IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim
Umfinanzierung von Baudarlehen
Sie haben für Ihr Eigenheim Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen der alten Wohnungsbauförderprogramme in Anspruch genommen und überlegen, wie Sie diese zurückführen? Wir bieten Ihnen jetzt die Möglichkeit, diese Darlehen auf Basis des aktuellen Zinsniveaus umzufinanzieren.
"IBB Förderoptimierungsdarlehen" auf einen Blick
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Umfinanzierung von Aufwendungsdarlehen bzw. Aufwendungshilfedarlehen
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individuelle Ermittlung des effektiven Jahreszins
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
"IBB Förderoptimierungsdarlehen" im Detail
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die für den Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum Aufwendungsdarlehen und Aufwendungshilfedarlehen der IBB erhalten haben.
Was wird gefördert?
- Umfinanzierung von Darlehen
- bis zu 100% der aktuellen Restschuld
Wie wird gefördert?
- zinsgünstiger Kredit ohne Verwaltungskostenbeitrag
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeiten und Zinsbindungen möglich
Wie verläuft die Antragsstellung?
- Benötigen Sie einen konkreten Vorschlag für die Umfinanzierung Ihres Darlehens, können Sie diesen unter anfordern. Bitte teilen Sie uns Ihre Vertragsnummer sowie die gewünschten Eckdaten, z. B. Laufzeit oder Ratenhöhe mit. Wir werden Ihren Wunsch umgehend prüfen.
- Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Die Entscheidung über die Umfinanzierung Ihres Baudarlehens trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Das Förderangebot richtet sich ausschließlich an unsere Kunden, die zur Finanzierung auf alte Eigenheimförderprogramme (Aufwendungsdarlehen bzw. Aufwendungshilfedarlehen) der IBB zurückgegriffen haben. Um sicherzugehen, dass Sie zu diesem Kundenkreis gehören, reicht ein Blick in Ihren Kreditvertrag. Anderen Kunden steht dieses Angebot ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Bei der Umfinanzierung über die IBB nutzen wir die zu unseren Gunsten ursprünglich eingetragenen Grundschulden weiter. Sie sparen dadurch die Kosten, die bei der Löschung und Neueintragung oder Abtretung von Grundschulden entstehen.