Programm Innovationsassistent/-in
Neues Know-how für Ihr Unternehmen
Sie sind in der Gründungsphase und wollen sich mit Ihrem Unternehmen erfolgreich am Markt positionieren? Oder sind Sie ein etabliertes Unternehmen und wollen expandieren? Ein Weg, um geeignete Grundlagen dafür zu schaffen, ist die Einstellung von qualifizierten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen. Wir unterstützen Sie mit Personalkostenzuschüssen bei der Einstellung von Innovationsassistenten/-innen.
Auf einen Blick:
- Ausbau der Kernkompetenzen Ihres Unternehmens durch Förderung von neu einzustellenden Innovationsassistenten/ -innen
- Zuschuss bis zu 50 % der Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto) bzw. 20.000 EUR
- Förderzeitraum 12 Monate
- vereinfachtes Antragsprüfungs- und Auszahlungsverfahren
- parallele Förderung von zwei Innovationsassistenten /-innen möglich
Wer wird gefördert?
- Technologieorientierte, rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete, kleine und mittlere Unternehmen (KMU),die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und hierbei die wesentlichen Entwicklungsschritte selbst erbringen.
- Nicht technologieorientierte KMU, wenn das Projekt, in dem der/die Innovationsassistent/-in eingesetzt werden soll und dessen/deren Tätigkeit einen ausgeprägten, in maßgeblichem Umfang auch eigene Entwicklungsarbeiten beinhaltenden Technologiebezug aufweisen.
Die Antrag stellenden Unternehmen müssen mindestens eine Betriebsstätte in Berlin haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen/-innen von Universitäten, (Fach-) Hochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die projektbezogene Beschäftigung von qualifizierten Universitäts- oder (Fach-)Hochschulabsolventen/-innen als Innovationsassistenten/-innen.
Zu welchen Konditionen?
- Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 50 % des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/-in. Da die Gehaltskosten maximal mit 40 TEUR berücksichtigt werden, beträgt die Förderung bis zu 20.000 EUR.
- Die Förderdauer umfasst 12 Monate.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Das neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnis muss eine im Unternehmen vorhandene Wissenslücke schließen, die Tätigkeit muss innovativen Charakter aufweisen.
- Es können maximal zwei Innovationsassistenten/-innen gleichzeitig gefördert werden.
- Eine Kombination mit Zuwendungen für Personalkosten aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen ist nicht zulässig.
- Die Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Der Antrag muss vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages mit dem/der Innovationsassistenten/-in bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingegangen sein.
- Sie stellen den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular und reichen dies mit den erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
- Nutzen Sie hierzu bitte unsere Liste zur Antragstellung sowie das Antragsformular.
- Die Bearbeitungszeit hängt vorrangig von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann mit einer Entscheidung in 6 – 8 Wochen gerechnet werden.
- Über die Förderung entscheiden die IBB und die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der schriftliche Bescheid ergeht durch die IBB.
- Nach positiver Entscheidung ist der Bewilligungsbescheid 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Beschäftigungsvertrag mit dem/der Innovationsassistenten/-in abgeschlossen werden.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Formular zur Antragstellung sowie Checkliste erforderlicher Unterlagen