KfW-Energieeffizient Sanieren (151)

Förderung von Energieeinsparungen an Ihrem Eigenheim

Sie planen Investitionen an Ihrem Eigenheim oder den Erwerb eines neu sanierten Wohngebäudes in Berlin? Wir unterstützen Ihre energiesparenden Maßnahmen in Kooperation mit der KfW Bankengruppe durch zinsgünstige Darlehen. Wenn Sie den Energieverbrauch Ihres Eigenheims entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten, können Sie von diesem Förderangebot profitieren.

  • Zinssatz ab 1,00 %* (1,00 % effektiv) pro Jahr  

  • Darlehen in Höhe von bis zu 75.000 EUR pro Wohnungseinheit

  • Tilgungszuschuss bis zu 12,5 % der Darlehenssumme
  • bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit
  • keine Bearbeitungsgebühren

 

 * Stand: 21. September 2011

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien
  • Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende energiesparende Maßnahmen in/an Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

  • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
    Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses nach EnEV2009 zu erreichen.
  • Ersterwerb von sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen:
    Auch der Ersterwerb von entsprechenden KfW-Effizienzhäusern nach erfolgter energetischer Sanierung ist förderfähig.
  • Energetische Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen in der Standardvariante und in der Energieeffizienzvariante, zum Beispiel:
    - Wärmedämmung von Dachflächen
    - Wärmedämmung von Wänden
    - Wärmedämmung von Geschossdecken
    - Erneuerung der Fenster und Außentüren
    - Erneuerung / Einbau einer Lüftungsanlage
    - Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs

Nicht gefördert werden

  • Wohneigentum, für das nach dem 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde,
  • Umschuldungen bestehender Darlehen,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • Ferien- und Wochenendhäuser,
  • gewerblich genutzte Flächen.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, jedoch

  • maximal 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder dessen Ersterwerbs
  • maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Energetischen Einzelmaßnahmen

Zu welchen Konditionen?

  • Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz gewährt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung.
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
  • Zinsbindung: 10 Jahre
  • Auszahlung: Es werden 100 % des Kreditbetrages ausgezahlt.
  • Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen.

KfW-Effizienzhaus 55 12,5 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 70 10,0 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 85 7,5 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 100 5,0 % Tilgungszuschuss
KfW-Effizienzhaus 115 2,5 % Tilgungszuschuss

  • außerplanmäßige Tilgung: vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder von Teilbeträgen während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich
  • Bei Darlehen bis zu 50.000 Euro wird auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet.
  • Abruffristen, Bereitstellungsprovision und Auszahlungs-Modalitäten, die dem Merkblatt „KfW-Energieeffizient Sanieren“ zu entnehmen sind.

Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind folgender Übersicht zu entnehmen:

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Die Kombination eines Kredits aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
  • Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.
  • Bei der Durchführung sind u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energiesparverodnung (EnEV) zu beachten.

Wie verläuft die Antragstellung?

Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

  • Bitte stellen Sie den Antrag direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB).
  • Das Antragsformular erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe (KfW). Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein (siehe Link rechte Spalte).
  • Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberater beantworten nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gern bei der Antragstellung.

    Weitere Programminformationen finden Sie auf der Website der KfW Bankengruppe (KfW):

    Baustelle

    Kontakt

    Wir beraten Sie gern.

    030 / 2125-3488

    Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

    Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:

    Das Antragsformular

    erhalten Sie online über die KfW Bankengruppe. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an die IBB. Als durchleitendes Kreditinstitut tragen Sie bitte Investitionsbank Berlin ein. Unsere Kreditinstitutsnummer lautet: 37185063

    Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte direkt an die IBB:

    Investitionsbank Berlin
    Bundesallee 210
    10719 Berlin