Berlin Infra

Darlehensförderung für öffentliche Unternehmen

Mit dem Förderangebot „Berlin Infra“ erweitert die IBB ihre Wirtschaftsförderung auf Bereiche der öffentlichen Infrastruktur und ermöglicht Ihnen eine Flexibilisierung Ihrer Kreditversorgung. Durch die neue Darlehensförderung mit einem Kredithöchstbetrag von 100 Mio. EUR unterstützen wir öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin und schließen somit bestehende Finanzierungslücken. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter des Unternehmens ist.

Auf einen Blick:

  • Darlehen für infrastrukturelle Projekte Berlin´s
  • Laufzeit bis zu 30 Jahre
  • Festzinssatz
  • Kredithöchstbetrag: 100 Mio EUR
  • kombinierbar

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Wie wird gefördert?

Darlehen können für Investitionen - auch Anschluss- und Umfinanzierungen - in die Infrastruktur des Landes Berlins verwendet werden, z. B. in den Bereichen:

  • Ver- und Entsorgung
  • Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)
  • Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr
  • Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)
  • Bildungs- und Forschungsinfrastruktur
  • IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb
  • kommunale Wohnungswirtschaft

Zu welchen Konditionen?

Die Darlehen werden auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages zu folgenden Konditionen vergeben:

  • Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre
  • Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre
  • Tilgung: i. d. R. in gleich bleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Sicherheiten: banküblich

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Darlehensgewährung erfolgt i. d. R. durch die Geschäftsbank. In Ausnahmefällen können die Finanzierungen auch von der IBB alleine realisiert werden.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. der KfW-Bankengruppe) ist möglich.

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