BEG Wohngebäude – Sanieren (KfW 261)
KfW-Förderung für die Sanierung von Wohngebäuden
Sie planen Investitionen am Eigenheim oder den Erwerb eines neu sanierten Wohngebäudes in Berlin? Oder Sie sind Eigentümer:in von Wohnimmobilien in Berlin und möchten diese energetisch sanieren? Mit einem günstigen KfW-Kredit unterstützen wir die Sanierung und Ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Das ist neu in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 01.01.2023 angepasst:
- Serielle Sanierung: Neu – Sie erhalten bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Worst Performing Building: Der Tilgungszuschuss ist von 5 % auf 10 % gestiegen und gilt nun auch für das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse.
"BEG Wohngebäude – Sanieren" auf einen Blick
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attraktiver Zins der KfW Bankengruppe
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
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mit Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"BEG Wohngebäude – Sanieren" im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investoren:innen
- Ersterwerber:innen von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
- selbstnutzende Eigentümer:innen, auch im Rahmen einer "IBB WEG-Finanzierung"
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beispiele hierfür sind:
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
- Sanierung eines Baudenkmals
- Umwidmung von beheizter Nichtwohnfläche in Wohnfläche (Die Umwidmung unbeheizter Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit können Sie mit unserem Produkt Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) finanzieren.)
Neben den genannten energetischen Maßnahmen fördern wir auch die Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Was wird nicht gefördert?
- einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Wie wird gefördert?
Die Höhe des maximalen Kreditbetrages und Tilgungszuschusses hängt davon ab, wie energieeffizient die sanierte Immobilie ist und wie hoch die förderfähigen Kosten sind:
- zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
- bis zu 20 % Tilgungszuschuss
Der maximale Kreditbetrag erhöht sich auf 150.000 EUR je Wohneinheit und bis zu 25% Tilgungszuschuss, wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.
Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert:
- bis zu 40.000 EUR je Vorhaben
- bis zu 50 % Tilgungszuschuss
Extra-Tilgungszuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB)
- Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) erhalten Sie 10 % Extra-Tilgungszuschuss.
- Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.
Weitere Informationen zum Worst-Performing-Building-Bonus
Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung
- Bei der seriellen Sanierung handelt es sich um die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Elemente sowie deren Montage an bestehende Gebäude.
- Den Bonus in Höhe von 15 % erhalten Sie, wenn Sie mit dieser Bauweise Ihr Gebäude so sanieren, dass Sie die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen.
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer:innen bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investor:innen.
- bis zu 37.500 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
- bis 50.000 EUR verzichtet die IBB ggf. auf eine Grundschuldeintragung
Wie verläuft die Antragstellung?
- Eine Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Erfolgt jedoch ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag gestellt sein muss.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Für Wohneigentümer:innen: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Muss ein:e Energieeffizienz-Expert:in eingebunden werden?
Ja. Eine energetische Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Umsetzung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt. Die KfW fördert die Beauftragung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge auf maximal 48 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
Passende Förderprogramme der IBB
Downloads
Wohneigentümer
- Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümer:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "BEG Wohngebäude Sanieren" (PDF)
- Unterlagencheckliste für Wohneigentümer (PDF)
- Selbstauskunft für Wohneigentümer (PDF)
- Anlage zur Selbstauskunft (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Vermieter & Investoren
- Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investoren:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "BEG Wohngebäude Sanieren" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Beispiele aus der Praxis
GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf