Berliner Kompetenzfelder
Wirtschaftsförderung in den Berliner Kompetenzfeldern
Unsere besondere Aufmerksamkeit richten wir dabei auf Unternehmen, die eine stabile und nachhaltige Basis für neue Arbeitsplätze bieten, also auf kleine und mittlere Unternehmen, die in den anerkannten Berliner Kompetenzfeldern tätig sind. Zu diesen Kompetenzfeldern gehören:
- Biotechnologie
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologie (einschließlich Kulturwirtschaft und Medien)
- Energietechnik
- Optische Technologien
- Verkehr und Mobilität
Die Investitionsbank Berlin bietet eine breite Palette von Förderangeboten, die speziell auf den Bedarf dieser Unternehmen zugeschnitten ist.
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Zum 01.01.2005 hat die EU-Kommission eine neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (so genanntes KMU-Kriterium) eingeführt. Die Einhaltung des KMU-Kriteriums ist eine wichtige Voraussetzung in vielen Förderprogrammen.
Definition für KMUs :
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben
Die genaue Vorgehensweise bei der Ermittlung des KMU-Status hängt davon ab, ob Unternehmensverflechtungen bestehen. Dabei sind sowohl Beteiligungen, die das Antrag stellende Unternehmen hält, als auch Beteiligungen anderer Unternehmen an dem Antrag stellenden Unternehmen zu berücksichtigen. Unterlagen hierzu sind bei der Investitionsbank Berlin im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln erhältlich.
Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres Unternehmen ist der Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der EU-Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), ABl. EG v. 9.8.2008, L 214, 3 (38 ff.)
Sollten in den jeweiligen Richtlinien der Förderprogramme noch abweichende KMU-Bestimmungen genannt werden, so ist programmspezifisch nachzufragen, ob frühere oder aktuelle KMU-Bestimmungen Anwendung finden.
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Machbarkeitsstudie
Im Rahmen der von der Europäischen Kommission finanzierten Joint Venture Förderprogramme JOP, JEV und ECIP bezeichnet die Machbarkeitsstudie eine Untersuchung zur Messung des Risiko- und Erfolgspotentials einer geplanten Auslandsinvestition i.d.R. einer Joint Venture Gründung. Der Inhalt der Machbarkeitsstudie kann vom Antragsteller frei nach eigenen Relevanzkriterien gestaltet werden. I.d.R. umfasst die Machbarkeitsstudie jedoch eine Konkurrenz- und Marktanalyse, eine Analyse des potentiellen Partners sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmens und der Finanzierungsstruktur.
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