Neue Märkte erschließen

Einzelmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen

Sie haben ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Berlin und wollen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland neue Märkte erschließen? Um Ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, fördern wir Ihre Markterschließungsmaßnahmen mit einem Zuschuss.

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • Produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen

Die geförderten Unternehmen sollen insbesondere den von der Berliner Wirtschaftspolitik definierten Zukunftsfeldern und Clustern zuzuordnen sein.

Was wird gefördert?

  • Auftragsvergabe zur Ausarbeitung eines strategischen Gesamtkonzepts durch einen externen Experten.
  • Beratungs- und Schulungsleistungen für Fach- und Führungskräfte des Unternehmens zur Behebung wirtschaftlicher, technischer, finanzieller, personalwirtschaftlicher und organisatorischer Probleme. Die Abhebung der Maßnahmen vom laufenden normalen Geschäftsbetrieb ist erforderlich.
  • Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland, insbesondere:
    • Teilnahme an Fachkongressen, Kooperations- und Zulieferbörsen, Delegationsreisen
    • Erstmalige Einzelteilnahmen an überregionalen Messen und Ausstellungen. Sollte es bereits einen Gemeinschaftsstand gemäß Landesmesseplan auf einer Messe bzw. Ausstellung geben, ist eine Einzelförderung nicht möglich. Vorhaben, für die Fördermittel des Bundes (z. B. das Bundesmesseprogramm, www.auma-messen.de oder das Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland, www.bafa.de) zur Verfügung stehen, können nicht gefördert werden.
    • Erstellung von Konzepten für Kooperation und Vernetzung sowie markterschließende Maßnahmen.
    • Einstellung eines Außenwirtschaftsberaters: förderfähig ist das mit der/dem Assistentin/- ten im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitnehmer- Brutto.
  • Machbarkeitsstudien

Wie wird gefördert?

  • Grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung
  • Auftragsvergabe: Maximal fünf Beratertage je 500 EUR Förderung = 50%
  • Beratungs- und Schulungsleistungen: maximal 20 Beratertage, maximal 6 TEUR Förderung
  • Markterschließungsmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel Teilnahme an Fachkongressen / Delegationsreisen (max. 5 TEUR) oder Messen / Ausstellungen (max. 15 TEUR für Miete, Aufbau und Stand
  • Erstellung Konzept Kooperation und Vernetzung (ohne finanzielle Vorgaben)
  • Außenwirtschaftsberater: max. 50 % Zuschuss vom Arbeitnehmer-Brutto, jedoch max. 20 TEUR für ein Jahr
  • Machbarkeitsstudien: Ohne finanzielle Vorgaben

Zu welchen Konditionen?

Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 70 TEUR in drei Jahren

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine de-minimis-Beihilfe. 
  • Die Förderung richtet sich auf die Erschließung neuer ausländischer Märkte (erstmaliger Markteintritt).

Wie verläuft die Antragstellung?

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Berlin vor Beginn der Maßnahme. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, welches zunächst die Unterstützung bei der Erstellung eines aussagefähigen strategischen Gesamtkonzepts für die Erschließung eines neuen Auslands- Marktes beinhaltet und anschließend dessen Umsetzung durch Einzelmaßnahmen begleitet. Das Antragsverfahren erfolgt komfortabel in elektronischer Form mittels geschütztem Upload-Verfahren.

  • Nutzen Sie unser Online-Antragsformular und die Vorlagen im Upload-Centerunter www.ibb.de/nme. Eine Aufstellung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste.
  • Ein Antrag sollte möglichst frühzeitig, i.d.R. ein bis zwei Monate vor dem geplanten Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Nach positiver Entscheidung über den Antrag kann mit der ersten Phase des Vorhabens, der Erstellung des strategischen Gesamtkonzepts, begonnen werden. Nutzen Sie hierzu bitte unsere „Hinweise zur Erarbeitung eines strategischen Gesamtkonzeptes zur Markterschließung“.
  • Auf Basis des strategischen Gesamtkonzepts können in einer zweiten Stufe die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

Antragsverfahren

Sie können Ihre Projektvorschläge und -anträge sowie alle zugehörigen Unterlagen für „Neue Märkte erschließen“ im geschützten Upload-Verfahren einreichen:

Kundenberatung Wirtschaft

Haben Sie Fragen zum Programm? Wir vermitteln Ihnen einen direkten Ansprechpartner.
Hotline: 030 / 2125-4747