Energiehilfen – welche Unterstützungen gibt es?
Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin
Antragstellung ab 21.10.2023 nicht mehr möglich
Anträge für die Heizkostenhilfe konnten Sie ab dem 28.06.2023 stellen.
Wer?
Anträge stellen können Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit z.B. Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen. Bei vermieteten Immobilien sind erhaltene Hilfen entsprechend über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weiterzugeben. Mieter:innen selbst können keinen Antrag stellen. Ausnahmen sind Mieter:innen mit Kohlefeuerstellen in ihrer Wohnung.
Was?
Auf Rechnungen für 2022 werden weiterhin 80% des jeweils gezahlten Rechnungsbetrags als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die „Heizkostenhilfe Berlin und Härtefallhilfe des Bundes in Berlin“ beträgt maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR.
Wie?
Die Antragstellung war vom 28.06.2023 bis zum 20.10 2023 ausschließlich digital über unsere Webseite möglich.
KMU Energiehärtefallhilfe Berlin
Antragstellung ab dem 31.10.2023 nicht mehr möglich
Nachdem Bund und Länder sich auf die Ausgestaltung einer Energiekostenhilfe für KMU geeinigt haben, stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte hier vor:
Wer?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Berlin, die im Kalenderjahr 2022 in besonderer Härte von den deutlich gestiegenen Energiepreisen betroffen waren.
Neben KMU sind gemeinnützige Unternehmen, unternehmerisch tätige Vereine, markttätige und nicht überwiegend durch öffentliche Mittel finanzierte Sozialunternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler:innen.
Voraussetzung ist das Vorliegen einer Energieintensität von 3% in 2021 sowie der Nachweis eines energiekostenbedingten negativen Cashflows in 2022.
Was?
Bezuschusst werden 90% der in Berliner Betriebsstätten angefallenen Energieausgaben im Jahr 2022, die oberhalb des 1,5-fachen der Referenzausgaben 2021 liegen.
Die „KMU Energiehärtefallhilfe“ beträgt maximal 300.000,00 EUR je Antragsberechtigtem. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000,00 EUR.
Wie?
Die Antragstellung war ab dem 15.05.2023 ausschließlich digital über unsere Webseite möglich.