IBB Energetische Gebäudesanierung

Energiesparende Maßnahmen an Wohngebäuden

Sie sind privater Investor, Vermieter oder vertreten ein Wohnungsunternehmen bzw. eine Wohnungsgenossenschaft? Sie wollen energetische Maßnahmen an Ihren Wohngebäuden in Berlin vornehmen, um Wohnungen klimaschutzgerechter und attraktiver für mögliche Mieter und Käufer zu gestalten? In Kooperation mit der KfW-Bankengruppe unterstützen wir Sie gern. Unser Angebot umfasst sowohl vielfältige Service- und Beratungsangebote, als auch zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der KfW-Bankengruppe (KfW), die wir mit einer Zinssubvention von bis zu 0,6% ausstatten.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale und private Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Vermieter und Investoren

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

  • Die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 01.01.1995 zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85,100 oder 115
  • Die energetische Sanierung von Baudenkmälern und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal 

  • Der Erwerb eines neu energetisch sanierten Wohngebäudes
  • Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, der Heizungsanlage sowie Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen

Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Wie wird gefördert?

  • Zinsgünstiger Kredit der KfW-Bankengruppe, der von der IBB zusätzlich um bis zu 0,6% p.a. zinsvergünstigt werden kann
  • 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen
  • Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit
  • Tilgungszuschuss in Höhe von 2,5 % bei KfW-Energieeffizienzhaus 115 und bei KfW-Effizienzhaus Denkmal, 5,0 % bei KfW-Energieeffizienzhaus 100, 7,5 % bei KfW-Energieeffizienzhaus 85, 10 % bei KfW-Energieeffizienzhaus 70 bzw. 12,5 % bei KfW-Energieeffizienzhaus 55

Zu welchen Konditionen?

  • Aktuelle Zinskonditionen finden Sie auf der „Konditionsübersicht IBB-Programme“.
  • Der Zinssatz wird für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben; vor Ende der Zinsbindungsfrist erhalten Sie ein neues Angebot.
  • Eine vorzeitige, auch teilweise Tilgung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist ohne weitere Kosten möglich.
  • Es gilt der am Tag der Zusage der KfW gültige Programmzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Programmzinssatz.
  • Die Auszahlung beträgt 100 % des Zusagebetrages.
  • Keine Bereitstellungsprovision bei Abruf des Darlehens innerhalb von 12 Monaten, danach monatlich 0,25 % auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart.
  • Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW. 

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Ausnahmen finden Sie in dem Merkblatt der KfW für die Programmnummern 151/152.
  • Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Finanzierungen.
  • Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase (Programmnummer 431). Nähere Informationen erhalten Sie bei der KfW.

Wie verläuft die Antragsstellung?

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der IBB ein.
  • Die Entscheidung über die Kreditvergabe treffen wir nach Objekt- und Bonitätsprüfung.
  • Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und der IBB geschlossen.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

 

Die Antragsunterlagen finden Sie unter www.ibb.de/unterlagenimmobilien.

 

Investitionsbank Berlin

Immobilien- und Stadtentwicklung

Bundesallee 210, 10719 Berlin

 

Telefon: 030 / 2125-2662

Telefax: 030 / 2125-4300

E-Mail: immobilien@ibb.de

Baustelle

Kontakt

Wir beraten Sie gern.

030 / 2125 - 2662

KfW-Zuschuss Baubegleitung

Die KfW gewährt einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Weitere Informationen, Beratungsangebote und Antragsunterlagen finden Sie im Online-Angebot der KfW-Bankengruppe:

Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Informationen zu den aktuellen Förderstandards und Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der EnEV 2009 finden Sie hier:

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