Offenlegungsmeldungen
Die Offenlegungsmeldung nach § 26a KWG verfolgt das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz der Investitionsbank Berlin zugänglich gemacht werden. Sie ergänzt als dritte Säule der Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule).
Aktuelle Offenlegungsberichte: