Heizkostenhilfe Berlin
Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger für Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten
- Antragstellung bis 30.06.2023 möglich
Sie erwerben nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) für sich selbst oder die von Ihnen verwalteten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten?
Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Ab dem 31.01.2023 können Sie hier auf der Seite einen Antrag stellen.
Technische Störung bei der Antragstellung behoben (02.02.2023)
In der Zeit vom 01.02.2023, ca. 20:30 Uhr, bis zum 02.02.2023, mittags, führte eine Störung dazu, dass Anträge nicht bei uns eingegangen sind.
Falls Sie in diesem Zeitraum einen Antrag gestellt haben und keine Bestätigungsmail erhalten haben, möchten wir Sie bitten, Ihren Antrag erneut zu stellen. Es sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, um Ihren neu gestellten Antrag erfolgreich zu bearbeiten!
Sofern Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben, ist Ihr Antrag bei uns erfolgreich eingegangen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
"Heizkostenhilfe Berlin" auf einen Blick
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Zuschuss für 80% der Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
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Maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit
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Antragstellung erfolgt ausschließlich digital durch die Eigentümer:innen der Feuerstätte bzw. durch deren bevollmächtigte Dritte oder durch Mieter:innen mit eigenen Kohlefeuerstätten
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Je Feuerstätte ist ein Antrag zu stellen
"Heizkostenhilfe Berlin" im Detail
Wem wird wie geholfen?
Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Auf Rechnungen für nicht leitungsgebundene Energieträger mit Rechnungsdatum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.
Beispiel:
- Ein:e Eigentümer:in einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie hat im Jahr 2022 3.000l Heizöl zu einem Preis von 1,59 €/l getankt.
- Die Energieträgerkosten 2022 betrugen demnach 4.770,00 €
- Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 0,71 €/l
- Der um den Faktor 1,7 gestiegene Referenzpreis beträgt 1,21 €/l
Bezuschusst werden 80% des gezahlten Preises, welcher über dem Referenzpreis von 1,21 €/l liegt:
- 80% x (1,59 - 1,7 x 0,71) x 3.000 = 919,20 € potenzielle Hilfe.
Je Wohn- oder Gewerbeeinheit ist der Zuschuss auf 2.000,00 Euro begrenzt.
Mieter:innen von verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten profitieren indirekt vom Zuschuss. Die für die Betriebskostenabrechnungen 2022 maßgeblichen Energiebeschaffungskosten, werden durch den Zuschuss für die Eigentümer:innen verringert. Eigentümer:innen sind im Rahmen der Antragstellung dazu verpflichtet, die „Heizkostenhilfe Berlin“ an Privathaushalte oder Gewerbetreibenden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung weiterzugeben.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten in Berliner Wohn- und Gewerbeeinheiten bezahlt haben. Der in Rechnung gestellte Energiepreis muss mind. um den Faktor 1,7 gegenüber dem Referenzpreis des Jahres 2021 (siehe nachfolgende Tabelle) gestiegen sein, um den Zuschuss erhalten zu können.
Vergleichen Sie Ihre Energieträgerrechnungen mit den Angaben in der Tabelle. So können Sie sofort ermitteln, ob der von Ihnen in 2022 gezahlte Energieträgerpreis den Mindestpreis übersteigt. Im Zuschussrechner können Sie darüber hinaus ermitteln, welche Zuschusshöhe zu erwarten ist. Den Zuschussrechner finden Sie in unserem Antragsformular.
Referenzpreis 2021 (inkl.Mwst) | Mindestpreis 2022 für “Heizkostenhilfe Berlin“ (inkl. Mwst.) |
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Heizöl | 0,71 €/l | > 1,21 €/l |
Pellets | 0,24 €/kg | > 0,41 €/kg |
Flüssiggas | 0,58 €/l | > 0,99 €/l |
Kohle | 0,10 €/kg | > 0,17 €/kg |
Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind:
- Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten, die keine Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger bezahlt haben.
Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihrer Wohn- bzw. Gewerbeeinheit, welche den Antrag stellen muss. Der Zuschuss wird über die Betriebskostenabrechnung 2022 an Sie weitergereicht. - Eigentümer:innen oder Verwaltungen, die keine Rechnungen bzw. nur handschriftliche Rechnungen/Lieferbelege oder bar gezahlt haben.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Antragstellung ist ab dem 31.01.2023 bis 30.06.2023 ausschließlich digital über die IBB Webseite möglich.
Für das Ausfüllen des Antragsformulars halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
- Rechnungen der Energieträgerlieferungen aus dem Jahr 2022
- Zahlungsnachweis (Kontoauszüge) über die Abbuchung der Energieträgerrechnungen
- Größe der Wohn- und Gewerbeeinheiten
Nach Absenden des Antragsformulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.
Und so geht es weiter:
- Nach der Antragstellung erhalten Sie per Email die Aufforderung, verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B.
- Rechnungen der Brennstofflieferungen aus dem Jahr 2022
- Feuerstättenbescheid
- Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
- Einladung zum Online-Identifikationsverfahren zur Überprüfung Ihrer Identität durch die IBB
- Auszahlung des Zuschusses auf das Konto, von dem die Energierechnung abgebucht wurde
Nach der Antragstellung kann einige Zeit vergehen, bis Sie zur Einreichung weiterer Unterlagen und zum Online-Identifikationsverfahren eingeladen werden. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Als Verwalter:innen verpflichten Sie sich, die Zuschüsse, die Sie aus der „Heizkostenhilfe Berlin“ erhalten, in der Betriebskostenabrechnung für 2022 an die Nutzer der Wohn- und Gewerbeeinheiten weiterzugeben.
- Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, müssen zusätzlich geeignete Unterlagen zum Identitätsnachweis vorgelegt werden (u.a. Handelsregisterauszug und Transparenzregisterauszug).
- Es besteht die Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen, z.B. aus dem Familien- oder Freundeskreis, der/die für Sie die Antragsstellung durchführt. Diese Person muss sich während des Antragsverfahrens legitimieren.
- Für die "Heizkostenhilfe Berlin" gilt eine Bagatellgrenze von 100,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Unterhalb dieser Summe erfolgt keine Unterstützung durch das Hilfsprogramm „Heizkostenhilfe Berlin“.