Mikrokredit aus dem KMU-Fonds FAQ
Häufige Fragen und Antworten
- Was ist für einen Antrag auf einen Mikrokredit aus dem KMU-Fonds einzureichen?
Zusamen mit dem Antrag, bitten wir Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Unterlagen in Kopie beizufügen. Nähere Angaben dazu finden Sie im Antragsformular. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne zumindest die Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular, des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Selbstauskunftsvordrucks sowie Ihres Lebenslaufes Ihren Antrag ohne weitere Prüfung zurücksenden werden. Bei Bestandsunternehmen und Betriebsübernahmen müssen uns mit dem Antrag bitte unbedingt auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. Monatsergebnisrechnung und ggf. die letzten zwei Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-/Überschußrechnungen eingereicht werden.
- Was kann mit einem "Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" nicht finanziert werden?
Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnender oder abgeschlossener Vorhaben sowie Sanierungen können durch unseren "Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" nicht begleitet werden.
- Können neben einem „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds“ weitere Förderprogramme in Anspruch genommen werden?
Ja, die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
- Was erwartet mich in dem persönlichen Interview?
Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Gründung bzw. Ihr Wachstumsvorhaben nachweisen.
- Werden Gründungsberatungen oder Coaching vorausgesetzt?
Eine obligatorische Beratung und Begleitung ist nicht vorgesehen. Eine intensive Vorbereitung auf eine Gründung, z. B. durch Teilnahme am Businessplan Wettbewerb oder Seminaren der Berliner Gründungsberatungs- und Mikrofinanzinstitutionen fließt allerdings positiv in die Kreditentscheidung ein. Eine (nachzuweisende) Coachingbegleitung über mindestens 6 Monate im Rahmen eines Coachingprogramms (z. B. des TCC, der KfW, der BAFA,..)bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Vorhabens fließt ebenfalls aufwertend in die Kreditentscheidung ein.
- Wie erfolgt die Tilgung, kann der Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden?
Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Für die vorzeitige Rückführung der Darlehen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
- Was passiert, wenn ich mit den Raten in Verzug komme oder Insolvenz anmelden muss?
Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu einer Kündigung und ggf. einem Sicherheitenrückgriff. Eine Insolvenz führt zu einer außerordentlichen Kündigung und ggf. Sicherheitenverwertung.
- Worauf ist bei einer geänderten Verwendung der Mittel zu achten?
Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel und die Erfüllung etwaiger Auflagen werden vom Darlehensverwalter („KMU-Fonds“ bei der Investitionsbank Berlin) überwacht. Sofern sich der Finanzierungsgegenstand inhaltlich oder in seiner Zusammensetzung ändert, ist der Darlehensverwalter zu unterrichten. Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des Investitionsplans wesentlich (über 20 % Anteil am finanzierten Vorhaben), so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des Darlehensverwalters („KMU-Fonds“ bei der IBB) zur Deckung erhöhter Kosten anderer Positionen verwendet werden. Der Darlehensverwalter ist berechtigt, den Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder der Anteil anderer Finanzierungen sich erhöht.
- Was ist bei vorliegenden Negativmerkmalen zum Gründer bzw. Gesellschafter oder Unternehmen zu beachten?
Solange unerledigte negative Schufaeinträge, fällige Steuerschulden, laufende gerichtliche Mahnverfahren, abgegebene eidesstattliche Erklärungen aufgrund von Zahlungsrückständen oder laufende Unternehmensinsolvenz- bzw. Privatinsolvenzverfahren zum Gründer bzw. Gesellschafter oder Unternehmen vorliegen, kann eine Finanzierung leider grundsätzlich nicht erfolgen.