlen.
Was passiert mit dem Tilgungsverzicht, wenn ich das Darlehen vorzeitig vollständig zurückzahle oder kündige?
Der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % wird in diesem Fall nicht gewährt.
Sind Sondertilgungen möglich?
Ja. Sondertilgungen sind jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 EUR möglich.
Was ist, wenn ich ausziehe?
Dann ist das Darlehen zurückzuzahlen.
Kann das Darlehen übertragen werden?
Eine Übertragung ist nicht möglich.
Was ist, wenn ich nicht WBS-berechtigt bin?
Haushalte, die nicht im Besitz eines WBS sind, können alternativ eine Förderung über das zinsgünstige "KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)" bei der IBB beantragen.
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Wohnberechtigungsschein
Mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen können Sie prüfen, ob Sie die Vorrausetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.