Programm Innovationsassistent/-in

Neues Know-How für Ihr Unternehmen

Innovationsassistent

Sie sind Unternehmer und wollen expandieren? Angesichts der zunehmenden Internationalisierung und Spezialisierung der Wirtschaft stellt dies hohe Anforderungen an das Fachwissen Ihrer Mitarbeiter – sowohl in technologischer als auch in kaufmännischer Hinsicht. Wir unterstützen Sie mit Personalkostenzuschüssen bei der Einstellung qualifizierter Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen.

Wer wird gefördert?

  • technologieorientierte, rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit mindestens einer Betriebsstätte in Berlin
  • nicht technologieorientierte KMU nur, wenn das Projekt, in dem der/die Innovationsassistent/-in eingesetzt werden soll und dessen/deren Tätigkeit einen ausgeprägten Technologiebezug aufweisen

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projekte, die im Rahmen qualifizierter, neu abzuschließender Beschäftigungsverhältnisse durch Absolventen/-innen von Universitäten, Fachhochschulen oder Institutionen mit gleichwertigem, staatlich anerkanntem Abschluss umgesetzt werden.

Wie wird gefördert?

  • Zuschüsse für die projektbezogene Beschäftigung von qualifizierten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventen/-innen als Innovationsassistenten/-innen
  • Die Zuwendung wird in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Personalkostenzuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Eine Kombination mit Zuwendungen für Personalkosten aus anderen Programmen oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen ist nicht zulässig.

Zu welchen Konditionen?

  • Zuwendung bis zu einer Höhe von 45 % des steuerpflichtigen Bruttogehalts des/der Innovationsassistenten/-in, max. von 41.000 EUR, d. h. der anteilige Personalkostenzuschuss beträgt maximal 18.450 EUR.
  • Förderdauer 12 Monate

Was gibt es sonst noch zu beachten?

  • Das neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnis muss eine im Unternehmen vorhandene Wissenslücke schließen, die Tätigkeit muss innovativen Charakter aufweisen.
  • Es können nicht mehr als zwei Innovationsassistenten/-innen gleichzeitig gefördert werden.

Wie verläuft die Antragstellung?

  • Der Antrag muss vor Abschluss des Beschäftigungsvertrages mit dem/der Innovationsassistenten/-in bei der IBB eingegangen sein.
  • Sie stellen den Antrag auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular und reichen dies mit den erforderlichen Unterlagen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
  • Nutzen Sie hierzu bitte unsere Liste zur Antragstellung sowie das Antragsformular.
  • Die Bearbeitungszeit hängt vorrangig von der Qualität und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann mit einer Entscheidung in 6-8 Wochen gerechnet werden.
  • Über die Förderung entscheiden die IBB und die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der schriftliche Bescheid ergeht durch die IBB.
  • Nach positiver Entscheidung ist der Bewilligungsbescheid 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der Beschäftigungsvertrag mit dem/der Innovationsassistenten/-in abgeschlossen werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Sprechen Sie uns bitte so früh wie möglich an. Unsere Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, wir unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung!

Kundenberatung Wirtschaft

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Hotline: 030 / 2125-4747