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Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Förderung emissionsarmer Antriebssysteme

Sie sind selbstständig oder haben ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Berlin? Sie benötigen für Ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug und planen den Kauf eines Elektrofahrzeugs? Mit WELMO erhalten Sie Zuschüsse für die Elektrifizierung von Kraftfahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Beratung.

Aktuelle Information zum Förderprogramm

Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024.

Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

"WELMO" auf einen Blick

  • Zuschüsse zur Förderung von emissionsarmen Antriebssystemen bis zu 15.000 EUR Zuschuss pro Erwerb eines gewerblichen Elektrofahrzeugs

  • Zuschüsse für die Anschaffung von E-Inklusionstaxis und/oder Umbauten und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi mit bis zu jeweils 15.000 EUR je Fahrzeug

  • bis zu 55.000 EUR Zuschuss je Maßnahme für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur

  • Beratungsunterstützung bei der Elektrifizierung des betrieblichen Fuhrparks

  • Implementierung von nachhaltigen Mobilitätslösungen des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Unternehmen

"WELMO" im Detail

  • Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen ( KMU ) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

    Antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat. Eine Beantragung ist für Antragsteller:innen möglich, die eine Förderung aus dem Programm SolarPLUS für einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben.

    Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.

  • Fahrzeuge als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen

    Beratungsangebot

    • Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)
    • Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)

    elektrisch betriebene Fahrzeuge

    • Neufahrzeuge
    • Jahreswagen
    • Leasingfahrzeuge
    • motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec
    • PKW der Klasse M1 nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi
    • PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi, nur für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession
    • Umrüstung von bereits angeschafften Elektrofahrzeugen der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi

    Ladeinfrastruktur/Netzanschluss

    • öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
    • nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen
    • anteilige Förderung des Netzanschlusses

    Betriebliches Mobilitätsmanagement

  • Beratungsangebot

    • 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz
    • Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR

    Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)

    • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

    PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)

    • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
    • Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

    PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

    • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)
    • Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

    Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi

    • max. 15.000 EUR
    • Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

    Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

    • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)

    Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)

    • 500 EUR

    Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

    • 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)
    • 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)

    Betriebliches Mobilitätsmanagement

    • 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)

    Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.

    Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

  • Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf https://ibb-bt-welmo.antragsverwaltung.de/login.php ein.

    Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

    • Alle förderfähigen Fahrzeuge müssen auf den Antragsteller zugelassen und überwiegend in Berlin genutzt werden.
    • Die Mindestzulassungsdauer für geförderte Kraftfahrzeuge beträgt 12 Monate.
    • Für Ladeinfrastrukturen gilt eine Mindestnutzungsdauer von 12 Monat. Diese müssen im Stadtgebiet Berlin errichtet werden.
    • Die Stromversorgung der Ladesäulen aus 100% regenerativen Energien ist unumgänglich.
    • Die Regelungen der De-minimis-Förderung müssen eingehalten werden.

Wie geht es weiter?

Kontakt Kundenbetreuung

IBB Business Team GmbH

Kontakt

IBB Business Team GmbH

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Bundesallee 210
10719 Berlin

  • Telefon: 030 / 2125-4480
  • Email: welmo@ibb-business-team.de

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