Antragspause der Heizkostenhilfe Berlin

Neues Bundeshilfsprogramm wird in Berlin realisiert - Antragstellung und -bearbeitung pausiert

Das Land Berlin hat mit der Heizkostenhilfe Berlin als erstes Bundesland seinen Bürger:innen eine finanzielle Entlastung für die gestiegenen Kosten von nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl, Kohle, Flüssiggas oder Holzpellets angeboten. Nun hat die Bundesregierung entschieden, dass ein solches Hilfsprogramm bundesweit von allen Ländern angeboten werden sollte und hierzu umfangreiche Haushaltsmittel bereitgestellt.

Vorhandenes Verfahren wird angepasst, Antragstellung pausiert

Um die für das Land Berlin bereitstehenden Bundesmittel nutzen zu können, ist es notwendig, das vorhandene Verfahren anzupassen, um den Anforderungen des neuen Bundeshilfsprogramms zu entsprechen. Im Ergebnis werden dann beide Hilfsprogramme in einer gemeinsamen Richtlinie und einem zusammengefassten Verfahren geregelt. Um dies umzusetzen, ist jedoch eine zeitlich begrenzte Unterbrechung der Antragstellung und -bearbeitung notwendig.

Was bedeutet das?

Die Antragsbearbeitung verzögert sich um einige Wochen und die Antragstellung ist in diesem Zeitraum vorübergehend nicht möglich. Anschließend können Sie wieder Anträge über unsere Webseite stellen.

Der Zeitraum der Antragstellung wird bis zum 20.10.2023 verlängert.

Es sind mit den zusammengefassten Haushaltsmitteln des Landes und des Bundes ausreichend Gelder vorhanden, so dass bis dahin keine Ausschöpfung zu erwarten ist.

Nachfragen zu bestehenden Anträgen

Damit wir so schnell wie möglich die Antragstellung wieder aufnehmen können, bitten wir Sie von Anfragen zum Verfahrensstand via Hotline oder E-Mail abzusehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer schnellen Umsetzung und Integration des neuen Bundeshilfsprogramms. Wir bitten Sie dafür um Geduld und Verständnis.

Herzlichen Dank!