BEG Wohngebäude – Bauen (KfW 261)
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Neubau
Wir fördern den Neubau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses in Berlin und finanzieren Ihre Ausgaben. Mit dem Bundesförderprogramm erhalten Sie zinsgünstige und langfristige Darlehen. Zudem steht Ihnen die IBB auch bei darüber hinaus gehenden Kosten als Finanzierungspartnerin zur Verfügung .
"BEG Wohngebäude - Bauen " auf einen Blick
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attraktiver Zins der KfW Bankengruppe
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Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit
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mit Tilgungszuschuss Geld sparen und weniger zurückzahlen
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flexibel mit anderen Produkten kombinieren
"BEG Wohngebäude - Bauen " im Detail
Wer wird gefördert?
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Vermieter:innen und Investoren:innen
- Ersterwerber:innen von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- selbstnutzende Eigentümer:innen
Was wird gefördert?
- Neubau: Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
- Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses: Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
- Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
- Umwidmung bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude
Was wird nicht gefördert?
- Boardinghäuser
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
Wie wird gefördert?
- Kreditbetrag von maximal 120.000 Euro je Wohneinheit
- 5% Tilgungszuschuss
- nur für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit (NH)
- Voraussetzung ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Zu welchen Konditionen?
- variable Laufzeit mit bis zu 5 Tilgungsfreijahren (alternativ auch endfälliges Darlehen möglich)
- Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie in der Konditionsübersicht für Wohneigentümer bzw. in der Konditionsübersicht für Vermieter und Investoren.
- bis zu 6.000 EUR Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit
- vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist gegen Zahlung eines Vorfälligkeitsentgeltes möglich, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
- 100% Auszahlung
Wie verläuft die Antragstellung?
- Eine Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Erfolgt jedoch ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss. Beim Erwerb eines förderfähigen Neubaus gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabensbeginn.
- Um einen Antrag zu stellen, reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Ihre Selbstauskunft sowie ergänzende Dokumente ein (s. Checkliste). Im Antragsformular können Sie sich aus mehreren Produkten Ihre Finanzierung zusammenstellen - oder auch nur ein Produkt beantragen.
- Sie können den Antragsprozess vollständig online im IBB Kundenportal durchlaufen. Alternativ laden Sie sich Ihr ausgefülltes Antragsformular herunter und übermitteln es per Post oder persönlich an uns.
- Für Wohneigentümer:innen: Es gilt ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenbetreuung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wie viel Eigenkapital muss eingebracht werden?
Es wird ein Eigenkapitaleinsatz (ohne Anrechnung von Eigenleistungen) von mind. 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten festgelegt.
Muss ein:e Energieeffizienz-Expert:in eingebunden werden?
Ja. Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher gibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte / eine Energieeffizienz-Expertin einzubinden ist.
Anerkannte Energieeffizienz-Experten und -Expertinnen sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für "Energieeffizient Bauen und Sanieren" geführt.
Wie gestaltet sich der Zinssatz?
- Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
- Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz.
Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
- Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW.
Wie lange wird die Abruffrist für die Auszahlung gewährt?
- Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge auf maximal 48 Monate verlängert.
- Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15% pro Monat berechnet.
Möchten Sie Förderprogramme kombinieren?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel nicht mehr als 60 Prozent der förderfähigen Aufwendungen übersteigt.
Downloads
Wohneigentümer
- Konditionsübersicht für selbstnutzende Wohneigentümer:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "BEG Wohngebäude-Bauen" (PDF)
- Unterlagencheckliste für Wohneigentümer (PDF)
- Selbstauskunft für Wohneigentümer (PDF)
- Anlage zur Selbstauskunft (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Vermieter & Investoren
- Konditionsübersicht für Vermieter:innen und Investoren:innen (PDF)
- Finanzierungsantrag (PDF)
- Vorvertragliche Informationen "BEG Wohngebäude-Bauen" (PDF)
- Unterlagenanforderung für Vermieter und Investoren (PDF)
- Selbstauskunft für Vermieter und Investoren (PDF)
- Datenschutzerklärung zu den KfW-Programmen (PDF)
- ESG Selbsterklärung (PDF)
Laden Sie alle Dateien aus dieser Liste herunter.
Beispiele aus der Praxis
GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards finden Sie auf