Energiehilfen – welche Unterstützungen gibt es?

Bund und Land Berlin helfen mit verschiedenen Programmen
Sie haben mit den stark gestiegenen Kosten für Energie zu kämpfen? Dafür haben wir einige Angebote von Bund und Land Berlin zusammengestellt, die Ihnen in Ihrer Lage hoffentlich helfen.
Heizkostenhilfe Berlin
Antragstellung ab dem 31.01.2023 möglich
Der Senat hat am 24.01.2023 das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ vorgestellt. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir hier zusammengefasst:
Wer?
Anträge stellen können Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Bei vermieteten Immobilien sind erhaltene Hilfen entsprechend über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weiterzugeben. Mieter:innen selbst können keinen Antrag stellen. Ausnahmen sind Mieter:innen mit Kohlefeuerstellen in ihrer Wohnung.
Was?
Auf Rechnungen für 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt. Die „Heizkostenhilfe Berlin“ beträgt maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.
Wie?
Die Antragstellung ist ab dem 31.01.2023 ausschließlich digital über diese (die IBB) Webseite möglich.
Liquiditätshilfen Energie
Sie sind von der Energie- und Ukrainekrise betroffen und die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit ist wegen eines hohen Liquiditätsengpasses gefährdet, weil sich Ihre Energiekosten von 2021 bis 2022 verdoppelt haben.
Dann bieten wir im Auftrag des Landes Berlin eine Nothilfe in Form eines rückzahlbaren zinsvergünstigten Sanierungskredites an.
Die Anstragstellung ist bis zum 31.03.2023 möglich.
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 sichert für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen kurzfristig Liquidität. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken.
Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien
Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.