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Heizkostenhilfe Berlin & Härtefallhilfe des Bundes in Berlin - beendet

Zuschüsse für nicht leitungsgebundene Energieträger für Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten

  • Antragsstellung ist ab 21.10.2023 nicht mehr möglich

Sie erwerben nichtleitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) für sich selbst oder die von Ihnen verwalteten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten?

Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt seit Januar 2023 Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten. Zusätzlich wurde nun die „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ in das Landesprogramm „Heizkostenhilfe Berlin“ integriert. Dies bedeutet, dass alle Berliner:innen zusätzlich an den vom Bund bereitgestellten Mitteln profitieren können, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen.

Durch die Zusammenführung der Programme stehen weitere Mittel zur Verfügung und zudem wurde der Adressatenkreis erweitert.

Die Verfahrensanpassung hat für Sie keine nachteiligen Auswirkungen. Die Verfahrensunterschiede wurde jeweils zugunsten der Antragstellenden ausgelegt. So wurden beispielsweise vom Bund höher angesetzte Referenzpreise nicht übernommen, sondern die in Berlin geltenden, günstigeren Preise beibehalten. Zum Vorteil reichende Kriterien wurden hingegen übernommen.

Ab dem 28.06.2023 konnten Sie hier auf der Seite einen Antrag stellen.

Telefonhotline Heizkostenhilfe wird abgestellt

Die Telefonhotline zur Heizkostenhilfe wird zum 30.06.2024 abgestellt.
Ihre Fragen nehmen wir dann nur noch per Kontaktformular oder E-Mail entgegen.

"Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin" auf einen Blick

  • Antragsstellung ab 21.10.2023 nicht mehr möglich

  • Zuschuss für 80% der Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

  • Maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich digital durch die Eigentümer:innen der Feuerstätte bzw. durch deren bevollmächtigte Dritte oder durch Mieter:innen mit eigenen Kohlefeuerstätten

  • Je Feuerstätte ist ein Antrag zu stellen

  • Automatische Berücksichtigung der Bundesmittel, wenn Zuschussfähigkeit im Bundesprogramm besteht

"Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin" im Detail

  • Um im Bundesprogramm ebenfalls berücksichtigt werden zu können, werden wir Sie gegebenenfalls auffordern wenige ergänzende Erklärungen abzugeben. Hierzu werden Sie von uns per E-Mail aufgefordert. Bitte folgen Sie den entsprechenden Anweisungen in der E-Mail.

    Es entstehen Ihnen durch die Vereinigung der Programme sowie durch das Abgeben weiterer Erklärungen keinerlei Nachteile.

  • Die "Heizkostenhilfe Berlin“ und „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin" unterstützen Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.

    Auf Rechnungen für nicht leitungsgebundene Energieträger mit Rechnungsdatum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.

    Beispiel:

    • Ein:e Eigentümer:in einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie hat im Jahr 2022 3.000l Heizöl zu einem Preis von 1,59 €/l (inkl. MwSt.) getankt.
    • Der Rechnungsbetrag für Energiekosten 2022 betrug demnach 4.770,00 €
    • Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 0,71 €/l
    • Der um den Faktor 1,7 gestiegene Referenzpreis beträgt 1,21 €/l

    Bezuschusst werden 80% des gezahlten Rechnungsbetrags, welcher über dem Referenzpreis von 1,21 €/l liegt:

    • 80% x (4.770,00 – 1,7 x 0,71 x 3.000) = 919,20 € potenzielle Hilfe.

    Je Wohn- oder Gewerbeeinheit ist der Zuschuss auf 2.000,00 Euro begrenzt.

    Mieter:innen von verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten profitieren indirekt vom Zuschuss. Die für die Betriebskostenabrechnungen 2022 maßgeblichen Energiebeschaffungskosten werden durch den Zuschuss für die Eigentümer:innen verringert. Eigentümer:innen sind im Rahmen der Antragstellung dazu verpflichtet, die „Heizkostenhilfe Berlin“ und „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ an Privathaushalte oder Gewerbetreibende im Rahmen der Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung weiterzugeben.

  • Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten in Berliner Wohn- und Gewerbeeinheiten bezahlt haben. Der in Rechnung gestellte Energiepreis muss mind. um den Faktor 1,7 gegenüber dem Referenzpreis des Jahres 2021 (siehe nachfolgende Tabelle) gestiegen sein, um den Zuschuss erhalten zu können.

    Vergleichen Sie Ihre Energieträgerrechnungen mit den Angaben in der Tabelle. So können Sie ermitteln, ob der von Ihnen in 2022 gezahlte Energieträgerpreis den Richtpreis übersteigt.

      Referenzpreis 2021 (inkl.Mwst) Richtpreise 2022 für “Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ (inkl. Mwst.)
    Heizöl 0,71 €/l > 1,21 €/l
    Pellets 0,24 €/kg > 0,41 €/kg
    Flüssiggas 0,57 €/l > 0,97 €/l
    Kohle 0,10 €/kg > 0,17 €/kg

    Da durch die Verfahrensanpassung auch auf der Rechnung befindliche Nebenkosten bezuschusst werden, kann es sein, dass Sie antragsberechtigt sind, obwohl der von Ihnen gezahlte Einzelpreis leicht unterhalb des Richtpreises liegt. Um herauszufinden, ob Ihre Rechnung tatsächlich zuschussfähig ist, können Sie den Zuschussrechner im Antragsformular nutzen. Diese wird Ihnen zudem die Höhe des zu erwartenden Zuschusses ausweisen.

    Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind:

    Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten, die keine Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger bezahlt haben. Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihrer Wohn- bzw. Gewerbeeinheit, welche den Antrag stellen muss. Der Zuschuss wird über die Betriebskostenabrechnung 2022 an Sie weitergereicht. Eigentümer:innen oder Verwaltungen, die keine Rechnungen bzw. nur handschriftliche Rechnungen/Lieferbelege haben.

  • Die Antragstellung ist ab 21.10.2023.beendet

    Die Antragstellung ist ab dem 28.06.2023 bis 20.10.2023 ausschließlich digital über die IBB Webseite möglich. Für das Ausfüllen des Antragsformulars halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

    • Rechnungen der Energieträgerlieferungen aus dem Jahr 2022
    • Zahlungsnachweis (Kontoauszüge) über die Abbuchung der Energieträgerrechnungen
    • Größe der Wohn- und Gewerbeeinheiten

    Nach Absenden des Antragsformulars erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

    Und so geht es weiter:

    • Nach der Antragstellung erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung, verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B.
      • Rechnungen der Brennstofflieferungen aus dem Jahr 2022
      • Feuerstättenbescheid
      • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
    • Einladung zum Online-Identifikationsverfahren zur Überprüfung Ihrer Identität durch die IBB
    • Auszahlung des Zuschusses auf das Konto, von dem die Energierechnung abgebucht wurde

    Nach der Antragstellung kann einige Zeit vergehen, bis Sie zur Einreichung weiterer Unterlagen und zum Online-Identifikationsverfahren eingeladen werden. Vielen Dank für Ihre Geduld.

    • Als Verwalter:innen verpflichten Sie sich, die Zuschüsse, die Sie aus der „Heizkostenhilfe Berlin“ und „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ erhalten, in der Betriebskostenabrechnung für 2022 an die Nutzer der Wohn- und Gewerbeeinheiten weiterzugeben.
    • Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, müssen zusätzlich geeignete Unterlagen zum Identitätsnachweis vorgelegt werden (u.a. Handelsregisterauszug und Transparenzregisterauszug).
    • Es besteht die Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen, z.B. aus dem Familien- oder Freundeskreis, der/die für Sie die Antragsstellung durchführt. Diese Person muss sich während des Antragsverfahrens legitimieren.
    • Für die "Heizkostenhilfe Berlin“ und „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ gilt eine Bagatellgrenze von 100,00 EUR je Wohn- und Gewerbeeinheit. Unterhalb dieser Summe erfolgt keine Unterstützung durch das Hilfsprogramm „Heizkostenhilfe Berlin“ und „Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“. Die Bagatellgrenze erhöht sich höchstens auf 1.000 EUR, sollten mehr als 10 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten bezuschusst werden.

Wie geht es weiter?

Kontakt

Sie haben Fragen zum Programm oder technische Schwierigkeiten mit dem Antragsformular?
Schreiben Sie uns!

Antragsprozess

Die Antragsstellung ist seit dem 21.10.2023 beendet. Sie können keine Anträge mehr stellen.

Kontakt

Investitionsbank Berlin

Hotline Heizkostenhilfe Berlin

  • Telefon: 030 / 2125-5111

Nützliches