KfW-Altersgerecht Umbauen (155)

Sanierung vermieteter Wohnimmobilien

Sie planen eine Umgestaltung Ihres vermieteten Wohnungsbestands in Berlin? Wollen Sie auch für Senioren attraktive Wohnungsangebote mit barrierearmer Ausgestaltung anbieten, um komfortables und sicheres Wohnen in Berlin zu ermöglichen? Mit dem Darlehensprogramm „KfW-Altersgerecht Umbauen“, das wir in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe (KfW) anbieten, unterstützen wir Sie bei Erwerb oder barrierereduzierendem Umbau an Haus und Wohnung.

Wer wird gefördert?

  • Private Großinvestoren
  • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die in vermietete Wohnimmobilien investieren
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

In der Variante Altersgerecht Umbauen werden Heime, insbesondere Pflege- und Altenwohnheime die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finanziert.
 

Was wird finanziert?

Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen:

  • Erwerb
    einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes
  • Erschließungssysteme
    Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/Mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen
  • Maßnahmen in Wohnungen
    Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze
  • Sanitärräume
    Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen
  • Sonstiges
    Bedienelemente, Gemeinschaftsräume

 

Wie wird gefördert?

  • langfristiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • deutlich verbilligter Zinssatz mit bis zu 10 Jahre Zinsfestschreibung
  • Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöchstbetrag 50.000 Euro je Wohneinheit

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
  • Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind technische Mindestanforderungen zu beachten. Diese sind in individuell wählbaren Förderbausteinen zusammengefasst. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Förderbausteinen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  • Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
  • Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei uns ein (siehe Link rechte Spalte).
  • Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Weitere Programminformationen finden Sie auf der Website der KfW Bankengruppe (KfW):

Baustelle

Kontakt

Wir beraten Sie gern.

030 / 2125 - 2662

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:

Das Antragsformular

erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe. Als durchleitendes Kreditinstitut tragen Sie bitte Investitionsbank Berlin ein. Unsere Kreditinstitutsnummer lautet: 37185063

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte direkt an die IBB:

Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin