Neuerungen bei der KfW-Förderung zum 01.07.2021
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude
IBB Energetische Gebäudesanierung
Auch die Konditionen unseres bekannten Produktes „IBB Energetische Gebäudesanierung“ wurden angepasst – es warten günstige Zinssubventionen auf Sie.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet zum 01.07.2021.
- Förderkredite mit neuen Höchstbeträgen von bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit und einem erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 50% können ab sofort bei uns beantragt werden.
- Eine Antragstellung muss künftig bei der KfW vor Vorhabensbeginn erfolgen. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Erfolgt jedoch ein dokumentiertes Beratungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss. Sprechen Sie hierzu gern unsere Kundebetreuung an.
- Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist ab dem 01.07. verpflichtend.
Welche Programme gibt es jetzt?
- Das Programm BEG Wohngebäude – Bauen 261 ersetzt das frühere Programm „KfW Energieeffizient Bauen 153“. Ein Erneuerbare Energien (EE)- und ein Nachhaltigkeitspaket wurden neu eingeführt. Zudem wurden die Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse erhöht.
- Das Programm BEG Wohngebäude – Sanieren (Effizienzhaus) 261 ersetzt das frühere Programm „KfW Energieeffizient Sanieren 151 (Effizienzhaus)“. Neu ist ein individueller Sanierungsfahrplan-Bonus (iSFP) und die Einführung des EH-Standard 40. Ebenfalls kann nun ein Erneuerbare Energien (EE)- Paket beantragt werden. Die Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse wurden erhöht.
- Das Programm BEG Wohngebäude – Sanieren (Einzelmaßnahmen) 262 ersetzt das frühere Programm „KfW Energieeffizient Sanieren (Einzelmaßnahmen) 152“. Auch hier wurden die Förderhöchstbeträge die Tilgungszuschüsse für bestimmte Heizungsanlagen erhöht. Zudem wurde eine Prämie für den Austausch von Öl-Heizungen eingeführt.