Glossar
A - E
„De-minimis“-Regel
Der Begriff „De-minimis“-Regel stammt aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen zu schützen, müssen Beihilfen bzw. Subventionen eines EU-Mitgliedstaats an Unternehmen oder Produktzweige durch die Europäische Kommission genehmigt werden.
Eine Ausnahme bilden die sog. „De-minimis“-Beihilfen, deren Volumen als geringfügig angesehen wird, so dass sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen werden. Entsprechend der aktuell gültigen Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen liegen Subventionen unter dem Schwellenwert, wenn sie innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Bereich des Straßenverkehrssektors) nicht übersteigen. Für welche Wirtschaftsbereiche die „De-minimis“-Verordnung gilt, sowie weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
TOP
Abschreibungskriterium
Zur Beurteilung der Förderfähigkeit nach dem Abschreibungskriterium werden zwei Größen miteinander verglichen: Betrachtet werden einerseits die verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre des antragstellenden Unternehmens. Diese werden addiert und dann durch drei geteilt, so dass sich der durchschnittliche verdiente Abschreibungsbetrag der letzten drei Jahre ergibt.
(Bsp: 1. Jahr 24.000 EUR, 2. Jahr 15.000 EUR, 3. Jahr 15.000 EUR,
Summe 54.000 EUR : 3 = 18.000 EUR)
Dieser Größe gegenübergestellt wird das geplante Investitionsvolumen, ebenfalls bezogen auf ein Jahr (also: Geplant sind 100.000 EUR Investitionen in einem Zeitraum von 2 Jahren -> hier ist das durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen 50.000 EUR). Vergleichen Sie nun beide Zahlen miteinander, so gilt: Ihr Vorhaben ist im Rahmen der GRW (ehemals GA) förderfähig, wenn Ihr geplantes jährliches Investitionsvolumen mindestens 50% höher ist die durchschnittlichen verdienten Abschreibungen. Für unser Beispiel heißt das: 18.000 EUR + (50% von 18.000 = 9.000 EUR) ergibt 27.000 EUR. Diese 27.000 EUR sind das mindestens erforderliche durchschnittliche jährliche Investitionsvolumen. Mit den geplanten 50.000 EUR) pro Jahr liegt unser Beispielunternehmer weit über diesem erforderlichen Wert. Die GRW-Förderfähigkeit nach dem Abschreibungskriterium ist gegeben, selbst wenn keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
TOP
Aufwendungsdarlehen
Darlehen, das an den Bauherrn zur Senkung der laufenden Aufwendungen (Kapitalkosten, Bewirtschaftungskosten) vergeben wird, um insbesondere eine Senkung der Miete zu erreichen. Diese Förderung ist zeitlich begrenzt und wird in regelmäßigen Zeitintervallen abgebaut.
TOP
Aufwendungshilfe
Sammelbegriff für Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschuss.
TOP
Aufwendungszuschuss
Zuschuss, der an den Bauherrn zur Senkung der laufenden Aufwendungen (Kapitalkosten, Bewirtschaftungskosten) vergeben wird, um insbesondere eine Senkung der Miete zu erreichen. Diese Förderung ist zeitlich begrenzt und wird in regelmäßigen Zeitintervallen abgebaut.
TOP
Auszahlungskurs
Kurs, zu dem ein Kredit ausgezahlt wird. Der Abschlag vom Kreditbetrag wird als Disagio bezeichnet. Die Differenz ist der Auszahlungsbetrag.
Beispiel:
Kreditsumme: 100.000 Euro, Auszahlungskurs: 96 %
Auszahlungsbetrag: 96.000 Euro
Disagio: 4.000 Euro
TOP
Belegungsbindung
Zeitraum, in der das Land Berlin das Recht hat, in einem gewissen Teil von Wohnungen Bevölkerungsteile unterzubringen, die aus sozialen Gründen bei der Wohnungssuche benachteiligt sind. Diese Recht erwirbt das Land i.d.R. durch die Vergabe von Zuschüssen oder Darlehen zur Errichtung der Wohnungen.
TOP
Besondere Struktureffekte
Ein besonderer Struktureffekt kann unterstellt werden, wenn das Vorhaben in besonderer Weise geeignet ist, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes im Fördergebiet entgegenzuwirken durch:
- Investitionen, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigung beitragen
- Investitionen, die die regionale Innovationskraft stärken
- Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen
- Investitionen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schaffen.
Weitere besondere Struktureffekte können unterstellt werden bei:
- Investitionen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze
- Investitionen, die technisch besonders hochwertig sind
- Investitionen, die ökologisch besonders hochwertig sind
- Investitionen in den Wirtschaftsbereichen Umwelt-, Medizin-, Bio-, Verkehrs-, Laser-, Werkstoff-, Energie-, Produktions- und Fertigungs-, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Medien.
TOP
Bewilligungsmiete
entspricht: wohnlageabhängige Bewilligungsmiete des Wohnungsbauprogramms 1997; Bestimmt sich nach der Wohnlage gemäß Straßenverzeichnis zum Berliner Mietenspiegel 1996 und beträgt in einfachen Wohnlagen 4,14 EUR/m² Wohnfläche monatlich, in mittleren Wohnlagen 4,40 EUR/m² Wohnfläche monatlich und in guten Wohnlagen 4,65 EUR/m² Wohnfläche monatlich.
TOP
Dauerarbeitsplätze
Ein Arbeitsplatz mit 3/4 oder mehr der tariflichen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitsplatzes zählt als Dauerarbeitsplatz. Ein Teilzeitarbeitsplatz mit unter 3/4 der tariflichen Wochenarbeitszeit wird der entsprechend der jeweiligen Stundenzahl als Dauerarbeitsplatz berücksichtigt.
TOP
Durchschnittsmiete
Mietbetrag, der auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt wird, wobei die jährlichen laufenden Aufwendungen im Sinne der II. BV auf einen Monat und einen m² Wohnfläche umzulegen sind.
TOP
Tochtergesellschaften der IBB
IBB Beteiligungsgesellschaft
Technologie Coaching-Center
ipal, Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH