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IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften

Berlin unterstützt Haushalte, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind, beim erstmaligen Erwerb von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch zinslose Darlehen und Tilgungsverzichte.

"IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb" auf einen Blick

  • Förderdarlehen für WBS-Inhaber:innen

  • Förderung des erstmaligen Erwerbs von Geschäftsanteilen an Wohnungsbaugenossenschaften zur Selbstnutzung

  • zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR je Haushalt

  • mit Tilgungsverzicht von bis zu 25 % Geld sparen und weniger zurückzahlen

  • Zinsbindung und Darlehenslaufzeit von bis zu 30 Jahren

"IBB Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb" im Detail

    • Haushalte mit Hauptwohnsitz in Berlin, die bei Antragstellung im Besitz eines gemäß § 27 Absatz 2 WoFG ausgestellten und im Land Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind (Überschreitung der Einkommensgrenze nach §9 Abs.2 WoFG um max. 80%)

    Ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllen, können Sie vorab online mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen überprüfen.

    WBS-Rechner
  • Der erstmalige Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaft (e.G.) oder Genossenschaft in Gründung (i.G.) für den Bezug einer Wohnung in Berlin.

    • zinsloses öffentliches Darlehen
    • Darlehensvolumen zwischen 2.000 und 50.000 EUR (je nach Betrag für Geschäftsanteil bzw. für projektbezogene Beteiligung)
    • Zinsbindung und Darlehenslaufzeit bis maximal 30 Jahre
    • max. 5 tilgungsfreie Jahre, danach individueller Tilgungssatz in Abhängigkeit von Kapitaldienstfähigkeit und Darlehenslaufzeit (Mindesttilgung 50 EUR pro Monat)
    • Tilgungsverzicht in Höhe von 15% zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehensbetrages
    • zusätzlicher Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 90 % des Darlehensbetrages getilgt sind, sofern die Voraussetzungen (siehe Rubrik „Was gibt es sonst noch zu beachten?“) zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllt werden
    • Der Antrag für den Erwerb von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn des Vorhabens gilt die vollständige Zeichnung von Anteilen. Eine Reservierungsgebühr ist hierbei förderunschädlich.
    • Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (siehe Finanzierungsplan/Antrag und Unterlagencheckliste im Downloadbereich).
    • Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach der Bonitäts- und Förderwürdigkeitsprüfung.
    • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns.

    Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

    Telefon: 030 / 2125-3488

      • Die Förderung wird pro Haushalt lediglich einmal und nur für den erstmaligen Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung in Berlin gewährt.
      • Die Genossenschaftswohnung ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags zu beziehen; bei neu errichtetem Wohnraum hat der Erstbezug spätestens sechs Monate nach Bezugsfertigkeit zu erfolgen.
    • Auf das öffentliche Darlehen wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 15 % des Darlehensbetrages zum Zeitpunkt der Auszahlung gewährt. Nach neun Zehnteln der Darlehenslaufzeit bzw. wenn 90 % des Darlehensbetrages getilgt sind, wird ein Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % des ausgezahlten Darlehensbetrages gewährt, sofern der Anspruch auf Förderung weiterhin besteht. Für die Prüfung sind ein gültiger Wohnberechtigungsschein sowie die Bestätigung über die zwischenzeitlich fortdauernde Nutzung von Wohnraum bei der Genossenschaft vorzulegen. Der genaue Zeitpunkt der Prüfung wird im Fördervertrag festgelegt.

    • Für diesen Fall wird der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % nicht gewährt. Das zinslose Darlehen ist bis zum Ablauf der vereinbarten Darlehenslaufzeit in den vereinbarten Raten weiter zurückzuzahlen.

    • Der Tilgungsverzicht in Höhe von 10 % wird in diesem Fall nicht gewährt.

    • Ja. Sondertilgungen sind jeweils zum Monatsultimo vollständig oder in Teilbeträgen ab 1.000 EUR möglich.

    • Dann ist das Darlehen zurückzuzahlen.

    • Eine Übertragung ist nicht möglich.

    • Haushalte, die nicht im Besitz eines WBS sind, können alternativ eine Förderung über das zinsgünstige "KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW-Nr. 124)" bei der IBB beantragen.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

Kontakt

Betreuung Genossenschaftsförderung – Anteilserwerb

  • Telefon: 030 / 2125-3488
  • Email: genossenschaftsanteile@ibb.de

Wohnberechtigungsschein

Mit dem WBS-Rechner der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen können Sie prüfen, ob Sie die Vorrausetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.

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