FAQ zu den Coronahilfen für Start-ups
Fragen und Antworten rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups
Auf dieser Seite haben wir unsere Antworten auf Ihre dringlichsten Fragen rund um das Thema Coronahilfen für Start-ups zusammengestellt. Wir sind darüber hinaus über unser Kontaktformular für Sie erreichbar.
Allgemeine Fragen
Welche Finanzierungswege gibt es bei den Coronahilfen für Start-ups?
Fallen die erhaltenen Mittel unter die Regelungen zu Kleinbeihilfen?
Ja, der Anteil der öffentlichen Mittel fällt unter die "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020". Somit entspricht dieser gewährte Betrag der erhaltenen Kleinbeihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen(sgruppe) nach der Beihilferegelung gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 1,8 Mio. EUR nicht übersteigen. Der Anteil des privaten Risikokapitalgebers zählt nicht als Kleinbeihilfe.
Wie viele Mitarbeiter müssen in Berlin beschäftigt sein?
Mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten des Start-ups müssen in Berlin beschäftigt sein.
Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) werden wie folgt berechnet:
Es gilt die Wochenarbeitszeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
- Arbeitskräfte bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Arbeitskräfte bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Arbeitskräfte über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Arbeitskräfte auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Es gelten die aktuellen Vollzeitäquivalente (Stichtag der Angebotsabgabe)
Was bedeutet "infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten"?
Start-ups gelten als durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten insbesondere bei
- Umsatzrückgang,
- gescheiterter Finanzierungsrunde oder
- verzögerter Produktentwicklung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zu den Coronahilfen für Start-ups.
Gibt es Branchen, in denen Start-ups nicht gefördert werden (Branchenausschluss)?
Ja, welche Unternehmen nicht gefördert werden, entnehmen Sie bitte der Ausschlussliste der KfW.
Welche Ausgaben kann ich mit den Mitteln der Coronahilfen für Start-ups finanzieren?
Sie können die Mittel für Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel) verwenden. Eine Förderung einzelner Kosten, welche bereits im Rahmen anderer beihilferelevanter Programme (z.B. ProFIT) finanziert wurden, ist allerdings ausgeschlossen.
Coronahilfen über die IBB Ventures
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB Ventures zu stellen?
Welche Unterlagen muss ich der IBB Ventures für die Antragstellung übermitteln?
- Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen
Die Liste der Unterlagen erhalten Sie von der IBB Ventures nach Prüfung der Angaben im Anfrageformular.
Kann ich verschiedene Coronahilfen für Start-ups (über die IBB Ventures und private Risikokapitalgeber) für mein Start-up in Anspruch nehmen?
Was sind marktübliche Konditionen?
Coronahilfen über private Risikolapitalgeber
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB Capital GmbH zu stellen?
Was muss ich tun, wenn das Start-up noch keinen Risikokapitalgeber an Bord hat?
Ich bin Gründer eines jungen Start-up-Unternehmens und habe auch einen Business Angel. Aufgrund der Corona-Krise wird meine Finanzierung vermutlich nicht reichen. Wie kann mich die IBB unterstützen?
Wer entscheidet welche Finanzierungsart mein Start-up erhält?
Gibt es einen Maximalbetrag der Finanzierung?
Grundsätzlich ist der Finanzierungsanteil der IBB Capital GmbH auf maximal 1,8 Mio. Euro beschränkt, wobei Ihr Risikokapitalgeber mindestens 20 % der Finanzierung tragen muss, jedoch unter 50% tragen darf. In diesem Rahmen (20 bis <50%) kann ihr Risikokapitalgeber flexibel entscheiden in welcher Höhe er Ihr Start-up finanziert.
Was ist im Rahmen der Kleinbeihilferegelung der EU zu beachten?
Der beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag aller Kleinbeihilfen pro Unternehmen(-sgruppe) beträgt derzeit 1,8 Mio Euro. Beihilferechtlich darf also im Falle einer Unternehmensgruppe die Summe sämtlicher innerhalb der Gruppe beantragter Kleinbeihilfen den Betrag von 1,8 Mio. Euro nicht überschreiten. Dies ist bei der Auswahl der Start-ups und der Höhe der geplanten Wagniskapitalbeteiligung zwingend zu beachten.
Wie lassen sich die Coronahilfen für Start-ups mit anderen Mitteln kombinieren?
Kleinbeihilfen aus den Coronahilfen für Start-ups sind grundsätzlich mit anderen Beihilfen kombinierbar, bspw. De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Es ist allerdings unzulässig, beide Fördermittel (z.B. Fördermittel aus dem ProFIT-Programm neben den Coronahilfen) für dieselben Kosten zu verwenden (Verbot der Doppelansatzes). Zusätzliche Personalausgaben oder unterschiedliche Finanzierungstranchen sind aber möglich.
Besteht die Möglichkeit, dass die privaten Mittel aus dem INVEST Zuschuss für Wagniskapital des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stammen?
Wie schnell erhalte ich die Hilfe für mein Start-up?
Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie Ihrem akkreditierten Risikokapitalgeber, der Ihr Start-up für das Coronahilfen-Programm vorschlägt, die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Der Risikokapitalgeber prüft diese und leitet seine Entscheidung inklusive Anlagen an die IBB Capital GmbH zur Prüfung weiter.
Welche Dokumentationspflichten kommen nach Erhalt der Coronahilfen für Start-ups auf mich zu? Welche Informationspflichten habe ich ggü. dem Risikokapitalgeber und der IBB Capital GmbH?
Sie müssen ggü. dem Risikokapitalgeber die ordnungsgemäße Verwendung der Coronahilfen nachweisen. Sie müssen zudem Berichtspflichten erfüllen und dafür sorgen, dass die IBB Capital GmbH über den Intermediär alle Unterlagen und Informationen erhält, die diese u.a. zur Bewertung des Start-ups benötigt.
Der Risikokapitalgeber übermittelt Ihre Angaben nach seiner Plausibilitätsprüfung an die IBB Capital GmbH weiter.
Darüber hinaus behält IBB Capital GmbH sich das Recht vor, in Einzelfällen direkt von Ihnen Informationen anzufordern.
Wann endet die Unterbeteiligung der IBB Capital GmbH an meinem Start-up?
Kann ich verschiedene Coronahilfen für Start-ups (über die IBB Beteiligungsgesellschaft und private Risikokapitalgeber) für mein Start-up in Anspruch nehmen?
Was sind marktübliche Konditionen?
Coronahilfen über Berlin Mezzanine
Gibt es für mich als Start-up die Möglichkeit, direkt einen Antrag auf Coronahilfen für Start-ups bei der IBB zu stellen?
Welche Unterlagen muss ich der IBB für die Antragstellung übermitteln?
Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen wie Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Unterlagen zu rechtlichen Gesichtspunkten wie Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Auszug aus dem Transparenzregister, Angaben zu KMU-Status und bisher erhaltenen Beihilfen
Die Liste der Unterlagen erhalten Sie finden Sie auf der Produktseite im Antragsformular.
Wie schnell erhalte ich die Hilfe für mein Start-up?
Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere davon ab, wie schnell Sie die notwendigen Unterlagen vollständig, qualitativ gut aufbereitet und plausibel vorlegen. Die IBB prüft den Antrag und die Unterlagen und entscheidet anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.