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Wichtiger Hinweis

Die Richtlinien für den Konsolidierungsfonds II sind am 28.02.2007 außer Kraft getreten.
Eine etwaige Darlehensvergabe findet nach wie vor auf Basis der genannten Richtlinien im Wege der Einzelfallbeauftragung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen statt.
Antragstellung und Darlehensvergabe laufen weiterhin über die Investitionsbank Berlin.

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