HeiztauschPLUS
Förderung von Heizungstausch und Sanierungsberatung
Sie nutzen in die Jahre gekommene Heizungskessel und möchten diese auf effiziente und umweltfreundliche Anlagen umrüsten? Dann profitieren Sie bei Ihrem Heizungstausch von der Förderung "HeiztauschPLUS": Die IBB gewährt im Rahmen des Förderprogrammes einen attraktiven Zuschuss für die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Heizung.
Antragstellung nicht mehr möglich
Das Förderprogramm HeiztrauschPLUS ist zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es können keine neuen Anträge gestellt werden.
Bereits eingereichte Anträge können weiterhin im elektronischen Antragssystem bearbeitet und zur Auszahlung gebracht werden.
Einen Zuschuss zum Heizungstausch und der Sanierungsberatung erhalten Sie auch im Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“
"HeiztauschPLUS" auf einen Blick
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bis zu 750 EUR Zuschuss für einen individuellen Sanierungsfahrplan
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bis zu 3.500 EUR Zuschuss für die Anschaffung einer effizienten Heizung
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zusätzlicher Bonus von bis zu 1.000 EUR für die Kopplung mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe

"HeiztauschPLUS" im Detail
Wer wird gefördert?
Die Förderung für eine neue Heizung richtet sich an Eigentümer:innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung. Die Anzahl von 20 Wohneinheiten pro Gebäude im Berliner Stadtgebiet darf dabei nicht überschritten werden.
Was wird gefördert?
Die IBB Business Team GmbH fördert den Austausch von alten Heizungsanlagen in effiziente Heizsysteme sowie Beratungsleistungen für eine gebäudeindividuelle Sanierung:
Beratungsförderung für gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan
Das Fördermodul beinhaltet die unabhängige Beratung zu folgenden Themen:
- Einsparpotenziale bei der Sanierung
- Umrüstung bzw. Aufrüstung neuer Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung
- Effizienter Einsatz erneuerbarer Energien
Förderung für den Austausch einer Heizung
Das Fördermodul beinhaltet den Austausch alter Anlagen wie Ölkessel, Gaskessel, die nicht auf Brennwerttechnik basieren, und Einzelöfen, die mit Kohle befeuert werden.
Folgende effiziente Heizsysteme sind förderfähig:
- Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik (Bitte beachten Sie, dass der Austausch eines Gaskessels ohne Brennwerttechnik durch einen Gaskessel mit Brennwerttechnik nur gefördert werden kann, wenn gleichzeitig eine Wärmepumpe oder Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung anteilig eingebunden wird.)
- Wärmepumpen
- Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel
- Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- Brennstoffzellenheizung
- Hausstationen für den Anschluss an effiziente Fernwärme
Die Kopplung der Heizungsanlagen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe wird zusätzlich zum Austausch der Heizungsanlage gefördert.
Was wird nicht gefördert?
- Eigenbauanlagen
- Prototypen
- Gebrauchtsysteme
Wie wird gefördert?
Beratungsförderung für gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan
- 500 EUR für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
- 750 EUR für Einzeleigentümer:innen oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnungsnutzung und zwischen drei und max. 20 Wohneinheiten
Förderung für den Austausch einer Heizung
- 1.000 EUR für Gaskessel auf Basis von Brennwerttechniken und für effiziente Fernwärme-Hausstationen
- 3.500 EUR für Wärmepumpen, für Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie für Brennstoffzellenheizungen
Zusätzliche Förderung in Kombination mit solarthermischen Anlagen oder Wärmepumpen
- 500 EUR Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung
- 1.000 EUR Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung samt Heizungsunterstützung sowie für die Kopplung mit einer Wärmepumpe
Wie verläuft die Antragstellung?
Eine Förderung für eine Sanierungsberatung und den Heizungsaustausch kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden. Das elektronische Antragssystem sowie weitere Hinweise zur Beantragung finden Sie unter ibb-business-team.de/heiztauschplus.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach dem Eingang einer positiven Förderzusage Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen und mit Ihrem Vorhaben beginnen dürfen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Ein Austausch der Heizung mit Förderung wird nur bei veralteten Systemen, die in Bestandsgebäuden ersetzt werden, bewilligt.
- Altanlagen dürfen keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und müssen von Fachbetrieben gewechselt werden.
- Beratungsleistungen in Kombination mit dem Förderprogramm ENEO sind nicht zulässig.
- Regelungen der De-minimis-Förderung müssen eingehalten werden.
Welche Förderprogramme sind mit "HeiztauschPLUS" kombinierbar?
Das Förderprogramm "HeiztauschPLUS" kann u. a. mit folgenden Programmen kombiniert werden: