Wohnimmobilienkredit-Richtlinie WIKRL
Vorvertragliche Informationen
Im März 2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie - WIKRL in Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuregelung ist eine Erweiterung bestehender Verbraucherschutzvorschriften durch nachhaltige und verantwortungsvolle Kreditvergabe bei der Gewährung von Immobilienkrediten.
Vor Abschluss eines Darlehensvertrages stehen jetzt ab sofort sogenannte Vorvertragliche Informationen für jedes Produkt bereit, die zur Kenntnis genommen werden können.
Übersicht der vorvertraglichen Informationen
- IBB Altersgerecht Wohnen (PDF)
- IBB Energetische Gebaeudesanierung (PDF)
- IBB Förderergänzungsdarlehen (PDF)
- IBB WEG Finanzierung (PDF)
- IBB Wohnraum Modernisieren (PDF)
- IBB Wohnungsneubaufonds (PDF)
- KfW-Altersgerecht Umbauen (PDF)
- KfW-Energieeffizient Bauen (PDF)
- KfW-Energieeffizient Sanieren (PDF)
- KfW-Wohneigentumsprogramm (PDF)