Betreuung Wohneigentümer:innen
- Telefon: 030 / 2125-3488
- Email: immobilien@ibb.de
Umfinanzierung von Baudarlehen
Sie haben für Ihr Eigenheim Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen der alten Wohnungsbauförderprogramme in Anspruch genommen und überlegen, wie Sie diese zurückführen? Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit, diese Darlehen auf Basis des aktuellen Zinsniveaus umzufinanzieren.
Förderdarlehen für Bestandskund:innen einer selbstgenutzten Wohnimmobilie
Umfinanzierung von Anwendungsdarlehen bzw. Aufwendungshilfedarlehen
individuelles Darlehensangebot
Privatpersonen, die für den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen der IBB erhalten haben.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können direkt und indirekt einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (SDG) leisten:
Die IBB schließt bestimmte kontroverse Geschäftspraktiken generell von einer Finanzierung aus oder führt innerhalb kontroverser Geschäftsfelder Einzelfallprüfungen durch.
Genauere Informationen zu den Ausschlusskriterien finden Sie in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien .
Weitere Informationen zu unseren SDGs der IBB Gruppe finden Sie unter:
Unser Beitrag zu den SDGs - IBB Gruppe
Wir sind uns gleichzeitig dessen bewusst, dass im Rahmen unserer Förderungen auch unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf einzelne SDGs auftreten können. Diese Aspekte werden auf dieser Seite nicht umfassend behandelt. Wir setzen uns jedoch intensiv mit möglichen Zielkonflikten auseinander und arbeiten daran, negative Effekte so weit wie möglich zu minimieren.
Das Förderangebot richtet sich ausschließlich an unsere Kund:innen, die zur Finanzierung auf alte Eigenheimförderprogramme (Aufwendungsdarlehen bzw. Aufwendungshilfedarlehen) der IBB zurückgegriffen haben. Um sicherzugehen, dass Sie zu diesem Kundenkreis gehören, reicht ein Blick in Ihren Kreditvertrag. Anderen Kund:innen steht dieses Angebot ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Bei der Umfinanzierung über die IBB nutzen wir die zu unseren Gunsten ursprünglich eingetragenen Grundschulden weiter. Sie sparen dadurch die Kosten, die bei der Löschung und Neueintragung oder Abtretung von Grundschulden entstehen.
Betreuung Wohneigentümer:innen