KfW-Energieeffizient Sanieren (KfW-Nr. 151/152)
KfW-Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden
Sie planen Investitionen am Eigenheim oder den Erwerb eines neu sanierten Wohngebäudes in Berlin? Oder Sie sind Eigentümer von Wohnimmobilien in Berlin und möchten diese energetisch sanieren? Mit einem günstigen KfW-Kredit unterstützen wir die Sanierung und Ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung.
"KfW-Energieeffizient Sanieren" auf einen Blick
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ab 0,75% effektiver Jahreszins
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit (Einzelmaßnahmen) bzw. bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit (Energieeffizienzhaus)
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mit Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"KfW-Energieeffizient Sanieren" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter und Investoren
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
- selbstnutzende Eigentümer, auch im Rahmen einer "IBB WEG-Finanzierung"
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde:
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- Sanierung eines Baudenkmals
- Kauf von saniertem Wohnraum
- Umwidmung von beheizten Nicht-Wohnflächen in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu Wohnraum können Sie mit unserem Produkt KfW-Energieeffizient Bauen finanzieren.)
- Sanierung von Kellerwasserschäden in Kombination mit den oben genannten Einzelmaßnahmen möglich
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Wie wird gefördert?
zinsgünstiger KfW-Kredit bis zu 120.000 EUR pro Wohneinheit zzgl. Tilgungszuschuss bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren.
- bis zu 48.000 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
- bis 50.000 EUR verzichtet die IBB ggf. auf eine Grundschuldeintragung
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Ja. Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem Zuschuss im Rahmen des Programms "KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Nr. 431)".
KfW-Zuschuss Baubegleitung
Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz. Die "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung" kann mit diesem Programm kombiniert werden.
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die KfW-Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden ist grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.
Passende Förderprogramme der IBB
Downloads
Wohneigentümer
- Produktblatt "KfW-Energieeffizient Sanieren" (PDF)
- Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümer (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Energieeffizient Sanieren" (PDF)
- Unterlagencheckliste für Wohneigentümer (PDF)
- Selbstauskunft für Wohneigentümer (PDF)
- Anlage zur Selbstauskunft (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Vermieter & Investoren
- Produktblatt "KfW-Energieeffizient Sanieren" (PDF)
- Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "KfW-Energieeffizient Sanieren" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
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