Konsolidierungsfonds

Konsolidierung im Ostteil Berlins

Sie sind ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Ostteil von Berlin und haben trotz positiver Entwicklung akuten Finanzierungsbedarf für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen? Der Konsolidierungsfonds bietet Ihnen eine effiziente Form der Finanzierung zur Wiederherstellung Ihrer Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Ostteil von Berlin.
  • Vorrangig Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie überregional tätige Dienstleistungsunternehmen.
  • Voraussetzung ist, dass die Existenzgründungsphase (3 Jahre) des Unternehmens beendet ist.

Was wird gefördert?

  • Mitfinanzierung der mit der Konsolidierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen.

Wie wird gefördert?

  • Gewährung von Tilgungsdarlehen
  • Höhe des Darlehens i.d.R. bis zu 1,02 Mio. EUR

Zu welchen Konditionen?

  • kurz- bis mittelfristige Laufzeit der Darlehen (i. d. R. 5 Jahre)
  • bis zu 2 Jahre können tilgungsfrei gewährt werden
  • der Zinssatz ergibt sich am Kapitalmarktzins
  • die Investitionsbank Berlin berechnet den Refinanzierungszins zzgl. einer Marge
  • Bearbeitungsgebühr von 2 % bei Auszahlung
  • Kofinanzierung ist erforderlich

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Umstrukturierungskonzept,

  • das insbesondere Ihre eigenen Beiträge als Unternehmen/Unternehmer ausweist. Ein solcher Beitrag kann z. B. der Verkauf nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögens oder die Einbringung eigener Finanzierungsmittel sein.
  • Das ferner die Beiträge weiterer Finanziers, z. B. der Hausbank (Umfinanzierung, Stundung oder Erlass) oder der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen) zur Umstrukturierung ausweist.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Sie stellen den Antrag formlos direkt an die Investitionsbank Berlin. Ein spezielles Antragsformular für den Konsolidierungsfonds gibt es nicht.
  • Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die in unserer Checkliste zur Antragstellung genannten Unterlagen mit ein.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

Wichtiger Hinweis

Die Richtlinien für den Konsolidierungsfonds II sind am 28.02.2007 außer Kraft getreten.
Eine etwaige Darlehensvergabe findet nach wie vor auf Basis der genannten Richtlinien im Wege der Einzelfallbeauftragung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen statt.
Antragstellung und Darlehensvergabe laufen weiterhin über die Investitionsbank Berlin.

Kundenberatung Wirtschaft

Haben Sie Fragen zum Programm? Wir vermitteln Ihnen einen direkten Ansprechpartner.
Hotline: 030 / 2125-4747

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