Wettbewerb „Visual Effects“
Länderübergreifender Förderwettbewerb im Rahmen der Initiative „Berlin - Made to Create“
Die Förderung der Medien- und Kreativwirtschaft gehört zu den Hauptzielen der Wirtschaftspolitik der Länder Berlin und Brandenburg. Der „Visual Effects Wettbewerb“ ist der zweite Aufruf im Rahmen der Initiative „Berlin - Made to Create“ und der erste Wettbewerb, der länderübergreifend in Berlin-Brandenburg gestartet wird. Der Fokus des Wettbewerbs liegt auf innovativen computergenerierten visuellen Effekten sowie auf der Entwicklung der dazugehörigen Hard- und Software. Der „Visual Effects Wettbewerb“ soll zur Förderung von Projekten im Bereich „Computer Generated Audiovisual Effects“ in der Hauptstadtregion beitragen, die Entwicklung neuer Anwendungen und Technologien für die Film-, TV-, Kino-, Games- und Eventbranche fördern und deren Nutzung in Unterhaltung und Bildung intensivieren.
Wer wird gefördert?
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind Unternehmen (vorrangig Kleine und mittlere Unternehmen - KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg aufgerufen.
- Auch Unternehmen, die die Gründung einer Betriebsstätte in der Region planen, sind willkommen.
- Die Projekte können allein oder im Verbund mit anderen Partnern eingereicht werden. Das Bilden von Projektkonsortien wird empfohlen.
- Forschungseinrichtungen sind nur im Verbund mit Unternehmen teilnahmeberechtigt.
Was wird gefördert?
Die im Rahmen des Wettbewerbsthemas gesuchten Projekte können ihren Schwerpunkt auf technologische Aspekte oder Contenttechnologien (u. a. Softwareentwicklung) legen. Gefördert werden insbesondere die Phasen der angewandten Forschung sowie der experimentellen Entwicklung (Prototypen) und in Berlin zusätzlich produktbezogene Marketing- und Vertriebstätigkeiten. Vorstellbar sind beispielsweise:
- Projekte im Bereich der 3D-stereoskopischen Filmproduktion,
- nachhaltige Verbesserungen im Bereich visueller Simulationen im Filmbereich,
- der Einsatz von Computergame-Technologie für 3D-Previsualisierungen,
- digital Aging, virtuelle Filmsets, „multi-branching“, also die Entwicklung leistungsfähiger Datenbanksysteme zur Verarbeitung von Großprojekten im Unternehmensverbund,
- Themen wie emotion capturing oder virtual characters.
Die Projekte sollten eine Dauer von drei Jahren nicht überschreiten.
Nähere Angaben finden Sie im Wettbewerbsaufruf:
Wie wird gefördert?
- Die Projektpartner aller positiv ausgewählten Wettbewerbsbeiträge erhalten eine Empfehlung für die Förderung im „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT)“ (Berlin) bzw. „Programm Forschung und Entwicklung“ (Brandenburg).
- Den drei Besten winkt zusätzlich ein Preisgeld von insgesamt 10.000 EUR.
- Die Zuwendungen werden aus Mitteln der jeweiligen länderbezogenen Förderinstrumente - kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - gewährt. Maßgeblich für die Gewährung der Zuwendungen sind die jeweiligen Programmrichtlinien sowie die Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Zu welchen Konditionen?
- Die Unterstützung wird in Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Darlehen und/oder stillen Beteiligungen aus dem „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT)“ gewährt. Die Finanzierungsart richtet sich nach der jeweiligen Innovationsphase des Vorhabens (Forschung/Entwicklung/Markteinführung) und der Art des Antragstellers (Unternehmen/Forschungseinrichtung). Pro Projektpartner können bis zu 400.000 EUR Zuschuss und bis zu 3 Mio. EUR Darlehen bzw. stille Beteiligung ausgereicht werden. Es ist ein angemessener Eigenanteil darzustellen (in der Regel mind. 20 %).
- Die Unterstützung kann in Brandenburg in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 500.000 EUR (Einzelanträge von KMU) im Rahmen der Richtlinie „Forschung und Entwicklung für kleine und mittlere Unternehmen“ bzw. 2,5 Mio. EUR (Einzelanträge von Unternehmen) oder bis zu 4 Mio. EUR (Verbundanträge zwischen Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen) in der Richtline „Forschung und Entwicklung – große Richtlinie“ pro Projektpartner gewährt werden.
Zusätzliche Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier:
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Die Projektergebnisse sollen deutschlandweit neuartig sein und einen konkreten Beitrag zur Lösung von Problemstellungen leisten.
- Mithilfe der Projekte sollen neue Märkte für die Anwendungen und Technologien erschlossen und Kooperationen mit anderen Branchen forciert werden.
- Der Wettbewerb zielt darauf ab, die Innovationskraft der Region zu stärken und Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung der IT-und Medienbranchen zu geben.
Wie verläuft das Wettbewerbsverfahren?
- Zur Teilnahme am Wettbewerb ist von jedem Projektpartner ein Projektvorschlag einzureichen, der aus dem Teilnahmeformular inklusive vereinfachter Finanzplanung und der Projektbeschreibung (bei Verbünden: eine gemeinsame Projektbeschreibung) besteht. Die Teilnahmeunterlagen finden Sie im Download-Center. Die Einreichung aller Wettbewerbsbeiträge (auch für Projektpartner mit Betriebsstätte in Brandenburg) erfolgt bei der Investitionsbank Berlin in elektronischer Form mittels geschütztem Upload-Verfahren. NEU: Einsendeschluss verlängert bis 28.02.2010!
- Alle Einreichungen, die die formalen Bedingungen erfüllen, werden von einer Expertenjury u. a. anhand der Kriterien Originalität und Innovationsgehalt, Realisierbarkeit, Marktpotential, Kompetenz und Erfahrungen der Partner und Angemessenheit der Planung bewertet.
- Die Projektpartner aller positiv ausgewählten Wettbewerbsbeiträge werden zur Einreichung eines Förderantrags im „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT)“ (Berlin) bzw. „Programm Forschung und Entwicklung“ (Brandenburg) aufgefordert.
- Zusätzlich wird für die drei besten Projekte ein Preisgeld ausgelobt: Der 1. Platz mit 5.000 EUR, der 2. Platz mit 3.000 EUR und der 3. Platz mit 2.000 EUR.
Wie verläuft das Antragsverfahren?
- Die Antrags- und Förderphase beginnt nach positiver Entscheidung der Wettbewerbsjury.
- Für die ausgewählten Projekte ist ein förmlicher Antrag mit den dazugehörigen Anlagen, insbesondere einem detaillierten Finanzplan, zu stellen.
- Den Anträgen und Bewilligungen liegen die jeweiligen länderbezogenen Innovationsförderprogramme zu Grunde.
- Der Projektstart ist erst nach Eingang des Projektantrags bei der IBB auf eigenes Risiko möglich.
Weitere Informationen zum Wettbewerb „Visual Effects“
Teilnahme am Wettbewerb
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeunterlagen endete am 28.02.2010. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist daher nicht mehr möglich. Sie können jedoch Ihren Projektvorschlag im Rahmen des Programms zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT) einreichen.
„Berlin - Made to Create“
Mit der Wettbewerbsreihe „Berlin – Made to Create“ hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ein Förderprogramm für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und freie Berufe des Clusters Kommunikation, Medien, Kreativwirtschaft ins Leben gerufen.
Gewinner „Serious Games“
Die Berliner Senatsinitiative „Projekt Zukunft“ startete ihre Wettbewerbsreihe „Berlin - Made to Create“ Anfang 2009 mit dem Wettbewerb „Serious Games“. Den mit 5.000 Euro dotierten ersten Platz erreichten dabei Neutron Games für ihren „3D Handball Trainer“. Weitere Informationen auf: