Abbiegeassistent Berlin
Zuschüsse für Abbiegeassistenzsysteme in Lkw
Unternehmen sowie freiberuflich oder gemeinnützig Tätige, welche in Berlin Lkw betreiben, erhalten einen Zuschuss für die Nachrüstung ihrer Lastkraftwagen (Lkw) mit Abbiegeassistenzsystemen.
„Abbiegeassistent Berlin“ auf einen Blick
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Bis zu 1.500 EUR Zuschuss zum Kauf/Leasing und Einbau von Abbiegeassistenzsystemen von in Berlin betriebenen Lkw
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Förderfähige Modelle müssen über ein Kamera-Monitor-System oder Sensorsystem inklusive einem akustischen oder optischen Warnsignal verfügen und vom KBA zugelassen sein
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Insgesamt bis zu 20 Einzelmaßnahmen können je Antragsteller gefördert werden
„Abbiegeassistent Berlin“ im Detail
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in der Bundesrepublik Deutschland im Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Lastkraftwagen
- Die Lkw müssen im Land Berlin für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher oder gemeinnütziger Tätigkeit betrieben werden.
Wer wird nicht gefördert?
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
- Antragstellende Personen und juristische Personen, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Die System- und Einbaukosten von durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigten Abbiegeassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t
- Förderfähig sind nur Abbiegeassistenzsysteme, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes nach § 22 StVZO verfügen und mit einem Kamera-Monitor-System oder Sensorsystem inklusive einem akustischen oder optischen Warnsignal ausgestattet sind.
Wie wird gefördert?
- Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme.
- Jede Ausrüstung eines förderfähigen Kraftfahrzeugs stellt eine Einzelmaßnahme dar.
- Für jeden Antragsteller sind grundsätzlich maximal 20 Einzelmaßnahmen förderfähig.
- Sind die Antragsteller Leasingnehmer oder Mieter des förderfähigen Abbiegeassistenzsystems, erfolgt die Förderung in Höhe von 80 Prozent, maximal jedoch in Höhe von 1.500 Euro, der Einbaukosten und Leasingraten/Miete für maximal zwei Leasing-/Mietjahre.
Wie verläuft die Antragstellung?
Die Förderung ist ausschließlich über das elektronische Antragssystem der IBB Business Team GmbH zu beantragen. Den Link zum elektronischen Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter
www.ibb-business-team.de/eantrag
Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen und mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.