KfW-Wohnraum Modernisieren (141)

Umbau und Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien

Sie planen Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an Ihrem Eigenheim oder Ihrer Eigentumswohnung? Sie möchten die Heizung erneuern? Neue Fenster einbauen? Oder den Wohnungszuschnitt verändern? Kein Problem. Mit dem Darlehensprogramm „KfW-Wohnraum Modernisieren“, das wir in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe (KfW) anbieten, unterstützen wir Sie mit zinsgünstigen Finanzierungsmitteln.

Bei Darlehen bis zu 50.000 Euro verzichten wir auf die Eintragung einer Grundschuld. Sie sparen Zeit und Geld.

 

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen (Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen)

Im Folgenden werden Förderrahmen und -konditionen ausschließlich für Wohneigentümer skizziert.

 

Was wird gefördert?

KfW Wohnraum modernisieren
Zoomknopf Mögliche Modernisierungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen

  • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
  • Verbesserung der Außenanlagen
  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld


 

 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, wobei folgende max. Kreditbeträge gelten:

  • max. 100.000 Euro pro Wohneinheit

 

Zu welchen Konditionen?

  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz gewährt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
  • Bei Darlehen bis zu 50.000 Euro wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
  • Abruffristen, Bereitstellungsprovision und Auszahlungs-Modalitäten, die dem Merkblatt „KfW-Wohnraum Modernisieren“ zu entnehmen sind.

Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind folgender Übersicht zu entnehmen:

 

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
  • Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.

 

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  • Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
  • Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW-Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein (siehe Link rechte Spalte).
  • Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberater beantworten nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Weitere Programminformationen finden Sie auf der Website der KfW Bankengruppe (KfW):

 

ServiceCenter

Haben Sie Fragen zum Programm? Wir vermitteln Ihnen einen direkten Ansprechpartner.

Hotline Investoren & Vermieter: 030 / 2125-2662

Hotline Wohneigentümer:            030 / 2125-3488

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:

Das Antragsformular

erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an die IBB. Als durchleitendes Kreditinstitut tragen Sie bitte Investitionsbank Berlin ein. Unsere Kreditinstitutsnummer lautet: 37185063