Rechtliche Grundlagen
Gesetze, Satzung und Geschäftsbedingungen
Am 13. Mai 2004 hat das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der Investitionsbank Berlin (IBB) beschlossen. Neben diesem Gesetz finden Sie hier die Satzung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBB sowie die EU-Verständigung II.
Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der IBB
Im Rahmen der Ausgründung aus der Landesbank Berlin und der Verselbstständigung als Investitionsbank Berlin wurde das Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der IBB beschlossen, bestehend aus dem Abspaltungsgesetz und dem Investitionsbankgesetz. Die IBB hat damit eine verlässliche Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit erhalten, auf der in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Europäischen Union agiert wird.
- Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der Investitionsbank Berlin (PDF)
- Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der Investitionsbank Berlin (english version) (PDF)
- Gesetz zur Änderung des Investitionsbankgesetzes und des Gesetzes über die Landesbank Berlin – Girozentrale (PDF)
- EU -Verständigung II (PDF)
- Art. 4 bis 6 des Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (PDF)
Satzung der IBB
Die am 21. August 2018 beschlossene Satzung der Investitionsbank Berlin beschreibt die Geschäftstätigkeit der IBB und regelt u.a. die Rechtsform, den Geschäftszweck, Grundsätze der Geschäftsführung und die Aufgaben und Befugnissen der Organe der Bank.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBB
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Investitionsbank Berlin sind - ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen - die Vertragsbedingungen der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und IBB festgelegt.