Energiehilfen – welche Unterstützungen gibt es?

Heizkosten in der Energiekrise: Taschenrechner wird in den Händen gehalten, im Hintergrund ein Heizkörper

Bund und Land Berlin helfen mit verschiedenen Programmen

Sie haben mit den stark gestiegenen Kosten für Energie zu kämpfen? Dafür haben wir einige Angebote von Bund und Land Berlin zusammengestellt, die Ihnen in Ihrer Lage hoffentlich helfen.

Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin

Antragstellung ab 28.06.2023 wieder möglich

Anträge für die Heizkostenhilfe können Sie ab dem 28.06.2023 wieder stellen. Die Antragspause war notwendig, um das Bundesprogramm für nicht leitungsgebundene Energieträger mit dem Berliner Landesprogramm zusammenzuführen. Das Programm wird fortan unter dem Namen „Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ zusammengefasst.

Wer?

Anträge stellen können Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit z.B. Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Bei vermieteten Immobilien sind erhaltene Hilfen entsprechend über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weiterzugeben. Mieter:innen selbst können keinen Antrag stellen. Ausnahmen sind Mieter:innen mit Kohlefeuerstellen in ihrer Wohnung.

Was?

Auf Rechnungen für 2022 werden weiterhin 80% des jeweils gezahlten Rechnungsbetrags als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die „Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ beträgt maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR.

Wie?

Die Antragstellung ist ab 28.06.2023 bis zum 20.10 2023 ausschließlich digital über unsere Webseite möglich.

KMU Energiehärtefallhilfe Berlin

Antragstellung ab dem 15.05.2023 möglich

Nachdem Bund und Länder sich auf die Ausgestaltung einer Energiekostenhilfe für KMU geeinigt haben, stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte hier vor:

Wer?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Berlin, die im Kalenderjahr 2022 in besonderer Härte von den deutlich gestiegenen Energiepreisen betroffen waren.

Neben KMU sind gemeinnützige Unternehmen, unternehmerisch tätige Vereine, markttätige und nicht überwiegend durch öffentliche Mittel finanzierte Sozialunternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler:innen.

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Energieintensität von 3% in 2021 sowie der Nachweis eines energiekostenbedingten negativen Cashflows in 2022.

Was?

Bezuschusst werden 90% der in Berliner Betriebsstätten angefallenen Energieausgaben im Jahr 2022, die oberhalb des 1,5-fachen der Referenzausgaben 2021 liegen.

Die „KMU Energiehärtefallhilfe“ beträgt maximal 300.000,00 EUR je Antragsberechtigtem. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000,00 EUR.

Wie?

Die Antragstellung ist ab dem 15.05.2023 ausschließlich digital über unsere Webseite möglich.

Liquiditätshilfen Energie

Sie sind von der Energie- und Ukrainekrise betroffen und die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit ist wegen eines hohen Liquiditätsengpasses gefährdet, weil sich Ihre Energiekosten von 2021 bis 2022 verdoppelt haben.

Dann bieten wir im Auftrag des Landes Berlin eine Nothilfe in Form eines rückzahlbaren zinsvergünstigten Sanierungskredites an.

Die Anstragstellung ist bis zum 31.12.2023 möglich.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 sichert für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen kurzfristig Liquidität. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.

Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.