Coronahilfen für Berlin
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung aller Corona-Programme, die in der Pandemie und den Lockdowns von 2020 bis 2022 zur Unterstützung von Unternehmen aufgelegt wurden.
Programme in Schluss- und Endabrechnung
Endabrechnung für Coronahilfen des Bundes
Die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist beendet.
- Neustarthilfe
- Neustarthilfe Plus (Direktantragstellende)
- Neustarthilfe Plus (prüfende Dritte)
- Neustarthilfe 2022 (Direktantragstellende)
- Neustarthilfe 2022 (prüfende Dritte)
- digital im Antragsportal
Schlussabrechnung für Coronahilfen des Bundes
Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 31.10.2023
- Einreichung für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen
- Frist bis zum 31.10.2023
- digital im Antragsportal für prüfende Dritte
Verwendungsnachweisprüfung der Soforthilfe IV
Wir führen für die Corona Soforthilfe IV eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung durch. Sie werden von uns per E-Mail aufgefordert, Unterlagen dazu einzureichen.
Das betrifft alle Kultur- und Medienunternehmen, die im Förderzeitraum Unterstützung aus dem Coronaprogramm "Soforthilfe IV 1.0 – 8.0" erhalten haben.
Fristverlängerung der Einreichung zur Verwendungsnachweisprüfung auf den 31.12.2023!
Bevorstehende Meldung an die Finanzbehörden
Seit 2020 wurden Corona-Hilfen unter anderem als Billigkeitsleistungen des Bundes und des Landes Berlin ausgezahlt. Die Investitionsbank Berlin ist aufgrund rechtlicher Bestimmungen der Abgabenordnung dazu verpflichtet, die Finanzbehörden über bewilligte Corona-Hilfen zu informieren. Antragsstellende informieren wir daher seit dem 24.01.2022 schrittweise über die Meldung der Daten an die zuständige Finanzbehörde.
Beendete Programme
Für diese Programme ist keine Antragstellung mehr möglich.
- Coronahilfen für Modelabels
- Coronahilfen für Start-ups
- Coronahilfen für Start-ups: Akkreditierung für Risikokapitalgeber
- Ehrenamts- und Vereinshilfen (Soforthilfe X)
- Härtefallhilfen
- Neustarthilfe Berlin
- Neustarthilfe des Bundes
- November- und Dezemberhilfe
- Soforthilfe Corona
- Soforthilfe für Betriebe der Schankwirtschaft
- Soforthilfe Gewerbemieten
- Soforthilfe IV
- Soforthilfe IV 2.0
- Soforthilfe IV 3.0 für Kulturunternehmen
- Soforthilfe IV 4.0
- Soforthilfe IV 5.0
- Soforthilfe IV 6.0
- Soforthilfe IV 7.0
- Soforthilfe IV 8.0
- Soforthilfe V
- Soforthilfe X 2.0 (Ehrenamts- und Vereinshilfen)
- Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe des Bundes
- Überbrückungshilfe III Plus
- Überbrückungshilfe IV des Bundes
Russland Sanktionen
Als Reaktion auf die Angriffe der russischen Streitkräfte in der Ukraine wurden seit März 2022 Sanktionen gegen Russland ausgesprochen.
Diese umfassen u.a. Exportrestriktionen, gewisse Branchen und Personen. Ein Ausschluss von Exporten diverser Waren und Dienstleistungen nach Russland muss sichergestellt werden. Die Investitionsbank Berlin verschärft dementsprechend die Prüfung der Anträge in den Coronahilfen. Um die Einhaltung der jeweils gültigen Sanktionen sicherstellen zu können, werden Antragstellende gebeten, eine Selbsterklärung abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Fördern, was Berlin am Laufen hält: Coronahilfen

Die Corona-Pandemie trifft die Berliner Wirtschaft mit voller Wucht. Nach einer Dekade des Wachstum, folgt in 2020 die Vollbremsung. Wenn Sie sehen wollen, wer bei uns die zahlreichen Programme umsetzt und wie wir es gemacht haben, dann schauen Sie in unser Video.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Handwerkskammer Berlin
- Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
- Berlin Partner
- Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V (HBB)
- visitBerlin
- Veröffentlichungspflicht im Rahmen des Temporary Framework