KfW-Wohnraum Modernisieren (141)
Umbau und Modernisierung selbstgenutzter Wohnimmobilien
Auslaufen des Programms zum Jahresende 2011
Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen und Modernisierungen können mit dem Auslaufen des Programms Wohnraum Modernisieren ab dem 01.01.2012 nicht mehr über die die KfW finanziert werden.
- Zinssatz ab 1,65 %* (2,62 % effektiv) pro Jahr
- Darlehen in Höhe von bis zu 75.000 EUR pro Wohneinheit
- bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit
- keine Bearbeitungsgebühren
*Stand: 21. September 2011
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen (Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen)
Im Folgenden werden Förderrahmen und -konditionen ausschließlich für Wohneigentümer skizziert.
Was wird gefördert?
Mögliche Modernisierungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen
- Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
- Verbesserung der Außenanlagen
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung in der Wohnung, im Wohngebäude und im Wohnumfeld
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen bestehender Darlehen,
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- Ferien- und Wochenendhäuser,
- gewerblich genutzte Flächen.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, jedoch
- max. 75.000 Euro pro Wohneinheit.
Zu welchen Konditionen?
- Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz gewährt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
- Zinsbindung: 5 oder 10 Jahre
- Auszahlung: Es werden 96 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Der 4%-Abzug vom Nennbetrag kann mit finanziert werden, wenn der Kredithöchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
- außerplanmäßige Tilgung: vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich.
- Bei Darlehen bis zu 50.000 Euro wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
- Abruffristen, Bereitstellungsprovision und Auszahlungs-Modalitäten, die dem Merkblatt „KfW-Wohnraum Modernisieren“ zu entnehmen sind.
Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind folgender Übersicht zu entnehmen:
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
- Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten.
Wie verläuft die Antragstellung?
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.
- Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
- Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW-Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein (siehe Link rechte Spalte).
- Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
- Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberater beantworten nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Weitere Programminformationen finden Sie auf der Website der KfW Bankengruppe:
Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:
Das Antragsformular
erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an die IBB. Als durchleitendes Kreditinstitut tragen Sie bitte Investitionsbank Berlin ein. Unsere Kreditinstitutsnummer lautet: 37185063
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte direkt an die IBB:
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin