KfW-Altersgerecht Umbauen (155)
Barrierearme Wohnkonzepte
Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in Berlin und möchten diese modernisieren? Mit dem Darlehensprogramm „KfW-Altersgerecht Umbauen“, das wir in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe (KfW) anbieten, unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von barrierearmen Wohnkonzepten.
Wer wird gefördert?
- Private Investoren (Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen)
Was wird gefördert?
- Erwerb
einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes
- Erschließungssysteme
Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/Mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen
- Maßnahmen in Wohnungen
Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
- Sanitärräume
Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
- Sonstiges
Bedienelemente, Gemeinschaftsräume
nicht gefördert werden
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, jedoch
- max. 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Zu Welchen Konditionen?
- Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz gewährt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Auszahlung: Es werden 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt.
- außerplanmäßige Tilgung: vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich
- Bei Darlehen bis zu 50.000 Euro wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
- Abruffristen, Bereitstellungsprovision und Auszahlungs-Modalitäten, die dem Merkblatt „KfW-Altersgerecht Umbauen“ zu entnehmen sind.
Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind folgender Übersicht zu entnehmen:
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
- Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
Wie verläuft die Antragsstellung?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
- Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
- Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei uns ein (siehe Link rechte Spalte).
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.