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Auftragsvorfinanzierung zur Pandemieeindämmung - beendet

Kurzfristige, zinslose Darlehen direkt bei der IBB

Keine Antragstellung mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass dieses Programm beendet wurde.

Mit den Mitteln des Landes Berlin sollte der Zugang zu Vorfinanzierungsdarlehen für kurzfristige Aufträge von (Schutz-) Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, welche der (Corona-) Pandemieeindämmung nutzen, verbessert werden. Die Investitionsbank Berlin vergab die kurzfristigen, zinslosen Darlehen zwischen 100 und 500 TEUR direkt im vertrieblichen Rahmen des KMU-Fonds.

"Auftragsvorfinanzierung" auf einen Blick

  • Zinslose Darlehen bis 500 TEUR

  • Kurze Laufzeiten, i.d.R. 12 Monate bis max. 2 Jahre

  • Verzicht auf Sicherheiten und Bürgschaften der geschäftsführenden Gesellschafter

"Auftragsvorfinanzierung" im Detail

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Dazu zählen auch gemeinnützige Unternehmen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit.

    Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits seit 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.

  • Vorfinanzierung von Aufträgen für Produkte und Verfahren im Bereich (Corona)-Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten (u.a. Arzneimittel, Medizin-, Diagnostik-, Schutzprodukte) bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen und hierfür ggf. erforderlicher Zertifizierungen und Herstellungserlaubnisse (siehe auch Merkblatt).

    • Darlehen, i.d.R. endfällig, zwischen 100 TEUR und 500 TEUR pro Antrag, (rollierende auch parallele) Mehrfachantragstellung möglich
    • Auszahlung 100%
    • Laufzeit i.d.R. 12 Monate bis max. 2Jahre in Abhängigkeit von der Laufzeit des Auftrages
    • Die Darlehen werden zinslos vergeben.
    • Die Tilgung erfolgt i. d. R. endfällig, ansonsten in vierteljährlichen Raten mit ggf. tilgungsfreien Zeiträumen. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.
    • Auf Sicherheiten inkl. Bürgschaften der geschäftsführenden Gesellschafter sowie Forderungsabtretungen kann grundsätzlich verzichtet werden.
    • Auf Bereitstellungszinsen wird verzichtet.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online bei der IBB über unser Kundenprotal. Dort können Sie auch alle benötigten und im Antrag aufgelisteten Unterlagenhochladen.

  • Der / Die vorzufinanzierende / n Auftrag / Aufträge darf / dürfen bereits angenommen sein, Bestellungen für die zu finanzierenden Ausgaben zur Umsetzung des Auftrags / der Aufträge durch den Antragsteller dürfen i.d.R. noch nicht verbindlich getätigt worden sein.

    Bei den Darlehen kann es sich um eine Beihilfe auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 oder eine " De-minimis "- Beihilfe handeln. Diese erfordert insbesondere die Einhaltung der jeweils zulässigen Höchstbeträge.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

Wir helfen nicht nur bei Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Antragsprozess beendet

Es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Kontakt

Kundenbetreuung Wirtschaftsförderung

  • Telefon: +49 (0) 30 / 2125-4747
  • Email: wirtschaft@ibb.de