Neustarthilfe Berlin Plus
Zuschussprogramm des Landes für Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten
Das Land Berlin unterstützt Berliner Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit max. 5 Beschäftigten. Dabei werden für Soloselbständige die vom Bund gewährten Zuschüsse um weitere 25% auf pro Quartal maximal 4.500 EUR insgesamt erhöht. KMU können bis zu 6.000 EUR zusätzlichen Zuschuss erhalten.
„Neustarthilfe Berlin Plus“ auf einen Blick
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Eine Bewilligung (im Land Berlin) der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes (Soloselbständige) oder Überbrückungshilfe III Plus (KMU) ist Voraussetzung für die Beantragung.
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Die Zuschüsse werden auf Basis des ausgezahlten Bundeszuschusses ermittelt.
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Das Programm richtet sich an Soloselbständige oder KMU mit max. 5 Beschäftigten.

„Neustarthilfe Berlin Plus“ im Detail
Neustarthilfe Berlin Plus für Soloselbständige
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Berliner Soloselbständige,
- die zuvor die Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 (im Land Berlin) des Bundes erhalten haben und der erhaltene Zuschuss weniger als 4.500 EUR pro Quartal beträgt und
- die im Hauptberuf eine selbständige Tätigkeit, die im Land Berlin zu versteuern ist, allein, d.h. ohne angestellte Beschäftigte, ausüben.
Wer wird nicht gefördert?
Antragstellende,
- die Überbrückungshilfe III Plus erhalten haben,
- die keine Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes im Land Berlin erhalten haben,
- deren Zuschussbetrag in der Neustarthilfe des Bundes größer oder gleich 4.500 EUR pro Quartal beträgt,
- die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren (Ausnahmeregelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. EUR),
- die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt haben oder ein nationales Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss dient der unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung der Soloselbstständigen im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021.
Wie wird gefördert?
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erhaltenen Zuschuss in der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes. In diesem Kontext erhöht das Land Berlin den 50%-Bundeszuschuss um bis zu weitere 25% Landeszuschuss. Insgesamt werden damit bis zu 75 % des im Rahmen der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes zu Grunde gelegten Referenzumsatzes bezuschusst.
- Der maximale Betrag aus Bundes- und Landesmitteln darf pro Quartal zusammen 4.500 EUR nicht überschreiten.
- Für jedes Quartal (Q3 & Q4) muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden.
- Der Geschäftsbetrieb muss mindestens bis zum 31.12.2021 aufrechterhalten werden.
Beispiel 1:
Eine Soloselbständige hat einen Zuschuss im Rahmen des Bundesprogramms Neustarthilfe Plus in Höhe von 2.000 EUR ausgezahlt bekommen. Im Rahmen der Neustarthilfe Berlin Plus kann sie zusätzlich 1.000 EUR erhalten.
Beispiel 2:
Eine Soloselbständige hat einen Zuschuss im Rahmen des Bundesprogramms Neustarthilfe Plus Q4 in Höhe von 4.000 EUR erhalten. Im Rahmen der Neustarthilfe Berlin Plus kann sie zusätzlich 500 EUR erhalten, da der maximale Zuschussbetrag aus Bundes- und Landesmitteln kumuliert 4.500 EUR pro Quartal nicht überschreiten darf.
Wie verläuft die Antragstellung?
Beantragung der Neustarthilfe Plus / Plus Q4 des Bundes
Eine Beantragung der Neustarthilfe Berlin Plus ist nur nach einer Bewilligung der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes möglich, da die Höhe der Neustarthilfe Berlin als Aufstockung unmittelbar von der Höhe der Bundesprogramme abhängig ist. Die Beantragung der Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes kann entweder mithilfe eines Direktantrages oder über einen prüfenden Dritten noch bis zum 31.03.2022 erfolgen.
zur Antragstellung der Neustarthilfen des Bundes
Interessenbekundungsverfahren und Prüfung der Antragsberechtigung Neustarthilfe Berlin Plus
Antragsberechtigte Soloselbständige, welche die Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 vom Bund ausgezahlt bekommen haben, werden durch die IBB über die Möglichkeit einer Beantragung der Neustarthilfe Berlin Plus informiert. Die Antragstellung kann dann nach der persönlichen Information durch die IBB mittels eines kurzen elektronischen Antragsformulars direkt und ohne einen prüfenden Dritten auf Basis der bereits in den Bundesprogrammen abgegebenen Daten erfolgen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Alle eingehenden Anträge auf Neustarthilfe Berlin Plus werden geprüft. Sofern im Rahmen der Antragsprüfung Unstimmigkeiten festgestellt werden, geht das Prüfteam direkt auf die Antragstellenden zu, um die Auffälligkeiten aufzuklären. In diesen Fällen verzögert sich die Auszahlung der beantragten Mittel in Abhängigkeit der Aufklärung der Prüfergebnisse.
- Die Möglichkeit der Antragstellung besteht erst nach erfolgter Information durch die IBB, da dann die technischen Voraussetzungen (Daten aus den Bundesprogrammen) für eine unkomplizierte Bewilligung der Neustarthilfe Berlin vorliegen. Die persönlichen Informations-E-Mails werden nach erfolgreicher Auszahlung bzw. Bewilligung der Bundeshilfen voraussichtlich Anfang Februar 2022 an potenzielle Antragsberechtigte versendet. Sofern die Auszahlung der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes bis Anfang Februar 2022 nicht erfolgt ist, wird es eine nachgelagerte Einladung für diese Antragssteller geben. Wir bitten daher von Anfragen vor April 2022 abzusehen.
- In der Neustarthilfe Berlin Plus für Soloselbständige ist pro Quartal nur eine einmalige Antragstellung möglich. Sofern Änderungsanträge zu einem Referenzantrag gestellt werden, erfolgt ggf. eine Nachzahlung bzw. Rückforderung im Rahmen der Endabrechnung.
- Sofern die Neustarthilfe des Bundes ausgezahlt wurde und bis Anfang Mai 2022 noch keine persönliche Information der IBB zur Neustarthilfe Berlin erfolgt ist, können die Antragsberechtigten unter der Angabe der Antragsnummer der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes das zur Verfügung gestellte Kontaktformular (siehe unten) nutzen.
Neustarthilfe Berlin Plus für KMU
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Berliner Kleinstunternehmen,
- die zuvor die Überbrückungshilfe III Plus (im Land Berlin) des Bundes erhalten haben
- die einen gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz haben und
- die bis zu 5 Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten) beschäftigen.
Wer wird nicht gefördert?
Antragstellende,
- die Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes erhalten haben,
- die keine Überbrückungshilfe III Plus im Land Berlin erhalten haben,
- die bereits vor der Corona-Krise (31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren (Ausnahmeregelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. EUR),
- die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt haben oder ein nationales Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss dient der unternehmerischen bzw. beruflichen Existenzsicherung des Kleinstunternehmens im Zeitraum von Juli bis Dezember 2021.
Wie wird gefördert?
- Die Höhe des Zuschusses beträgt im Zeitraum Juli – Dezember 2021 pauschal 1.000 EUR pro bezuschussbaren Monat, also insgesamt bis zu 6.000 EUR.
- Es wird zunächst vorläufig ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR für jeden Monat ausgezahlt, in dem Überbrückungshilfe III Plus bewilligt wurde. Der vorläufig ausgezahlte Zuschussbetrag beträgt somit maximal 6.000 EUR.
- Im Rahmen einer Schlussabrechnung, voraussichtlich zum 31.12.2022, wird die Antragsberechtigung abschließend überprüft und die Neustarthilfe Berlin Plus endgültig bewilligt. Sofern die Antragsberechtigung in einem der Monate im Bewilligungszeitraum nicht vorliegt, sind entsprechend der vorläufigen pauschalen Bewilligung je Monat 1.000 EUR zurückzuzahlen.
- Der Geschäftsbetrieb muss mindestens bis zum 31.12.2021 aufrechterhalten werden.
Wie verläuft die Antragstellung?
Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus des Bundes
Eine Beantragung der Neustarthilfe Berlin Plus ist nur nach einer Bewilligung der Überbrückungshilfe III Plus möglich, da die Höhe der Neustarthilfe Berlin Plus als Aufstockung unmittelbar von der Antragsberechtigung in der Überbrückungshilfe III Plus abhängig ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus ist über einen prüfenden Dritten noch bis zum 31.03.2022 möglich.
zur Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus des Bundes
Interessenbekundungsverfahren und Prüfung der Antragsberechtigung Neustarthilfe Berlin Plus
Antragsberechtigte KMU, welche die Überbrückungshilfe III Plus ausgezahlt bekommen haben, werden durch die IBB über die Möglichkeit einer Beantragung der Neustarthilfe Berlin Plus informiert. Die Antragstellung kann dann nach der persönlichen Information durch die IBB mittels eines kurzen elektronischen Antragsformulars direkt und ohne einen prüfenden Dritten auf Basis der bereits in der Überbrückungshilfe III Plus abgegebenen Daten erfolgen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Alle eingehenden Anträge auf Neustarthilfe Berlin Plus werden geprüft. Sofern im Rahmen der Antragsprüfung Unstimmigkeiten festgestellt werden, geht das Prüfteam direkt auf die Antragstellenden zu, um die Auffälligkeiten aufzuklären. In diesen Fällen verzögert sich die Auszahlung der beantragten Mittel in Abhängigkeit der Aufklärung der Prüfergebnisse.
- Die Möglichkeit der Antragstellung besteht erst nach erfolgter Information durch die IBB, da dann die technischen Voraussetzungen (Daten aus der Überbrückungshilfe III Plus) für eine unkomplizierte Bewilligung der Neustarthilfe Berlin Plus vorliegen. Die persönlichen Informations-E-Mails werden nach erfolgreicher Auszahlung bzw. Bewilligung der Bundeshilfen voraussichtlich Anfang Februar 2022 an potenzielle Antragsberechtigte versendet. Sofern die Auszahlung der Neustarthilfe Plus und/oder Neustarthilfe Plus Q4 des Bundes bis Anfang Februar 2022 nicht erfolgt ist, wird es eine nachgelagerte Einladung für diese Antragssteller geben. Wir bitten daher von Anfragen vor April 2022 abzusehen.
- In der Neustarthilfe Berlin Plus für KMU ist nur eine einmalige Antragstellung möglich. Sofern Änderungsanträge zu einem Referenzantrag gestellt werden, erfolgt ggf. eine Nachzahlung bzw. Rückforderung im Rahmen der Schlussabrechnung.
- Sofern die Überbrückungshilfe III Plus ausgezahlt wurde und bis Anfang Juli Mai 2021 2022 noch keine persönliche Information der IBB zur Neustarthilfe Berlin Plus erfolgt ist, können die Antragsberechtigten unter der Angabe der Antragsnummer der Überbrückungshilfe III Plus das zur Verfügung gestellte Kontaktformular (siehe unten) nutzen.