Konsolidierungsfonds
Konsolidierung im Ostteil Berlins

Sie sind ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Ostteil von Berlin und haben trotz positiver Entwicklung akuten Finanzierungsbedarf für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen? Der Konsolidierungsfonds bietet Ihnen eine effiziente Form der Finanzierung zur Wiederherstellung Ihrer Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Ostteil von Berlin
- vorrangig Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie überregional tätige Dienstleistungsunternehmen
Was wird gefördert?
- Mitfinanzierung der mit der Konsolidierung und Marktanpassung Ihres Unternehmens verbundenen zahlungswirksamen Aufwendungen und Investitionen
Wie wird gefördert?
- in der Regel Gewährung von Tilgungsdarlehen
- Höhe der Finanzierung bis zu 1,02 Mio. EUR, ggf. bis zu 2,56 Mio. EUR
- wiederholte Kreditvergaben müssen von der Europäischen Kommission einzeln genehmigt werden
Zu welchen Konditionen?
- kurz- bis mittelfristige Laufzeit der Darlehen (i. d. R. 5 Jahre, bis zu 2,5 Jahre können tilgungsfrei gewährt werden)
- der Zinssatz ergibt sich als Summe aus dem Kapitalmarktzins und einer Marge
- Bearbeitungsgebühr von 2 % bei Auszahlung
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Umstrukturierungskonzept,
- das insbesondere Ihre eigenen Beiträge als Unternehmen/Unternehmer ausweist. Ein solcher Beitrag kann z. B. der Verkauf nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögens oder die Einbringung eigener Finanzierungsmittel sein.
- Das Umstrukturierungskonzept soll ferner die Beiträge weiterer Finanziers, z. B. der Hausbank (Umfinanzierung, Stundung oder Erlass) oder der Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen) zur Umstrukturierung ausweisen.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Sie stellen den Antrag formlos direkt an die Investitionsbank Berlin. Ein spezielles Antragsformular für den Konsolidierungsfonds gibt es nicht.
- Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, reichen Sie bitte die in unserer Checkliste zur Antragstellung genannten Unterlagen mit ein.
- Ziel ist es, dass der Förderausschuss rund sechs Wochen nach Eingang aller zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen über den Antrag entschieden hat.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Checkliste erforderlicher Unterlagen zur Antragstellung
Wichtiger Hinweis
Die Richtlinien für den Konsolidierungsfonds II sind am 28.02.2007 außer Kraft getreten.
Eine etwaige Darlehensvergabe findet nach wie vor auf Basis der genannten Richtlinien im Wege der Einzelfallbeauftragung durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen statt.
Antragstellung und Darlehensvergabe laufen weiterhin über die Investitionsbank Berlin.