FAQ zu den Coronahilfen für Start-ups
Fragen und Antworten rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups
Auf dieser Seite haben wir unsere Antworten auf Ihre dringlichsten Fragen rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups zusammengestellt. Wir sind darüber hinaus telefonisch sowie über unser Kontaktformular für Sie erreichbar.
Allgemeine Fragen
Welche Finanzierungswege gibt es bei den Coronahilfen für Start-ups?
Die Coronahilfen für Start-ups können über
1. die IBB Ventures,
2. private Risikokapitalgeber (Intermediäre) oder
3. mittels Berlin Mezzanine direkt bei der IBB
beantragt werden.
Fallen die erhaltenen Mittel unter die Regelungen zu Kleinbeihilfen?
Ja, der Anteil der öffentlichen Mittel fällt unter die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020". Somit entspricht dieser gewährte Betrag der erhaltenen Kleinbeihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach der Beihilferegelung gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen. Der Anteil des Risikokapitalgebers zählt nicht als Kleinbeihilfe.
Wie viele Mitarbeiter müssen in Berlin beschäftigt sein?
Mehr als 50% der Vollzeitbeschäftigten des Start-ups müssen in Berlin beschäftigt sein.
Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden wie folgt berechnet:
Es gilt die Wochenarbeitszeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
- Arbeitskräfte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Arbeitskräfte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Arbeitskräfte über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Arbeitskräfte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Es gelten die aktuellen Vollzeitäquivalente (Stichtag der Angebotsabgabe) [siehe Ziff. 1.1 und 1.5 der Anlage 5.2.1].
Was bedeutet "infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten"?
Start-ups gelten als durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten insbesondere bei
- Umsatzrückgang,
- gescheiterter Finanzierungsrunde oder
- verzögerter Produktentwicklung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zu den Coronahilfen für Start-ups.
Was muss ich tun, wenn ich keinen Jahresabschluss für mein Start-up für das Geschäftsjahr 2019 vorweisen kann?
Sofern Sie keinen Jahresabschluss per 31.12.2019 vorweisen können, ist dem Risikokapitalgeber bzw. Finanzierungspartner die letzte vorliegende betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu übermitteln, die von ihm auf Plausibilität zu prüfen ist.
Gibt es Start-ups, die nicht gefördert werden (Branchenausschluss)?
Ja, welche Unternehmen nicht gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Ausschlussliste der KfW.
Wer wird nicht gefördert?
Die Fördermodalitäten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Produktseite. Hier sind auch die Ausschlussgründe genannt.
Welche Ausgaben kann ich mit den Mitteln der Coronahilfen für Start-ups finanzieren?
Sie können die Mittel für Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel) verwenden. Eine Förderung einzelner Kosten, welche bereits im Rahmen anderer beihilferelevanter Programme finanziert wurden, ist allerdings ausgeschlossen.
Coronahilfen über die IBB Ventures
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB Ventures zu stellen?
Ja, weitere Erläuterungen zur Antragstellung bei der IBB Ventures finden Sie auf der Produktseite .
Welche Unterlagen muss ich der IBB Ventures für die Antragstellung übermitteln?
- Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen
Die Liste der Unterlagen erhalten Sie von der IBB Ventures.
Kann ich verschiedene Coronhilfen für Start-ups (über die IBB Ventures und private Risikokapitalgeber) für mein Start-up in Anspruch nehmen?
Eine Kombination in der Form, dass sich die IBB Ventures und ein Risikokapitalgeber gemeinsam (innerhalb der Beihilfenobergrenze) engagieren, ist möglich. Ihr Risikokapitalgeber muss in diesem Fall akkreditiert sein.
Was sind marktübliche Konditionen?
Es handelt sich um Kapitalbeteiligungen und Nachrangdarlehen. Marktübliche Konditionen müssen Sie mit der IBB Ventures verhandeln.
Coronahilfen über private Risikolapitalgeber
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB Capital GmbH zu stellen?
Nein, bei den Coronahilfen für Start-ups durch private Risikokapitalgeber erfolgt die Beantragung Ihrer Hilfen ausschließlich über einen akkreditierten Risikokapitalgeber.
Was muss ich tun, wenn das Start-up noch keinen Risikokapitalgeber an Bord hat?
Auf unserer Produktseite finden Sie demnächst die akkreditierten Risikokapitalgeber, zu denen Sie Kontakt aufnehmen können.
Ich bin Gründer eines jungen Start-up-Unternehmens und habe auch einen Business Angel. Aufgrund der Corona-Krise wird meine Finanzierung vermutlich nicht reichen. Wie kann mich die IBB unterstützen?
Sobald Ihr Risikokapitalgeber (hier Business Angel) akkreditiert ist, können durch ihn Mittel für Ihr Start-up beantragt werden.
Wer entscheidet welche Finanzierungsart mein Start-up erhält?
Der Intermediär verhandelt gemeinsam mit Ihrem Start-up, ob Sie ein Wandeldarlehen, eine stille oder offene Beteiligung erhalten.
Gibt es einen Maximalbetrag der Finanzierung?
Grundsätzlich ist der Finanzierungsanteil der IBB Capital GmbH auf maximal 800.000 Euro beschränkt, wobei Ihr Risikokapitalgeber mindestens 20 Prozent der Finanzierung tragen muss. Darüber hinaus kann ihr Risikokapitalgeber flexibel entscheiden in welcher Höhe er Ihr Startup finanziert.
Was ist im Rahmen der Kleinbeihilferegelung der EU zu beachten?
Der beihilferechtlich zulässigen Höchstbetrag aller Kleinbeihilfen pro Unternehmen(-sgruppe) beträgt 800.000 Euro. Beihilferechtlich darf also im Falle einer Unternehmensgruppe die Summe sämtlicher innerhalb der Gruppe beantragter Kleinbeihilfen den Betrag von 800.000 Euro nicht überschreiten. Dies ist bei der Auswahl der Start-ups und der Höhe der geplanten Wagniskapitalbeteiligung zwingend zu beachten.
Wie lassen sich die Coronahilfen für Start-ups mit anderen Mitteln kombinieren?
Kleinbeihilfen aus den Coronahilfen für Start-ups sind grundsätzlich mit anderen Beihilfen kombinierbar, bspw. De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Es ist allerdings unzulässig, beide Fördermittel (z.B. Fördermittel aus dem ProFIT-Programm neben den Coronahilfen) für dieselben Kosten zu verwenden (Verbot der Doppelansatzes). Zusätzliche Personalausgaben oder unterschiedliche Finanzierungstranchen sind aber möglich.
Besteht die Möglichkeit, dass die privaten Mittel aus dem INVEST Zuschuss für Wagniskapital des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen?
Ja, es ist möglich den Anteil des Risikokapitalgebers auch über den INVEST Zuschuss des BAFA zu finanzieren.
Wie schnell erhalte ich die Hilfe für mein Start-up?
Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie Ihrem akkreditierten Risikokapitalgeber, der Ihr Start-up für das Coronahilfen-Programm vorschlägt, die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Der Risikokapitalgeber prüft diese und entscheidet anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel. Dies gilt auch für Finanzierungsrunden mit mehreren Investoren. Er leitet seine Entscheidung inklusive Anlagen an die IBB Capital GmbH zur Prüfung weiter.
Welche Dokumentationspflichten kommen nach Erhalt der Coronahilfen für Start-ups auf mich zu? Welche Informationspflichten habe ich ggü. dem Risikokapitalgeber und der IBB Capital GmbH?
Sie müssen ggü. dem Risikokapitalgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Coronahilfen nachweisen. Sie müssen zudem Berichtspflichten erfüllen und dafür sorgen, dass die IBB Capital GmbH über den Intermediär alle Unterlagen und Informationen erhält, die diese benötigt – unter anderem auch für die Bewertungsfragen, die die IBB in ihren Konzernabschluss einfließen lassen muss.
Der Risikokapitalgeber übermittelt Ihre Angaben nach seiner Plausibilitätsprüfung an uns die IBB Capital GmbH weiter.
Darüber hinaus behält IBB Capital GmbH sich das Recht vor, direkt von Ihnen Informationen anzufordern.
Wann endet die Unterbeteiligung der IBB Capital GmbH an meinem Start-up?
Die Beteiligung endet üblicherweise in einer Exitstrategie. Diese ist mit Ihrem Risikokapitalgeber zu besprechen. Wandeldarlehen sollen nicht länger als 5 Jahre laufen. Offene Beteiligungen können bis zum Exit auch länger bestehen.
Kann ich verschiedene Coronhilfen für Start-ups (über die IBB Beteiligungsgesellschaft und private Risikokapitalgeber) für mein Start-up in Anspruch nehmen?
Eine Kombination in der Form, dass sich zwei Risikokapitalgeber oder die IBB Beteiligungsgesellschaft und ein Risikokapitalgeber gemeinsam (innerhalb der Beihilfenobergrenze) engagieren, ist möglich.
Was sind marktübliche Konditionen?
Es handelt sich um Kapitalbeteiligungen. Marktübliche Konditionen müssen Sie mit Ihrem Risikokapitalgeber verhandeln, wobei die Maximalverzinsung 10% p.a. beträgt.
Coronahilfen über Berlin Mezzanine
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB zu stellen?
Ja, weitere Erläuterungen zur Antragstellung bei der IBB finden Sie auf der Produktseite
Welche Unterlagen muss ich der IBB für die Antragstellung übermitteln?
Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen
Die Liste der Unterlagen erhalten Sie finden Sie auf der Produktseite im Antragsformular.
Wie schnell erhalte ich die Hilfe für mein Start-up?
Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Die IBB prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.
Wie sind die Konditionen?
Programmzinssatz wird einheitlich und für die gesamte Laufzeit festgelegt, halbjährliche Zahlung
Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags
Darlehenslaufzeit beträgt in der Regel 8 Jahre mit einem Tilgungsbeginn nach 5 Jahren
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Das beantragte Darlehen ist durch Bürgschaften der wesentlichen Gesellschafter zu besichern.