Neue Märkte erschließen
Gemeinschaftsprojekte von Institutionen

Ihre wirtschaftsnahe Institution will kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung von Auslandsmärkten unterstützen? Wir fördern Sie als Mittlerorganisation mit Projektzuschüssen, um die Erfolgschancen von KMU insbesondere aus den definierten Kompetenzfeldern der Berliner Wirtschaftspolitik zu verbessern.
Wer wird gefördert?
- wirtschaftsnahe Institutionen mit Sitz im Land Berlin, insbesondere Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaftsförderung
Was wird gefördert?
- allgemeine Unternehmenspräsentationen:
- Delegationsreisen (z.B. Organisation, Dolmetschen, Vorbereitung)
- internationale Kooperationsbörsen
- Branchenpräsentationen (Unternehmens- und Standortpräsentationen)
- Markteintrittswettbewerbe
- Messebeteiligungen an Gemeinschafts- und Infoständen
Wie wird gefördert?
- Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung
Zu welchen Konditionen?
- Zuschuss bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 150 TEUR pro Projekt
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Messebeteiligungen müssen sich auf Beteiligungen im Rahmen des Landesmesseplans beziehen.
- Für die Gestaltung des allgemeinen Messebaus, der Publikationen und sonstigen Materialien sind die Vorgaben des Corporate Design des Landes Berlin zu beachten.
Wie verläuft die Antragstellung?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin vor Beginn der Maßnahme. Das Antragsverfahren erfolgt komfortabel in elektronischer Form mittels geschütztem Upload-Verfahren.
- Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen im Upload-Center. Eine Aufstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.
- Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig, i.d.R. ein bis zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn gestellt werden.
- Nach positiver Entscheidung über den Antrag kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!
Weitere Informationen zu „NME-Gemeinschaftsprojekte“
Antragsverfahren
Sie können Ihre Projektvorschläge und -anträge sowie alle zugehörigen Unterlagen für „Neue Märkte erschließen“ im geschützten Upload-Verfahren einreichen:
Landesmesseplan
Gemeinschaftsprojekte im Rahmen von Messebeteiligungen müssen sich auf Beteiligungen im Rahmen des Landesmesseplans beziehen.