Energetischen Vorgaben für Neubauten und umfassende Sanierungen richten sich in Deutschland nach der Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie bildet somit auch die rechtliche Grundlage der KfW- und IBB-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem 1.10.2009 wurden die Programmbedingungen daher überarbeitet.
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KfW-Effizienzhaus: einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung

(c) IHK/Brunner (c) IHK/Brunner
Mit der EnEV 2009 bleibt die Struktur der Förderprogramme im Wesentlichen unverändert. Weiterhin gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung. Das „KfW-Effizienzhaus“ bleibt einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung. Die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten Effizienzhaus-Förderstandards werden in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009 übertragen und angepasst.
Energetische Standards gültig ab 1.10.2009

Insgesamt werden zukünftig sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die Zahl hinter „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Neben dem Primärenergiebedarf bestimmt auch der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Beispielsweise darf der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 70 max. 85 Prozent eines den Vorgaben der EnEV 2009 entsprechenden Neubaus (Referenzgebäude) betragen.
Effizienzhaus-Förderstandards laut EnEV 2009
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Energieeffizient Sanieren |
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Energieeffizient Bauen |
Förderstufe KfW-Effizienzhaus |
KfW- 130 |
KfW- 115 |
KfW- 100 |
KfW- 85 % |
KfW- 70 |
KfW- 55 |
Jahresprimär- energiebedarf (QP) |
130 % |
115 % |
100 % |
85 % |
70 % |
55 % |
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Transmissions- wärmeverlust (HT) |
145 % |
130 % |
115 % |
100 % |
85 % |
70 % |
Quelle: www.kfw.de
Übergangsregelungen
Um den Wechsel in die neuen Förderstandards zu erleichtern, sind bis zum 30.12.2009 Anträge sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Eine weitere Übergangsregelung gilt für das KfW-Effizienzhaus 85 (Energieeffizient Bauen) und das KfW-Effizienzhaus 130 (Energieeffizient Sanieren). Beide Förderstufen werden zeitlich befristet voraussichtlich bis zum 30.06.2010 angeboten.