Heizkostenhilfe Berlin

Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger für Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten

  • Antragstellung bis 30.06.2023 möglich

Sie erwerben nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) für sich selbst oder die von Ihnen verwalteten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten?

Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.

Ab dem 31.01.2023 können Sie hier auf der Seite einen Antrag stellen.

Technische Störung bei der Antragstellung behoben (02.02.2023)

In der Zeit vom 01.02.2023, ca. 20:30 Uhr, bis zum 02.02.2023, mittags, führte eine Störung dazu, dass Anträge nicht bei uns eingegangen sind.

Falls Sie in diesem Zeitraum einen Antrag gestellt haben und keine Bestätigungsmail erhalten haben, möchten wir Sie bitten, Ihren Antrag erneut zu stellen. Es sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um Ihren neu gestellten Antrag erfolgreich zu bearbeiten!

Sofern Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben, ist Ihr Antrag bei uns erfolgreich eingegangen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

"Heizkostenhilfe Berlin" auf einen Blick

  • Zuschuss für 80% der Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

  • Maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich digital durch die Eigentümer:innen der Feuerstätte bzw. durch deren bevollmächtigte Dritte oder durch Mieter:innen mit eigenen Kohlefeuerstätten

  • Je Feuerstätte ist ein Antrag zu stellen

Roter Schriftzug Berlin rechts daneben Berliner Bär in schwarz

"Heizkostenhilfe Berlin" im Detail

Wie geht es weiter?

FAQ - Fragen und Antworten