Wer wird gefördert?
- Alle Träger von Maßnahmen, die bei der IBB ein Immobilien-Förderprogramm in Anspruch nehmen und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben
- Kunden der IBB, die eine Neustrukturierung ihrer bestehenden Förderung benötigen
Was wird gefördert?
- Neustrukturierungen von Förderungen (z.B. bei Erbschafts- und Scheidungsfällen) oder Umstellung auf Restkapital
- Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte (z.B. anteilige Kaufpreisfinanzierungen von Grund und Boden bei Neubauvorhaben)
- Umschuldungen bei Schwierigkeiten des Darlehensnehmers mit vorrangig abgesicherten Darlehensgebern im Fall von Marktversagen
- Anschlussfinanzierungen bei durch die IBB geförderten Objekten (z.B. im sozialen Wohnungsbau oder KfW-Darlehen)
Wie wird gefördert?
- Individuelles Darlehensangebot für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
- Die Auszahlung beträgt 100% des Zusagebetrags.
- Eine vorzeitige, auch teilweise Tilgung innerhalb der Zinsbindungsfrist ist gegen Zahlung eines banküblichen Vorfälligkeitsentgeltes möglich.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
Wie verläuft die Antragstellung?
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe wird nach Objekt- und Bonitätsprüfung getroffen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/unterlagenimmobilien.
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Telefon Vermieter & Investoren: 030 / 2125-2662
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