Wohnimmobilienkredit-Richtlinie WIKRL

Vorvertragliche Informationen

Im März 2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - WIKRL in Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuregelung ist eine Erweiterung bestehender Verbraucherschutzvorschriften durch nachhaltige und verantwortungsvolle Kreditvergabe bei der Gewährung von Immobilienkrediten.

Vor Abschluss eines Darlehensvertrages stehen jetzt ab sofort sogenannte Vorvertragliche Informationen für jedes Produkt bereit, die zur Kenntnis genommen werden können.

Übersicht der vorvertraglichen Informationen